Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Aufsichtsräte der betroffenen Gesellschaften unterließen es, allfällige,<br />
für die drohenden bzw. schon eingetretenen finanziellen Nachteile<br />
maßgeblichen Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern<br />
und daraus resultierende Haftungsansprüche umfassend zu<br />
untersuchen.<br />
Die Cross Border Leasing–Verträge beschränkten die ÖBB–Gesellschaften<br />
in der freien rechtlichen Verfügung über ihre Anlagen, insbesondere<br />
hinsichtlich deren Veräußerung oder Belastung, und erhöhten dadurch<br />
das Risiko unwirtschaftlichen Handelns. Die komplexen Vertragswerke<br />
enthielten zahlreiche Risiken, die geeignet waren, den ursprünglich<br />
zugeflossenen Liquiditätsvorteil von 272,4 Mill. EUR zu reduzieren<br />
bzw. im Extremfall einen Verlust zu verursachen. Bis Ende 2008 hatten<br />
die ÖBB–Gesellschaften Besicherungskosten und Bewertungsverluste<br />
von insgesamt 56,81 Mill. EUR zu tragen.<br />
Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />
zugesagt<br />
(1) Abschluss von Finanzgeschäften nur in<br />
Verbindung mit einem Grundgeschäft aus<br />
dem operativen Bahngeschäft und Ablehnung<br />
komplexer bzw. intransparenter<br />
Finanzprodukte<br />
(2) Berücksichtigung der Spesen des Verkaufsprozesses<br />
und der Finanzierungskosten<br />
des Verkaufs bei Verkauf der Hybrid–CDO 2 –<br />
Tranche<br />
(3) Einleitung eingehender Untersuchungen<br />
zur Klärung einer Organhaftung und Schadenersatzpflichten<br />
durch die Aufsichtsräte<br />
der betroffenen ÖBB–Gesellschaften und<br />
gegebenenfalls Einbringen von Haftungsklagen<br />
gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder<br />
(4) Umfassende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Haftung der am Abschluss<br />
der Absicherungsvereinbarungen<br />
beteiligten Vorstandsmitglieder durch die<br />
Aufsichtsräte und gegebenenfalls Geltendmachung<br />
von Schadenersatzansprüchen<br />
(5) Prüfung der Voraussetzungen für eine<br />
Organhaftung der Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums<br />
der ÖBB–Holding AG<br />
bezüglich der den beiden ehemaligen Vorstandsmitgliedern<br />
gewährten Abfindungen<br />
(6) Keine Ausdehnung von Konsulentenverträgen<br />
über persönliche, auf Erfahrungen<br />
und Geschäftskontakten beruhende Beratungsleistungen<br />
ehemaliger Vorstandsmitglieder<br />
auf juristische Personen als<br />
Vertragspartner<br />
244 Bund <strong>2011</strong>/13<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
offen<br />
X