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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Nachgefragt<br />

Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

(23) Vollständige Festschreibung des Ergebnisses<br />

der Vertragsverhandlungen in<br />

den Anstellungsverträgen durch den<br />

Aufsichtsrat<br />

(24) Beachtung von tatsächlichen Leistungsanreizen<br />

bei den Geschäftsführerbezügen<br />

(25) Klare Begriffstrennung zwischen Zielvorgabe<br />

und Zielvereinbarung<br />

Fazit<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 221<br />

X<br />

X<br />

X<br />

offen<br />

Die SIVBEG teilte mit, dass auf Eigentümerebene mit dem Gesellschafter<br />

BIG eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Struktur mit dem<br />

Ergebnis stattgefunden habe, dass<br />

– die Eigentümer an der Fortführung des Liegenschaftsverkaufs über<br />

die SIVBEG festhalten<br />

– nach Auslaufen der Funktionsperiode der derzeitigen Geschäftsführung<br />

nur mehr eine Geschäftsführerposition besetzt wird<br />

– im Sinne einer Weiterentwicklung des Geschäftsfmodells weitere<br />

alternative Verwertungsvarianten überprüft und gegebenenfalls eröffnet<br />

werden sollen.<br />

Das BMLVS teilte weiters mit, dass die Geschäftsführung das Unternehmenskonzept<br />

aufgrund der Empfehlung des RH und die Bedingungen<br />

für den Rücktritt vom Angebot bereits mit Jahresbeginn 2009<br />

überarbeitet haben. Bei Rücktritt schulde der Bieter nunmehr der SIV-<br />

BEG eine Maklergebühr. Schadenersatzansprüche der Republik Österreich<br />

gegenüber dem Bieter blieben davon unberührt. Überdies habe<br />

die SIVBEG Zielerreichungsprämien für Mitarbeiter in das Unternehmenskonzept<br />

aufgenommen.<br />

Laut Stellungnahme des BMLVS seien die Geschäftsführer der SIVBEG<br />

durch die Gesellschafter aufgefordert worden, einen neuen verbesserten<br />

Modus zur Heranziehung von Gutachtern bzw. bei der Vergabe<br />

von Maklerleistungen auszuarbeiten und anzuwenden. Weiters<br />

wird das BMLVS künftig die Begriffe Zielvorgabe und Zielvereinbarung<br />

unterscheiden.<br />

Durch die Umsetzung der Schlussempfehlungen wurden Einspar– und<br />

Kostensenkungsmöglichkeiten gehoben, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

gesteigert, Mehrkosten und Verzögerungen vermieden,<br />

die Verwaltungsmodernisierung konsequent fortgesetzt, die Organi-

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