09.01.2013 Aufrufe

Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Obwohl die Einführung des Pflegegeldes einen wichtigen Schritt in<br />

der österreichischen Pflegevorsorge darstellt, sind zur Sicherstellung<br />

des im geltenden Regierungsprogramm verankerten Ziels einer umfassenden<br />

Pflegevorsorge und deren nachhaltiger Finanzierbarkeit weitere<br />

Maßnahmen bei der Struktur der Entscheidungsträger und der Pflegeinfrastruktur<br />

erforderlich.<br />

Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

(1) Deutliche Verringerung der Anzahl der<br />

Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden<br />

Stellen<br />

(2) Konzentration der Aufsicht beim BMASK X<br />

(3a) Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage<br />

für die Gewährung des<br />

Pflegegeldes<br />

(3b) Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage<br />

auch für die Gerichte<br />

(4) Durchschnittliche Verfahrensabwicklung<br />

innerhalb von 60 Tagen, Erledigung von<br />

mindestens 80 % der Verfahren innerhalb<br />

von 90 Tagen<br />

(5) Einfachere, pauschalierte Abwicklung der<br />

Zahlungen zwischen Pflegegeld auszahlenden<br />

Stellen und Sozialhilfeträgern<br />

(6) Nutzung der Einstufungsdaten der<br />

Pflegegeldwerber zur Vermeidung von<br />

Einstufungsunterschieden und zur Gleichbehandlung<br />

aller Pflegegeldwerber<br />

(7) Gesonderte Erfassung der Fälle mit<br />

Verwahrlosungsverdacht und Fristsetzung<br />

für Nachuntersuchungen<br />

(8) Strategische Entscheidung über den<br />

Anteil öffentlich finanzierter Kosten der<br />

Pflegevorsorge sowie die Verteilung von<br />

Geld– und Sachleistungen<br />

(9a) Einheitliche Auszahlung des Pflegegeldes<br />

im Nachhinein<br />

(9b) Keine Erstellung der Gutachten durch<br />

behandelnde Ärzte<br />

(9c) Erstellung der Gutachten durch angekündigte<br />

Hausbesuche mittels einheitlicher<br />

Formulare innerhalb von vier Wochen<br />

(9d) Verpflichtende Schulungen für Gutachter,<br />

mit besonderem Eingehen auf die<br />

Anforderungen bei der Begutachtung von<br />

Kindern<br />

(9e) Durchführung einer Oberbegutachtung X<br />

(9f) Schaffung eines österreichweiten Gutachterpools<br />

166 Bund <strong>2011</strong>/13<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

offen<br />

X

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!