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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Transparenz von Managerverträgen in<br />

öffentlichen Unternehmen<br />

Zusammenfassende<br />

generelle<br />

Empfehlungen zur<br />

Transparenz von<br />

Managerbezügen<br />

Fälle (Managerverträge) bei öffentlichen Unternehmen aller Gebietskörperschaften<br />

heranzuziehen.<br />

Dies deshalb, um den Entscheidungsträgern auf parlamentarischer<br />

Ebene — in Ergänzung zum Einkommensbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG betreffend die durchschnittlichen Einkommen<br />

sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bestimmter<br />

Personengruppen (Aufsichtsrat, Vorstand/Geschäftsführung, Angestellte,<br />

Arbeiter, Lehrlinge, Summe der Beschäftigten) in Unternehmen<br />

und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes<br />

— zusätzliche fundierte und transparente Entscheidungsgrundlagen<br />

zur Einkommenssituation zu bieten.<br />

(10) In seinem Bericht an den Nationalrat, die Landtage und ausgewählte<br />

Stadtvertretungen/Gemeinderäte über die Ergebnisse einer<br />

Gebarungsüberprüfung der Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane<br />

in öffentlichen Unternehmen (Managerverträge; siehe z.B. Reihe<br />

Bund <strong>2011</strong>/7) hielt der <strong>Rechnungshof</strong> zusammenfassend fest, dass die<br />

festgestellten Verschiedenartigkeiten (z.B. Stellenbesetzungsgesetze und<br />

Vertragsschablonenverordnungen des Bundes sowie der Länder, große<br />

Unterschiede zwischen der höchsten Vergütung und der Medianvergütung<br />

bzw. der niedrigsten Vergütung) mehr Transparenz und Offenlegung<br />

verlangen. Damit könnten die Struktur und die Gestaltung der<br />

Managerverträge für die Öffentlichkeit (Staatsbürger = Steuerzahler)<br />

und die Träger der Kontrollhoheit = Allgemeine Vertretungskörper<br />

(Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte) transparenter werden, womit<br />

auch eine allgemeine Stärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht<br />

und eine Verbesserung der Corporate Governance verbunden wäre.<br />

Zusammenfassend hob der <strong>Rechnungshof</strong> nachfolgende Empfehlungen<br />

hervor:<br />

(11) In eine künftige Regelung für die Transparenz der Managerbezüge<br />

in öffentlichen Unternehmen sollten — ausgehend von den OECD–<br />

Grundsätzen der Corporate Governance, den Intentionen des Stellenbesetzungsgesetzes<br />

und des Österreichischen Corporate Governance<br />

Kodex sowie von den Ergebnissen der Gebarungsüberprüfung — die<br />

nachstehenden Empfehlungen einbezogen werden:<br />

(11.1) Die Transparenz der Managerbezüge wäre durch eine generelle,<br />

alle Gebietskörperschaften und die Manager (Vorstandsmitglieder,<br />

Geschäftsführer) ihrer öffentlichen Unternehmen einbeziehende Regelung,<br />

welche die Anwendung internationaler OECD–Grundsätze der<br />

38 Bund <strong>2011</strong>/13

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