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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

(5) Genehmigung der Ernennung und Entlassung<br />

des Leiters der Internen Revision<br />

bzw. des Abschlusses und der Auflösung<br />

von Verträgen mit externen Prüfern<br />

durch den Aufsichtsrat<br />

(6) Eigentümervertreter sollten verstärkt<br />

auf die Einrichtung und Funktionsfähigkeit<br />

einer Internen Revision in allen<br />

ausgegliederten Rechtsträgern achten;<br />

verstärkte Befassung des Aufsichtsrates<br />

mit der Tätigkeit der Internen Revision<br />

(7) Ausstattung von Konzernrevisionen mit<br />

genereller Zuständigkeit für alle Tochterunternehmen<br />

(8) Übermittlung der Berichte der Internen<br />

Revision in Konzernen an die Konzernleitung<br />

und an das überprüfte Tochterunternehmen<br />

(9) Ausstattung der Internen Revision mit<br />

zumindest zwei Prüfern, sobald Größe<br />

und sonstige Umstände dies rechtfertigen<br />

(10) Begrenzung der Einbindung der Internen<br />

Revision in strategische und operative<br />

Projekte zur Vermeidung von Unvereinbarkeiten<br />

(11) Adäquate Aus– und Weiterbildung von<br />

Revisoren auch in kleineren Organisationen<br />

und bei Teilzeitverwendungen<br />

(12) Einrichtung einer eigenen Revision bei<br />

größeren Prüfbereichen, bei kleineren<br />

Prüfbereichen Beauftragung externer<br />

Partner (vorzugsweise Interne Revision<br />

des zuständigen Bundesministeriums)<br />

(13) Bei Auslagerung der Internen Revision<br />

interne Koordination durch Mitarbeiter<br />

der jeweiligen Organisation<br />

(14) Bevorzugte Vergabe der Prüfungsaufträge<br />

an die Interne Revision des zuständigen<br />

Ministeriums<br />

(15) Kosten–Nutzen–Überlegungen unter<br />

Berücksichtigung der teilweise hohen<br />

Kosten für Wirtschaftsprüfer bei der<br />

Entscheidung über die externe Vergabe<br />

von Revisionsaufträgen; Abrechnung auf<br />

Basis von Zeitaufzeichnungen<br />

(16) Beachtung der optimalen Auswahl,<br />

Vertragsgestaltung und Regelung der<br />

Zusammenarbeitsgrundlagen bei externer<br />

Vergabe der Revisionstätigkeit; Regelung<br />

in einer Revisionsordnung<br />

(17) Erlassung fehlender Revisionsordnungen<br />

(auch bei externer Vergabe der Revisionsleistung)<br />

bzw. Aktualisierung bei<br />

Änderungsbedarf<br />

144 Bund <strong>2011</strong>/13<br />

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