Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof
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Nachgefragt<br />
Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />
zugesagt<br />
(6) Beachtung der Vergleichbarkeit von<br />
Kennzahlen insbesondere bei der Verordnung<br />
zum Berichtswesen von Krankenanstalten–Rechnungsabschlüssen<br />
(7) Baldige Umsetzung der geplanten<br />
Vereinbarung mit Italien über Vorauszahlungen;<br />
Prüfung eines Abschlusses entsprechender<br />
Vorauszahlungsregelungen<br />
mit anderen Staaten<br />
(8) Präzisierung der Darstellung von Fondskrankenanstalten<br />
und Sozialversicherung<br />
in den Landesgesundheitsfonds<br />
(9) Vorantreibung eines umfassenden, über<br />
den stationären Akutbereich hinausreichenden<br />
Österreichischen Strukturplans<br />
Gesundheit<br />
(10) Methodische und inhaltliche Vereinheitlichung<br />
der Regionalen Strukturpläne<br />
Gesundheit; Vereinbarung einheitlicher<br />
Planungshorizonte zur Erleichterung des<br />
bundesländerübergreifenden Vergleichs<br />
(11) Umsetzung des ambulanten Leistungskatalogs,<br />
um Leistungen im spitalsambulanten<br />
und niedergelassenen Bereich vergleichbar<br />
zu machen; kompatible Leistungsdokumentation<br />
für die Entwicklung sektorenübergreifender<br />
ambulanter Abrechnungsmodelle<br />
(12) Vereinbarung messbarer Teilziele und<br />
Forcierung der Entwicklung bundeseinheitlicher<br />
Evaluierungsvorgaben<br />
(13) Entwicklung eines systematischen, kennzahlenbasierten<br />
Vergleichs der Krankenanstalten<br />
Fazit<br />
Bund <strong>2011</strong>/13 193<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
offen<br />
Bei der überwiegenden Anzahl der Empfehlungen des RH wurde die<br />
Umsetzung zugesagt, wobei häufig auf die erforderliche Einigung von<br />
Bund und Ländern hingewiesen wurde. Das BMG unterstütze insbesondere<br />
die Forderungen hinsichtlich stringenterer Regelungen zur Fondsdotation<br />
und LKF–Umsetzung und bringt diese Punkte in die Verhandlungen<br />
zu einer zukünftigen Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG ein.<br />
Dies gilt auch für Maßnahmen zur Einführung eines bundesweit einheitlichen<br />
Modells zur ambulanten Leistungsabgeltung und die methodische<br />
und inhaltliche Harmonisierung der RSG.<br />
Die umgesetzten Empfehlungen betrafen überwiegend die Verbesserung<br />
der Organisation und Aufgabenerfüllung, daneben aber auch die<br />
Hebung von Einspar– und Kostensenkungsmöglichkeiten und die Steigerung<br />
der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.