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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Zeitnahes Prüfen statt begleitende Kontrolle<br />

zumindest erschweren. Die Deklaration von Lima sieht die Bereitstellung<br />

von zeitnahen und entscheidungsrelevanten Informationen für<br />

den Teilbereich der korrektiven Maßnahmen vor.<br />

Zeitnähe ist entsprechend der Deklaration von Lima jedenfalls dann<br />

gegeben, wenn die Möglichkeit des Gegensteuerns vorliegt. Zieht man<br />

nun eine parallele Betrachtung zum Einwirkungsgebot für Wirtschaftstreuhänder<br />

(im Sinne von zulässige Mitwirkung am Jahresabschluss im<br />

Rahmen der Prüfungstätigkeit), ohne die Beratungsgrenzen zu übertreten,<br />

zu den prüfungsnahen und prüfungsunabhängigen Beratungsleistungen<br />

seitens der Internen Revision, dann ergibt sich für den<br />

<strong>Rechnungshof</strong> im Rahmen seines verfassungsmäßigen Auftrags die<br />

Möglichkeit, zeitnahe Prüfungsleistungen zu erbringen, sobald abgeschlossene<br />

Gebarungsfälle vorliegen, die zuverlässige Informationen<br />

für Entscheidungsträger liefern.<br />

Eine Einbindung des <strong>Rechnungshof</strong>es in operative Tätigkeiten selbst<br />

steht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich vorgegebenen und einfachgesetzlich<br />

näher ausgeführten Systematik einer nachgängigen,<br />

unabhängigen Kontrolle und auch zu internationalen Standards.<br />

Das Verbot der Selbstprüfung muss auch im Bereich der öffentlichen<br />

Finanzkontrolle gelten, wenn diese dem Anspruch der Unabhängigkeit<br />

gerecht werden will. Andernfalls hätte dies zur Folge, dass eine<br />

unabhängige, nachgängige Kontrolle der Gebarungsvorgänge aufgrund<br />

einer bereits erfolgten allfälligen (Mit–)Einbindung des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

ausgeschlossen wäre.<br />

Mit den (Teil–)Projektprüfungen eröffnet sich für die öffentliche<br />

Finanzkontrolle ein zeitnaher Tätigkeitsbereich. Nachdem die Verantwortungsträger<br />

für einzelne Projektabschnitte zu einer Entscheidung<br />

gelangt sind, können die Grundlagen für diese sowie die Auswirkungen<br />

auf weitere davon abhängige Projektabschnitte seitens der öffentlichen<br />

Finanzkontrolle überprüft und die Ergebnisse transparent dargelegt<br />

werden. Im Sinne der Deklaration von Lima stellt somit die<br />

öffentliche Finanzkontrolle Informationen bereit, die rechtzeitig zum<br />

Ergreifen allfälliger korrektiver Maßnahmen geeignet sind, ohne ihre<br />

eigene Unabhängigkeit zu gefährden.<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 47

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