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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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<strong>Prüfungen</strong> <strong>2011</strong><br />

durch Wettbewerbsverfahren. Die Wirtschaftlichkeit der Abwicklung der<br />

Beschaffungsvorgänge war aufgrund fehlender Kennzahlen und Auswertungen<br />

durch das Arbeitsmarktservice Österreich nicht beurteilbar.<br />

Trotz der dem Arbeitsmarktservice Wien seit 2005 bekannten geringen<br />

Bonität eines privaten Erwachsenenbildungs–Unternehmens steigerte es<br />

den Geschäftsumfang mit diesem Unternehmen von rd. 5,34 Mill. EUR<br />

auf rd. 11,86 Mill. EUR im Jahr 2007. Die Zunahme lag mit rd. 122 %<br />

deutlich über dem Anstieg der Kursvergaben des Arbeitsmarktservice<br />

an andere Bildungsträger in Höhe von rd. 40 %.<br />

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen<br />

im Arbeitsmarktservice Steiermark und Tirol<br />

<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> überprüfte anhand einer Stichprobe, ob das Arbeitsmarktservice<br />

junge Arbeitslose (20 bis 24 Jahre) entsprechend ihrer<br />

Berufsausbildung vermittelte. Die sieben ausgewählten regionalen<br />

Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice in den Bundesländern Tirol<br />

und Steiermark vermittelten rd. 75 % der jungen Arbeitslosen entsprechend<br />

ihrer Berufsausbildung. Jedoch verfügten nur rd. 55 % der jungen<br />

Arbeitslosen überhaupt über eine Berufsausbildung.<br />

Das Arbeitsmarktservice versuchte, durch den Besuch von Schulklassen<br />

in seinen Berufsinformationszentren eine passende Berufswahl bei<br />

Pflichtschülern zu fördern. Seit 2009 gab es eine verstärkte Kooperation<br />

mit dem BMUKK.<br />

Die Arbeitslosenquote der 20– bis 24–Jährigen war im Jahr 2009 mit<br />

9,5 % deutlich höher als die Gesamtarbeitslosenquote (7,2 %). Im<br />

Jahr 2010 verbesserte sich die Situation mit einer Arbeitslosenquote<br />

von 8,9 % nur unwesentlich. Diese Altersgruppe reagierte damit besonders<br />

empfindlich auf den damaligen konjunkturellen Einbruch und hatte<br />

das höchste Risiko, arbeitslos zu werden. Die jährlichen arbeitsmarktpolitischen<br />

Ziele des AMS waren nicht auf die einzelnen Zielgruppen<br />

ausgerichtet (z.B. Jugendliche, Ältere, Frauen), sondern konzentrierten<br />

sich auf die Bewältigung der generellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen<br />

wie bspw. die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit.<br />

Dementsprechend verfügte das AMS auch über keine eigene Bundesrichtlinie<br />

zur Regelung der Vermittlung und Betreuung der jungen<br />

Erwachsenen. Sie wurden gemäß Richtlinie „Kernprozess Arbeitskräfte<br />

unterstützen“ wie Erwachsene behandelt.<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 85

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