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Haushaltsplan 2011 - Stadt Eberbach

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Beschränkung der Geldverwendung:<br />

Anschaffungen, für die der Gemeinderat ausdrücklich keine Gelder bereitgestellt hat oder die<br />

im Vorfeld der Planberatungen bereits von der Verwaltung gestrichen wurden, dürfen nicht<br />

im Wege der abweichenden Budgetverwendung oder der Verwendung von zusätzlichen Einnahmen<br />

getätigt werden. Die Verwendung von Mehreinnahmen für solche Ausgaben kann<br />

auf Antrag je nach Lage des Einzelfalls durch die Verwaltung genehmigt werden, wenn sich<br />

neue Erkenntnisse über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ergeben.<br />

Einschränkung der Budgetflexibilität:<br />

In Einzelfällen können Ausgaben für einen bestimmten Zweck als vorrangig erklärt werden,<br />

wodurch die Verwendung der bereitgestellten Gelder für andere Zwecke ausgeschlossen<br />

wird (z.B. Ausgaben, die zu Zuschüssen führen).<br />

Finanzierungsvorbehalt:<br />

Ausgabensperren oder Kürzungen aufgrund der Haushaltslage bleiben vorbehalten.<br />

Überschreitungen:<br />

Überschreitungen werden im folgenden Haushaltsjahr aufgerechnet.<br />

Einschränkung der Resteübertragung:<br />

Selbst erwirtschaftete Reste dürfen in das Folgejahr übertragen werden. Die Verwaltung behält<br />

sich die Entscheidung über die Höhe entsprechend der Haushaltslage vor.<br />

Die Möglichkeit der Übertragung von nicht verbrauchten Geldern auf das Folgejahr steht unter<br />

dem Vorbehalt des Ausgleichs des jeweiligen Gesamthaushalts, zu dessen Lasten die<br />

Resteübertragung erfolgt.<br />

Die Reste werden unabhängig von § 19 Abs. 2 GemHVO nur einmal übertragen (außer Budgetrücklagen<br />

bei Schulen).<br />

Regelung für Mehreinnahmen:<br />

Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Gruppierung .169...) sind nicht in die Budgets einbezogen.<br />

Sofern solche Einnahmen über Rechnungen bei anderen Haushaltsstellen eingehen<br />

(z.B. Gebühren, Erstattungen, Vermischte Einnahmen), werden diese Einnahmen nicht<br />

dem Budget zugerechnet (Budgetfremde Einnahmen).<br />

Ebenso werden Einnahmen, die keinen Zusammenhang mit dem Budget haben, aber auf<br />

einem Einnahmekonto gebucht sind, das dem Budget zugerechnet ist (Budgetfremde Einnahmen),<br />

nicht gewertet.<br />

Sofern für das Budget überplanmäßige oder außerplanmäßige Gelder bewilligt wurden, sind<br />

Mehreinnahmen dafür zu verrechnen.<br />

Mehreinnahmen gelten erst als entstanden, wenn insgesamt die Summen aller dem Budget<br />

zugeordneten Einnahmenansätze überschritten sind. Die Differenz zu nicht erreichten Ansätzen<br />

im Einzelfall wird an anderen berechtigten Mehreinnahmen abgezogen.<br />

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