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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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zwischen der Fachplanungskompetenz des Bundes und der Raumordnungskompetenz<br />

der Länder und Gemeinden führten zu Projektverzögerungen.<br />

Sowohl die Projekte im Verkehrs– als auch jene im Energiebereich<br />

zeichneten sich durch eine lange Verfahrensdauer aus.<br />

In den vier untersuchten Bundesländern Burgenland, Niederösterreich,<br />

Salzburg und Steiermark bestanden unterschiedliche Regelungen zur<br />

Berücksichtigung von hochrangigen Infrastrukturprojekten bzw. wurden<br />

die vorgesehenen Instrumente der Raumordnung in unterschiedlicher<br />

Intensität eingesetzt. Vorausschauende Flächensicherung erfolgte<br />

nur vereinzelt. Die vorgesehene Kooperation und wechselseitige Information<br />

der Planungsträger wurde ungenügend genutzt bzw. zeigte<br />

wenig Wirkung.<br />

Nebenbahnen – Kosten und verkehrspolitische<br />

Bedeutung<br />

Das ÖBB–Nebenbahn–Ergänzungsnetz hatte insbesondere für den Personenverkehr<br />

geringe Bedeutung. Diese tendenziell am schwächsten<br />

ausgelasteten 30 % des gesamten ÖBB–Streckennetzes waren für etwa<br />

6 % des Fahrgastaufkommens und etwa 13 % des Güterverkehrsaufkommens<br />

auf der Schiene verantwortlich. Sie verursachten einen<br />

Infrastrukturbetriebsaufwand in einer Größenordnung von jährlich<br />

etwa 97 Mill. EUR und durchschnittliche Infrastrukturinvestitionen<br />

von jährlich etwa 31 Mill. EUR.<br />

<strong>Der</strong> Betriebsaufwand des Nebenbahn–Ergänzungsnetzes war nur zu<br />

einem sehr geringen Teil durch Einnahmen aus der Benutzung der<br />

Infrastruktur (Infrastrukturbenutzungsentgelt) gedeckt. Die potenziell<br />

sehr niedrigen Kostendeckungsgrade im Nebenbahn–Ergänzungsnetz<br />

reflektierten die geringe Auslastung dieser Strecken. Die Finanzierung<br />

von Infrastruktur und Betrieb der ÖBB–Nebenbahn–Strecken erfolgte<br />

zum weitaus überwiegenden Teil aus Mitteln des Bundes.<br />

Bezüglich der Abgabe von Strecken an das Land Niederösterreich verfügte<br />

die ÖBB-Infrastruktur AG über keine qualifizierten Grundlagen<br />

zur Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises und des vereinbarten<br />

Kostenbeitrags für Reinvestitionsmaßnahmen (keine Aufschlüsselung<br />

für die Grundstücke hinsichtlich Grundstücksgrößen, Flächenwidmung,<br />

Kontaminierungsrisiken; keine überschlagsmäßige Bewertung<br />

der einzelnen Grundstücke und keine Aufstellung der notwendigen<br />

Reinvestitionsmaßnahmen).<br />

128 Bund <strong>2011</strong>/13

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