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Haushaltsplan 2011 - Stadt Eberbach

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Zurechnung von Mehreinnahmen zum Budget.<br />

Selbst erwirtschaftete Einnahmen / Mehreinnahmen werden dem Budget zugerechnet. Die<br />

Verwaltung behält sich vor, über die Tatsache der Selbstbewirtschaftung Nachweise zu verlangen.<br />

Die Höhe der Anrechung bleibt einer Einzelentscheidung unter Beachtung der jeweiligen<br />

Haushaltslage vorbehalten.<br />

Berichtspflicht<br />

Einrichtungsbezogene Budgets haben halbjährlich Budgetberichte zu erstellen.<br />

Für Querschnittsbudgets ist jährliche Berichtspflicht festgesetzt. In der Budgetbeschreibung<br />

der Querschnittsbudgets wird festgelegt, über was zu berichten ist.<br />

Budgetberichte gehen an den Gemeinderat, sie sind deshalb so zu verfassen, dass sie veröffentlicht<br />

werden können.<br />

Sie sind so zu gestalten, dass nach Möglichkeit keine Rückfragen erfolgen müssen (ausreichend<br />

ausführlich, sinnvolle Angaben, logische Ausführungen).<br />

Die Ausführungen in den Berichten müssen erkennen lassen, wofür Geld ausgegeben wurde<br />

und ggf. welche geplanten Maßnahmen warum nicht durchgeführt wurden. - Auskunft über<br />

Erreichen oder Nichterreichung der Planziele bzw. Begründung bei Abweichungen -.<br />

Wenn Budgetreste bestehen, muss aus den Berichten der Grund dafür ersichtlich sein<br />

(Mehreinnahmen, Aufgabe günstiger erledigt, Aufgaben nicht erledigt - Nachholung oder<br />

Wegfall -).<br />

Wenn Aufgaben und Geld in das Folgejahr übertragen sind, ist über die Erledigung und die<br />

Geldverwendung im nächsten Bericht entsprechend zu berichten (Kontinuität der Berichte).<br />

Für jedes Budget muss ein separater Bericht auf einer extra Mitteilung erstellt werden.<br />

Soweit in der Budgetbeschreibung Leistungsumfänge festgehalten sind, ist der 2. Halbjahresbericht<br />

so abzufassen, dass die tatsächlichen Zahlen des Leistungsumfanges für das abgelaufene<br />

Jahr daraus hervorgehen.<br />

Abweichungen von den allgemeinen Regelungen:<br />

In den Budgetbeschreibungen können abweichende oder weitergehende Regelungen getroffen<br />

werden.<br />

Ko<br />

…………….....................................................<br />

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