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Haushaltsplan 2011 - Stadt Eberbach

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2. Schlüsselzuweisungen an die Landkreise (§ 8 FAG)<br />

Der Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl der Landkreise (§ 10 FAG) wird<br />

bei einer Ausschüttungsquote von 71,5 % voraussichtlich 518 Euro (bisher 507 Euro)<br />

betragen.<br />

B) Für das Jahr <strong>2011</strong><br />

1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf 3,9 Mrd. Euro geschätzt (bis-<br />

her 3,65 Mrd. Euro).<br />

2. Gewerbesteuerumlage<br />

Die Gewerbesteuerumlage vermindert sich um einen Punkt auf 70 Punkte.<br />

3. Schlüsselzuweisungen<br />

3.1 Kommunale Investitionspauschale<br />

Die Kommunale Investitionspauschale wird voraussichtlich 32 Euro je Einwohner<br />

betragen (bisher 28 Euro).<br />

3.2 Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden (§ 5 FAG)<br />

Unter Berücksichtigung einer Ausschüttungsquote von 70 % ist von einem Grund-<br />

kopfbetrag (§ 7 Abs. 2 FAG) von 875 Euro (bisher 862 Euro) auszugehen.<br />

3.3 Schlüsselzuweisungen an die <strong>Stadt</strong>kreise (§ 7a FAG)<br />

Die Zuweisungen an die <strong>Stadt</strong>kreise werden voraussichtlich 81 Euro je Einwohner<br />

betragen (bisher 78 Euro).<br />

3.4 Schlüsselzuweisungen an die Landkreise (§ 8 FAG)<br />

Der Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl wird bei einer Ausschüttungsquo-<br />

te von 71/72 % voraussichtlich 443 Euro je Einwohner betragen (bisher 438 Euro).<br />

4. Entwicklung der Steuerkraftsummen<br />

Die Indexzahlen für die Entwicklung der Steuerkraftsummen betragen auf der Basis<br />

des Jahres <strong>2011</strong> im Jahr 2012 und im Jahr 2013 jeweils 100 und im Jahr 2014 103.<br />

5. Prognose zur Entwicklung der Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl der<br />

Gemeinden<br />

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