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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universität für Musik und<br />

darstellende Kunst Wien<br />

(1) Festlegung der Evaluierung der Nachwuchsförderung<br />

in den nächsten<br />

Entwicklungsplänen der Universitäten für<br />

Musik und darstellende Kunst Graz und<br />

Wien (ab 2013)<br />

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz<br />

(2) Stichprobenweise Überprüfung der Plausibilität<br />

der Aufzeichnungen der Lehrenden<br />

über abgehaltene Lehreinheiten durch<br />

die Universitätsleitung<br />

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien<br />

(3) Verpflichtung der Lehrenden zu schriftlichen<br />

Aufzeichnungen über die abgehaltenen<br />

Lehreinheiten; stichprobenweise<br />

Überprüfung ihrer Plausibilität durch die<br />

Universitätsleitung<br />

(4) Keine Fortsetzung des Hochbegabtenkurses<br />

ohne Durchführung der studienplanmäßigen<br />

Leistungsfeststel lungen/–überprüfungen<br />

und ohne rechtzeitige Beitragszahlung<br />

(5) Präzisierung der Vorschriften betreffend<br />

Geltung der Ausnahmeregelung (Lehrgangsdauer<br />

und/oder Höchstalter) im<br />

Studienplan für den Instrumentalbereich<br />

Universität Mozarteum Salzburg<br />

(6) Bindung der Fortsetzung des Vorbereitungslehrgangs<br />

an eine standardisierte<br />

Dokumentation der kommissionellen<br />

Leistungsüberprüfung im Rahmen des<br />

Studienverwaltungssystems<br />

BMWF<br />

(7) Nachdrückliches Achten auf die Berücksichtigung<br />

der Empfehlungen des RH<br />

bei der von der Universität Mozarteum<br />

Salzburg erst durchzuführenden Umgestaltung<br />

der Vorbereitungslehrgänge<br />

Fazit<br />

258 Bund <strong>2011</strong>/13<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

offen<br />

<strong>Der</strong> RH hat bewirkt, dass durch eine Verbesserung der Organisation<br />

und Aufgabenerfüllung Mehrkosten vermieden und Einnahmen an<br />

den überprüften Universitäten gesichert wurden; bspw. durch Verbesserung<br />

und Dokumentation der Leistungsfeststellung bzw. durch die<br />

Bereitschaft der Festlegung von Evaluierungen der Nachwuchsförderung<br />

sowie das Bemühen des BMWF, die Umgestaltung der Vorberei-<br />

X

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