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Haushaltsplan 2011 - Stadt Eberbach

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Zusätzliche Änderung ab 2001:<br />

Aufgrund Änderung der Zuständigkeit (Dezentrale Resourcenverantwortung)<br />

Soweit Telefonkosten für separate Anlagen oder zusätzliche Telefone (z.B. Handy´s) direkt<br />

zuzuordnen sind, werden sie sofort bei der entsprechenden Einrichtung gebucht und sind<br />

hier nicht mehr enthalten. Sind für solche Einrichtungen Budgets gebildet, sind die Kosten in<br />

das Budget eingeschlossen.<br />

Übersicht über im <strong>Haushaltsplan</strong> enthaltene unterschiedliche Haushaltsstellen:<br />

1. .652000 Porto u n d Telefonkosten (ausschließlich bei den Schulen)<br />

2. .652500 Telefonkosten als alleinige Telefonkosten für separate Anlagen oder als<br />

zusätzliche Telefonkosten (zu 652900), auch für bewegliche Telefone.<br />

3. .652900 Nicht betragsmäßig genau zuordenbare Telefonkosten (z.B. Telefonanlage<br />

Rathaus) u n d nicht zuordenbare Portokosten (Diese Kosten<br />

werden am Jahresende über Pauschbeträge ausgebucht).<br />

Immer dann, wenn sich Kosten eindeutig zuordnen lassen, erfolgt Umsetzung aus dem Sammelnachweis<br />

auf direkte Verbuchung.<br />

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