Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Zeitnahes Prüfen statt begleitende Kontrolle<br />
zumindest erschweren. Die Deklaration von Lima sieht die Bereitstellung<br />
von zeitnahen und entscheidungsrelevanten Informationen für<br />
den Teilbereich der korrektiven Maßnahmen vor.<br />
Zeitnähe ist entsprechend der Deklaration von Lima jedenfalls dann<br />
gegeben, wenn die Möglichkeit des Gegensteuerns vorliegt. Zieht man<br />
nun eine parallele Betrachtung zum Einwirkungsgebot für Wirtschaftstreuhänder<br />
(im Sinne von zulässige Mitwirkung am Jahresabschluss im<br />
Rahmen der Prüfungstätigkeit), ohne die Beratungsgrenzen zu übertreten,<br />
zu den prüfungsnahen und prüfungsunabhängigen Beratungsleistungen<br />
seitens der Internen Revision, dann ergibt sich für den<br />
<strong>Rechnungshof</strong> im Rahmen seines verfassungsmäßigen Auftrags die<br />
Möglichkeit, zeitnahe Prüfungsleistungen zu erbringen, sobald abgeschlossene<br />
Gebarungsfälle vorliegen, die zuverlässige Informationen<br />
für Entscheidungsträger liefern.<br />
Eine Einbindung des <strong>Rechnungshof</strong>es in operative Tätigkeiten selbst<br />
steht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich vorgegebenen und einfachgesetzlich<br />
näher ausgeführten Systematik einer nachgängigen,<br />
unabhängigen Kontrolle und auch zu internationalen Standards.<br />
Das Verbot der Selbstprüfung muss auch im Bereich der öffentlichen<br />
Finanzkontrolle gelten, wenn diese dem Anspruch der Unabhängigkeit<br />
gerecht werden will. Andernfalls hätte dies zur Folge, dass eine<br />
unabhängige, nachgängige Kontrolle der Gebarungsvorgänge aufgrund<br />
einer bereits erfolgten allfälligen (Mit–)Einbindung des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />
ausgeschlossen wäre.<br />
Mit den (Teil–)Projektprüfungen eröffnet sich für die öffentliche<br />
Finanzkontrolle ein zeitnaher Tätigkeitsbereich. Nachdem die Verantwortungsträger<br />
für einzelne Projektabschnitte zu einer Entscheidung<br />
gelangt sind, können die Grundlagen für diese sowie die Auswirkungen<br />
auf weitere davon abhängige Projektabschnitte seitens der öffentlichen<br />
Finanzkontrolle überprüft und die Ergebnisse transparent dargelegt<br />
werden. Im Sinne der Deklaration von Lima stellt somit die<br />
öffentliche Finanzkontrolle Informationen bereit, die rechtzeitig zum<br />
Ergreifen allfälliger korrektiver Maßnahmen geeignet sind, ohne ihre<br />
eigene Unabhängigkeit zu gefährden.<br />
Bund <strong>2011</strong>/13 47