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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Finanzielle Auswirkungen rechtsetzender<br />

Maßnahmen<br />

Entwürfe mit<br />

besonderen Auswirkungen<br />

auf den<br />

Bundeshaushalt<br />

Dieser Kalkulationspflicht nicht ausreichend entsprochen wurde beispielsweise<br />

bei den Entwürfen<br />

– zum EU–Vollstreckungsamtshilfegesetz sowie zu Änderungen des<br />

Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und<br />

anderer Gesetze vom September <strong>2011</strong>, wobei der <strong>Rechnungshof</strong><br />

kritisch darauf hinwies, dass insbesondere im Bereich des Abgabenrechtes<br />

die Erläuterungen zum wiederholten Mal (wie schon<br />

bei den Entwürfen zu den Abgabenänderungsgesetzen 2009, 2010,<br />

<strong>2011</strong> sowie dem Budgetbegleitgesetz <strong>2011</strong>–2014 (BMF–Teil)) keine<br />

detaillierte Herleitung der angeführten Mehr– bzw. Mindereinnahmen<br />

enthielten;<br />

– des Elektronischen Gesundheitsakte–Gesetzes (ELGA–G), da die<br />

Erläuterungen keine nachvollziehbaren Angaben zur Herleitung<br />

der im Entwurf angegebenen Kosten von „30 Millionen Euro“<br />

enthielten, weitere Kostenfaktoren nach Ansicht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

nicht berücksichtigt wurden und auch keine näheren Ausführungen<br />

zu der im Entwurf angesprochenen Aufteilung der Kostentragung<br />

getroffen wurden;<br />

– des Lobbying– und Interessenvertretungs–Transparenz–Gesetzes,<br />

da in diesem Entwurf keine Bezifferung der in den Erläuterungen<br />

angesprochenen Mehrausgaben im Bereich Personal– und Sachaufwand<br />

erfolgte; sowie<br />

– zur Datensicherheitsverordnung TKG–DSVO, da in den Erläuterungen<br />

weder eine Herleitung der angegebenen Kosten i.H.v.<br />

rd. 12 Mill. EUR für den Bund erfolgte, noch dargelegt wurde,<br />

aus welchen Gründen von einer Kostenersatzpflicht des Bundes<br />

i.H.v. 80 % der zu erwartenden Gesamtkosten von rd. 15 Mill.<br />

EUR ausgegangen wurde.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden dem <strong>Rechnungshof</strong> weiters die Novelle zum Zahlungsbilanz–Stabilisierungsgesetz<br />

sowie der Entwurf eines Bundeshaftungsobergrenzengesetzes<br />

— BHOG zur Begutachtung übermittelt.<br />

Mit der Novelle des Zahlungsbilanz–Stabilisierungsgesetzes wurde<br />

der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, Haftungen in Form von<br />

Garantien für die Begebung von Finanzierungen durch die EFSF in der<br />

Höhe von rd. 21,639 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen und Kosten (bisher<br />

beläuft sich diese Ermächtigung auf einen Gesamtbetrag von 15 Mrd.<br />

EUR) zu übernehmen. <strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> wies in seiner Stellungnahme<br />

darauf hin, dass mit dem Gesetzesvorhaben daher finanzielle Auswir-<br />

16 Bund <strong>2011</strong>/13

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