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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Nachgefragt<br />

Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

(10) Einführung eines Wirkungscontrollings<br />

mit aussagekräftigen Finanz– und Leistungsindikatoren<br />

Definition von Daten und Kennzahlen zu<br />

folgenden Themen:<br />

– Umfang des Angebots in qualitativer<br />

und quantitativer Hinsicht<br />

– Ausmaß der Inanspruchnahme des<br />

Leistungsangebots<br />

– Finanzierungsgrad des Angebots durch<br />

Tarifeinnahmen bzw. Bundes–, Länder–<br />

und Gemeindebeiträge<br />

(11) Vertragliche Verpflichtung der Bahnunternehmen<br />

zur Meldung von genau definierten<br />

Finanz– und Leistungsdaten<br />

(12) Systematische Prüfung der Endabrechnungen<br />

der Gemeinwirtschaftlichen<br />

Leistungsverträge; Zahlungskürzung bzw.<br />

–einstellung bei Leistungsmängeln<br />

(13) Klarstellung des offenen Saldos bei Endabrechnung<br />

der Leistungen<br />

(14) Akontierungen entsprechend den Verträgen<br />

(15) Verbesserung der Erkennbarkeit des<br />

Zahlungszwecks bei Verbuchung der Gemeinwirtschaftlichen<br />

Leistungszahlungen<br />

in der Haushaltsverrechnung<br />

(16) Einhalten der Berichtspflichten an den<br />

Nationalrat<br />

Fazit<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 249<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

offen<br />

Die Abgeltung der von der ÖBB–Personenverkehr AG erbrachten<br />

Gemeinwirtschaftlichen Leistungen wurde <strong>2011</strong> mit einem — deutlich<br />

umfangreicheren und detaillierteren — Vertrag neu geregelt. Mit dem<br />

neuen Vertrag (Geltungszeitraum 1. April 2010 bis 31. Dezember 2019<br />

mit 2–jähriger Kündigungsfrist) wurde wesentlichen Kritikpunkten und<br />

Empfehlungen des RH betreffend die Leistungsbestellung Rechnung<br />

getragen (Bestellung von Strecken und Zügen, Trennungsrechnung,<br />

Bonus–Malus–System).<br />

Die Abgeltungsverträge für den Bereich der Privatbahnen waren<br />

Mitte <strong>2011</strong> noch in Ausarbeitung.<br />

Eine Festlegung, Konkretisierung und Operationalisierung der verkehrspolitischen<br />

Zielsetzungen des BMVIT war nicht erfolgt; auch<br />

ein aussagekräftiges Wirkungscontrolling für die Verkehrsleistungsbestellungen<br />

des Bundes (und der öffentlichen Hand insgesamt) muss<br />

erst aufgebaut werden.

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