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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Verwaltungsreform <strong>2011</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> als Wegbereiter für Reformen ...<br />

... bei jeder Gebarungsüberprüfung<br />

– Durch das kameralistische Rechnungswesen waren Aussagen nicht<br />

möglich über<br />

– den Jahreserfolg einer Gebietskörperschaft,<br />

– die tatsächliche Höhe ihres Vermögens,<br />

– die tatsächliche Höhe ihrer Schulden einschließlich ausgegliederter<br />

Organisationseinheiten.<br />

– Die Nachweise der Länder enthielten keine Angaben über die<br />

außerbudgetären Schulden von Landesgesellschaften und Landesfonds.<br />

– Die Länder erfassten Verwaltungsschulden und Haftungsnachweise<br />

unterschiedlich.<br />

– Die Länder bewerteten Liegenschaften unterschiedlich, verbuchten<br />

Liegenschaftserwerbe und Liegenschaftsveräußerungen unterschiedlich,<br />

handhabten die Bewertung und Abschreibung von<br />

Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern unterschiedlich.<br />

– Eine rollierende Planung war nicht in allen Ländern vorhanden.<br />

– Vorhandene mittelfristige Planungen der Gebietskörperschaften<br />

unterschieden sich in Informationsgehalt, Zeitraum und Zielsetzung.<br />

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kernaufgabe des Prüfens und<br />

Beratens leistet der <strong>Rechnungshof</strong> mit jeder einzelnen seiner Gebarungsüberprüfungen<br />

einen Beitrag zur Verwaltungsreform: Indem er<br />

den Reformbedarf für eine effizientere und bürgernähere Verwaltung<br />

in der überprüften Stelle aufzeigt, indem er das vorhandene Reformpotenzial<br />

in der überprüften Stelle herausarbeitet, indem er der überprüften<br />

Stelle ganz konkrete Lösungswege empfiehlt.<br />

So empfahl der <strong>Rechnungshof</strong> aus Anlass der vorhin zitierten Gebarungsüberprüfungen<br />

beispielsweise folgende Maßnahmen:<br />

52 Bund <strong>2011</strong>/13

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