Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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<strong>Prüfungen</strong> <strong>2011</strong><br />
durch Wettbewerbsverfahren. Die Wirtschaftlichkeit der Abwicklung der<br />
Beschaffungsvorgänge war aufgrund fehlender Kennzahlen und Auswertungen<br />
durch das Arbeitsmarktservice Österreich nicht beurteilbar.<br />
Trotz der dem Arbeitsmarktservice Wien seit 2005 bekannten geringen<br />
Bonität eines privaten Erwachsenenbildungs–Unternehmens steigerte es<br />
den Geschäftsumfang mit diesem Unternehmen von rd. 5,34 Mill. EUR<br />
auf rd. 11,86 Mill. EUR im Jahr 2007. Die Zunahme lag mit rd. 122 %<br />
deutlich über dem Anstieg der Kursvergaben des Arbeitsmarktservice<br />
an andere Bildungsträger in Höhe von rd. 40 %.<br />
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen<br />
im Arbeitsmarktservice Steiermark und Tirol<br />
<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> überprüfte anhand einer Stichprobe, ob das Arbeitsmarktservice<br />
junge Arbeitslose (20 bis 24 Jahre) entsprechend ihrer<br />
Berufsausbildung vermittelte. Die sieben ausgewählten regionalen<br />
Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice in den Bundesländern Tirol<br />
und Steiermark vermittelten rd. 75 % der jungen Arbeitslosen entsprechend<br />
ihrer Berufsausbildung. Jedoch verfügten nur rd. 55 % der jungen<br />
Arbeitslosen überhaupt über eine Berufsausbildung.<br />
Das Arbeitsmarktservice versuchte, durch den Besuch von Schulklassen<br />
in seinen Berufsinformationszentren eine passende Berufswahl bei<br />
Pflichtschülern zu fördern. Seit 2009 gab es eine verstärkte Kooperation<br />
mit dem BMUKK.<br />
Die Arbeitslosenquote der 20– bis 24–Jährigen war im Jahr 2009 mit<br />
9,5 % deutlich höher als die Gesamtarbeitslosenquote (7,2 %). Im<br />
Jahr 2010 verbesserte sich die Situation mit einer Arbeitslosenquote<br />
von 8,9 % nur unwesentlich. Diese Altersgruppe reagierte damit besonders<br />
empfindlich auf den damaligen konjunkturellen Einbruch und hatte<br />
das höchste Risiko, arbeitslos zu werden. Die jährlichen arbeitsmarktpolitischen<br />
Ziele des AMS waren nicht auf die einzelnen Zielgruppen<br />
ausgerichtet (z.B. Jugendliche, Ältere, Frauen), sondern konzentrierten<br />
sich auf die Bewältigung der generellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen<br />
wie bspw. die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit.<br />
Dementsprechend verfügte das AMS auch über keine eigene Bundesrichtlinie<br />
zur Regelung der Vermittlung und Betreuung der jungen<br />
Erwachsenen. Sie wurden gemäß Richtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte<br />
unterstützen“ wie Erwachsene behandelt.<br />
Bund <strong>2011</strong>/13 85