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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

Universität Wien<br />

(4) Quantifizierung und Dokumentation<br />

des Ausmaßes der Zielerreichung bei<br />

Prämiengewährung für das Rektorat nach<br />

Ablauf der Zielvereinbarungsperiode<br />

(5) Ambitioniertere Zielsetzungen in Leistungsvereinbarungen<br />

bei Fällen ähnlich<br />

den strukturierten Doktoratsprogrammen<br />

(6) Festlegung universitätsweiter einheitlicher<br />

Selektionsmethoden beim Recruiting<br />

in homogenen Bereichen, insbesondere<br />

Sekretariatstätigkeiten<br />

(7) Vertragliche Befristung von Personal–<br />

Überlassungen bei Berufungsverfahren<br />

von Universitätsprofessoren<br />

(8) Keine generelle Gewährung von Forschungssemestern<br />

bei Berufungsverfahren<br />

von Universitätsprofessoren<br />

Wirtschaftsuniversität Wien<br />

(9) Quantifizierung des Ausmaßes der Zielerreichung<br />

bei Prämiengewährung für das<br />

Rektorat nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode<br />

(10) Verbindliche Testverfahren beim Recruiting<br />

für Sekretariatsstellen<br />

(11) Flexibilisierung der Personalstrukturpläne X<br />

(12) Vertragliche Verankerung der Rückerstattung<br />

von Reise– und Frachtkosten bei<br />

Berufungsverfahren von Universitätsprofessoren<br />

(13) Vertragliche Festlegung der Evaluierung<br />

von Forschungs– und Lehrleistungen<br />

Fazit<br />

254 Bund <strong>2011</strong>/13<br />

X<br />

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X<br />

X<br />

offen<br />

<strong>Der</strong> RH hat bewirkt, dass an beiden Universitäten die Verbesserung<br />

der Organisation und Aufgabenerfüllung bei der Personalaufnahme<br />

erzielt werden konnte. Ebenso bewirkte der RH an beiden Universitäten<br />

die Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit, indem bei Berufungsverfahren<br />

gewährte Zusagen an Leistungskriterien gebunden bzw. nur<br />

befristet gewährt wurden.<br />

Weitere Möglichkeiten zur Einsparung sowie zur Verbesserung der Aufgabenerfüllung<br />

bewirkte der RH an der Wirtschaftsuniversität Wien,<br />

indem bei der Berufung von Professuren bspw. approximative Gehaltsspannen<br />

vorab festgelegt und kommuniziert sowie Verfahren zur Evaluierung<br />

der Forschungs– und Lehrleistung vorgesehen wurden.<br />

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