Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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Transparenz von Managerverträgen in<br />
öffentlichen Unternehmen<br />
Zusammenfassende<br />
generelle<br />
Empfehlungen zur<br />
Transparenz von<br />
Managerbezügen<br />
Fälle (Managerverträge) bei öffentlichen Unternehmen aller Gebietskörperschaften<br />
heranzuziehen.<br />
Dies deshalb, um den Entscheidungsträgern auf parlamentarischer<br />
Ebene — in Ergänzung zum Einkommensbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />
gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG betreffend die durchschnittlichen Einkommen<br />
sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bestimmter<br />
Personengruppen (Aufsichtsrat, Vorstand/Geschäftsführung, Angestellte,<br />
Arbeiter, Lehrlinge, Summe der Beschäftigten) in Unternehmen<br />
und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes<br />
— zusätzliche fundierte und transparente Entscheidungsgrundlagen<br />
zur Einkommenssituation zu bieten.<br />
(10) In seinem Bericht an den Nationalrat, die Landtage und ausgewählte<br />
Stadtvertretungen/Gemeinderäte über die Ergebnisse einer<br />
Gebarungsüberprüfung der Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane<br />
in öffentlichen Unternehmen (Managerverträge; siehe z.B. Reihe<br />
Bund <strong>2011</strong>/7) hielt der <strong>Rechnungshof</strong> zusammenfassend fest, dass die<br />
festgestellten Verschiedenartigkeiten (z.B. Stellenbesetzungsgesetze und<br />
Vertragsschablonenverordnungen des Bundes sowie der Länder, große<br />
Unterschiede zwischen der höchsten Vergütung und der Medianvergütung<br />
bzw. der niedrigsten Vergütung) mehr Transparenz und Offenlegung<br />
verlangen. Damit könnten die Struktur und die Gestaltung der<br />
Managerverträge für die Öffentlichkeit (Staatsbürger = Steuerzahler)<br />
und die Träger der Kontrollhoheit = Allgemeine Vertretungskörper<br />
(Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte) transparenter werden, womit<br />
auch eine allgemeine Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />
und eine Verbesserung der Corporate Governance verbunden wäre.<br />
Zusammenfassend hob der <strong>Rechnungshof</strong> nachfolgende Empfehlungen<br />
hervor:<br />
(11) In eine künftige Regelung für die Transparenz der Managerbezüge<br />
in öffentlichen Unternehmen sollten — ausgehend von den OECD–<br />
Grundsätzen der Corporate Governance, den Intentionen des Stellenbesetzungsgesetzes<br />
und des Österreichischen Corporate Governance<br />
Kodex sowie von den Ergebnissen der Gebarungsüberprüfung — die<br />
nachstehenden Empfehlungen einbezogen werden:<br />
(11.1) Die Transparenz der Managerbezüge wäre durch eine generelle,<br />
alle Gebietskörperschaften und die Manager (Vorstandsmitglieder,<br />
Geschäftsführer) ihrer öffentlichen Unternehmen einbeziehende Regelung,<br />
welche die Anwendung internationaler OECD–Grundsätze der<br />
38 Bund <strong>2011</strong>/13