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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Europäische Stabilisierungsinstrumente<br />

Externe öffentliche<br />

Finanzkontrolle für<br />

den ESM<br />

Themen der öffentlichen Finanzkontrolle<br />

Österreich). Dieser Haftungsrahmen wurde auf 780 Mrd. EUR aufgestockt<br />

(davon entfallen 21,64 Mrd. EUR auf Österreich, zuzüglich<br />

Haftungen für Zinsen und Kosten in geschätzter Höhe von<br />

rd. 7,1 Mrd. EUR), um eine AAA–Bewertung über die volle Darlehensvergabekapazität<br />

von 440 Mrd. EUR zu gewährleisten. Bis<br />

Mitte November <strong>2011</strong> begab die Fazilität Anleihen in Höhe von<br />

16 Mrd. EUR für die Vergabe von Darlehen (derzeitige Darlehenssumme:<br />

12,5 Mrd. EUR) an Irland und Portugal; eine externe<br />

öffentliche Finanzkontrolle ist nicht eingerichtet.<br />

– Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) — eine ab dem<br />

Jahr 2013 vorgesehene dauerhafte Einrichtung in Form einer zwischenstaatlichen<br />

internationalen Organisation mit Sitz in Luxemburg<br />

basierend auf einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen<br />

den teilnehmenden Mitgliedstaaten (ESM–Vertrag). <strong>Der</strong> ESM–Vertrag<br />

wurde am 11. Juli <strong>2011</strong> von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />

unterzeichnet und soll von den nationalen Parlamenten<br />

bis Ende 2012 ratifiziert werden. <strong>Der</strong> ESM soll die Aufgaben von<br />

EFSM und EFSF übernehmen und dabei den Status eines bevorrechtigten<br />

Gläubigers (vergleichbar dem Internationalen Währungsfonds<br />

— IWF, diesem gegenüber jedoch nachrangig) einnehmen.<br />

Das vorgesehene Stammkapital beträgt 700 Mrd. EUR,<br />

wovon 80 Mrd. EUR von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />

(davon 2,23 Mrd. EUR bzw. rd. 2,78 % von Österreich) einzuzahlen<br />

sind. Die maximale Darlehensvergabekapazität des ESM ist<br />

auf 500 Mrd. EUR festgesetzt. <strong>Der</strong> ESM kann zur Erfüllung seiner<br />

Aufgaben insbesondere Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen.<br />

Eine externe öffentliche Finanzkontrolle ist nicht vorgesehen<br />

(siehe nachstehendes Kapitel).<br />

<strong>Der</strong> am 11. Juli <strong>2011</strong> unterzeichnete ESM–Vertrag enthält Vorschriften<br />

über einen Internen Prüfungsausschuss (Art. 24) und über die<br />

Prüfung des Abschlusses des ESM durch Abschlussprüfer (Art. 25).<br />

Damit entspricht der Vertrag nicht dem in den Internationalen Standards<br />

für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI 6 ) enthaltenen<br />

Grundsatz bestmöglicher Prüfungsmodalitäten für internationale Institutionen<br />

(ISSAI 5000). Danach sollten alle durch öffentliche Gelder<br />

finanzierten internationalen Institutionen der unabhängigen externen<br />

Prüfung durch ORKB unterliegen, um auf diese Weise Transpa-<br />

6 ISSAI sind die Internationalen Standards für Oberste Rechnungskontrollbehörden<br />

(ORKB, in Englisch Supreme Audit Institutions — SAI) und benennen die grundlegenden<br />

Voraussetzungen für das ordentliche Funktionieren und professionelle Verhalten<br />

von ORKB und die grundlegenden Prinzipien für die Prüfung von öffentlichen Einrichtungen<br />

(abrufbar unter: www.issai.org).<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 67

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