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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Nachgefragt<br />

Empfehlung umgesetzt Umsetzung<br />

zugesagt<br />

(6) Beachtung der Vergleichbarkeit von<br />

Kennzahlen insbesondere bei der Verordnung<br />

zum Berichtswesen von Krankenanstalten–Rechnungsabschlüssen<br />

(7) Baldige Umsetzung der geplanten<br />

Vereinbarung mit Italien über Vorauszahlungen;<br />

Prüfung eines Abschlusses entsprechender<br />

Vorauszahlungsregelungen<br />

mit anderen Staaten<br />

(8) Präzisierung der Darstellung von Fondskrankenanstalten<br />

und Sozialversicherung<br />

in den Landesgesundheitsfonds<br />

(9) Vorantreibung eines umfassenden, über<br />

den stationären Akutbereich hinausreichenden<br />

Österreichischen Strukturplans<br />

Gesundheit<br />

(10) Methodische und inhaltliche Vereinheitlichung<br />

der Regionalen Strukturpläne<br />

Gesundheit; Vereinbarung einheitlicher<br />

Planungshorizonte zur Erleichterung des<br />

bundesländerübergreifenden Vergleichs<br />

(11) Umsetzung des ambulanten Leistungskatalogs,<br />

um Leistungen im spitalsambulanten<br />

und niedergelassenen Bereich vergleichbar<br />

zu machen; kompatible Leistungsdokumentation<br />

für die Entwicklung sektorenübergreifender<br />

ambulanter Abrechnungsmodelle<br />

(12) Vereinbarung messbarer Teilziele und<br />

Forcierung der Entwicklung bundeseinheitlicher<br />

Evaluierungsvorgaben<br />

(13) Entwicklung eines systematischen, kennzahlenbasierten<br />

Vergleichs der Krankenanstalten<br />

Fazit<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 193<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

offen<br />

Bei der überwiegenden Anzahl der Empfehlungen des RH wurde die<br />

Umsetzung zugesagt, wobei häufig auf die erforderliche Einigung von<br />

Bund und Ländern hingewiesen wurde. Das BMG unterstütze insbesondere<br />

die Forderungen hinsichtlich stringenterer Regelungen zur Fondsdotation<br />

und LKF–Umsetzung und bringt diese Punkte in die Verhandlungen<br />

zu einer zukünftigen Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG ein.<br />

Dies gilt auch für Maßnahmen zur Einführung eines bundesweit einheitlichen<br />

Modells zur ambulanten Leistungsabgeltung und die methodische<br />

und inhaltliche Harmonisierung der RSG.<br />

Die umgesetzten Empfehlungen betrafen überwiegend die Verbesserung<br />

der Organisation und Aufgabenerfüllung, daneben aber auch die<br />

Hebung von Einspar– und Kostensenkungsmöglichkeiten und die Steigerung<br />

der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.

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