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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Fällen ist nicht, wie im ambulanten Bereich, für die Bemessung <strong>de</strong>s Zeitaufwan<strong>de</strong>s für<strong>de</strong>n festgestellten Hilfebedarf vom tatsächlichen Wohnumfeld, son<strong>de</strong>rn von einer durchschnittlichenhäuslichen Wohnsituation auszugehen (siehe Punkt C 2.4 "Begutachtung<strong>de</strong>r Antragsteller im Krankenhaus, in einer stationären Rehabilitationseinrichtung o<strong>de</strong>r ineinem Hospiz"). Hinsichtlich <strong>de</strong>r Erfassung von Art und Häufigkeit <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei<strong>de</strong>n einzelnen Verrichtungen sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.− professionell gepflegt wird. In diesen Fällen ist bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs für diejeweiligen Verrichtungen <strong>de</strong>r zeitliche Umfang <strong>de</strong>r Laienpflege zugrun<strong>de</strong> zu legen.38

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