Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />
zugesagt<br />
(5) Genehmigung der Ernennung und Entlassung<br />
des Leiters der Internen Revision<br />
bzw. des Abschlusses und der Auflösung<br />
von Verträgen mit externen Prüfern<br />
durch den Aufsichtsrat<br />
(6) Eigentümervertreter sollten verstärkt<br />
auf die Einrichtung und Funktionsfähigkeit<br />
einer Internen Revision in allen<br />
ausgegliederten Rechtsträgern achten;<br />
verstärkte Befassung des Aufsichtsrates<br />
mit der Tätigkeit der Internen Revision<br />
(7) Ausstattung von Konzernrevisionen mit<br />
genereller Zuständigkeit für alle Tochterunternehmen<br />
(8) Übermittlung der Berichte der Internen<br />
Revision in Konzernen an die Konzernleitung<br />
und an das überprüfte Tochterunternehmen<br />
(9) Ausstattung der Internen Revision mit<br />
zumindest zwei Prüfern, sobald Größe<br />
und sonstige Umstände dies rechtfertigen<br />
(10) Begrenzung der Einbindung der Internen<br />
Revision in strategische und operative<br />
Projekte zur Vermeidung von Unvereinbarkeiten<br />
(11) Adäquate Aus– und Weiterbildung von<br />
Revisoren auch in kleineren Organisationen<br />
und bei Teilzeitverwendungen<br />
(12) Einrichtung einer eigenen Revision bei<br />
größeren Prüfbereichen, bei kleineren<br />
Prüfbereichen Beauftragung externer<br />
Partner (vorzugsweise Interne Revision<br />
des zuständigen Bundesministeriums)<br />
(13) Bei Auslagerung der Internen Revision<br />
interne Koordination durch Mitarbeiter<br />
der jeweiligen Organisation<br />
(14) Bevorzugte Vergabe der Prüfungsaufträge<br />
an die Interne Revision des zuständigen<br />
Ministeriums<br />
(15) Kosten–Nutzen–Überlegungen unter<br />
Berücksichtigung der teilweise hohen<br />
Kosten für Wirtschaftsprüfer bei der<br />
Entscheidung über die externe Vergabe<br />
von Revisionsaufträgen; Abrechnung auf<br />
Basis von Zeitaufzeichnungen<br />
(16) Beachtung der optimalen Auswahl,<br />
Vertragsgestaltung und Regelung der<br />
Zusammenarbeitsgrundlagen bei externer<br />
Vergabe der Revisionstätigkeit; Regelung<br />
in einer Revisionsordnung<br />
(17) Erlassung fehlender Revisionsordnungen<br />
(auch bei externer Vergabe der Revisionsleistung)<br />
bzw. Aktualisierung bei<br />
Änderungsbedarf<br />
144 Bund <strong>2011</strong>/13<br />
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