Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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Europäische Stabilisierungsinstrumente<br />
Externe öffentliche<br />
Finanzkontrolle für<br />
den ESM<br />
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />
Österreich). Dieser Haftungsrahmen wurde auf 780 Mrd. EUR aufgestockt<br />
(davon entfallen 21,64 Mrd. EUR auf Österreich, zuzüglich<br />
Haftungen für Zinsen und Kosten in geschätzter Höhe von<br />
rd. 7,1 Mrd. EUR), um eine AAA–Bewertung über die volle Darlehensvergabekapazität<br />
von 440 Mrd. EUR zu gewährleisten. Bis<br />
Mitte November <strong>2011</strong> begab die Fazilität Anleihen in Höhe von<br />
16 Mrd. EUR für die Vergabe von Darlehen (derzeitige Darlehenssumme:<br />
12,5 Mrd. EUR) an Irland und Portugal; eine externe<br />
öffentliche Finanzkontrolle ist nicht eingerichtet.<br />
– Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) — eine ab dem<br />
Jahr 2013 vorgesehene dauerhafte Einrichtung in Form einer zwischenstaatlichen<br />
internationalen Organisation mit Sitz in Luxemburg<br />
basierend auf einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen<br />
den teilnehmenden Mitgliedstaaten (ESM–Vertrag). <strong>Der</strong> ESM–Vertrag<br />
wurde am 11. Juli <strong>2011</strong> von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />
unterzeichnet und soll von den nationalen Parlamenten<br />
bis Ende 2012 ratifiziert werden. <strong>Der</strong> ESM soll die Aufgaben von<br />
EFSM und EFSF übernehmen und dabei den Status eines bevorrechtigten<br />
Gläubigers (vergleichbar dem Internationalen Währungsfonds<br />
— IWF, diesem gegenüber jedoch nachrangig) einnehmen.<br />
Das vorgesehene Stammkapital beträgt 700 Mrd. EUR,<br />
wovon 80 Mrd. EUR von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />
(davon 2,23 Mrd. EUR bzw. rd. 2,78 % von Österreich) einzuzahlen<br />
sind. Die maximale Darlehensvergabekapazität des ESM ist<br />
auf 500 Mrd. EUR festgesetzt. <strong>Der</strong> ESM kann zur Erfüllung seiner<br />
Aufgaben insbesondere Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen.<br />
Eine externe öffentliche Finanzkontrolle ist nicht vorgesehen<br />
(siehe nachstehendes Kapitel).<br />
<strong>Der</strong> am 11. Juli <strong>2011</strong> unterzeichnete ESM–Vertrag enthält Vorschriften<br />
über einen Internen Prüfungsausschuss (Art. 24) und über die<br />
Prüfung des Abschlusses des ESM durch Abschlussprüfer (Art. 25).<br />
Damit entspricht der Vertrag nicht dem in den Internationalen Standards<br />
für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI 6 ) enthaltenen<br />
Grundsatz bestmöglicher Prüfungsmodalitäten für internationale Institutionen<br />
(ISSAI 5000). Danach sollten alle durch öffentliche Gelder<br />
finanzierten internationalen Institutionen der unabhängigen externen<br />
Prüfung durch ORKB unterliegen, um auf diese Weise Transpa-<br />
6 ISSAI sind die Internationalen Standards für Oberste Rechnungskontrollbehörden<br />
(ORKB, in Englisch Supreme Audit Institutions — SAI) und benennen die grundlegenden<br />
Voraussetzungen für das ordentliche Funktionieren und professionelle Verhalten<br />
von ORKB und die grundlegenden Prinzipien für die Prüfung von öffentlichen Einrichtungen<br />
(abrufbar unter: www.issai.org).<br />
Bund <strong>2011</strong>/13 67