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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Transparenz von Managerverträgen in<br />

öffentlichen Unternehmen<br />

Prüfungsraster<br />

Managerverträge<br />

liche Ausgestaltung der Managerverträge an der Vertragsschablonenverordnung<br />

des Bundes — im Sinne einer Best Practice — orientieren.<br />

(8) Im Überblick stellt sich der Prüfungsraster wie folgt dar:<br />

(8.1) Stellenbesetzungsgesetz<br />

Wurde dem Umstand, dass das mit 1. März 1998 geltende Stellenbesetzungsgesetz<br />

weder Übergangsregelungen noch Sonderbestimmungen<br />

enthält, bei der Anwendung des Stellenbesetzungsgesetzes bei Bestellungen<br />

und Wiederbestellungen von Leitungsorganen (Vorstandsmitglieder,<br />

Geschäftsführer, kurz: Manager) Rechnung getragen?<br />

(8.2) Anwendung der Vertragsschablonenverordnung<br />

Wurde die Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen<br />

gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz (Inkrafttreten mit<br />

1. August 1998) bei der Bestellung oder Wiederbestellung von Managern<br />

angewendet? Erfolgte die Veröffentlichung der Ausschreibung<br />

gesetzeskonform im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und zumindest<br />

einer weiteren bundesweit verbreiteten Tageszeitung?<br />

(8.3) Gestaltung der Anstellungsverträge<br />

Erfolgte die Bestellung des Managers durch das zuständige Organ des<br />

jeweiligen Unternehmens (z.B. Aufsichtsrat)? Wie wurden die einzelnen<br />

Vertragselemente gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 ff. der Vertragsschablonenverordnung<br />

umgesetzt? Liegen die Zustimmungen des Aufsichtsrats<br />

bei zustimmungspflichtigen Handlungen von Managern vor (z.B.<br />

Übernahme von Aufsichtsratsmandaten in anderen Unternehmen)?<br />

(8.4) Bezugsregelung<br />

Gibt es automatische Wertanpassungen des Gesamtjahresbezugs des<br />

jeweiligen Managers? Sind die variablen (erfolgs– bzw. leistungsorientierten)<br />

Bezugsbestandteile mit einem Prozentsatz des Gesamtjahresbezugs<br />

begrenzt? Wie sind die Kriterien für die variablen Bezugsbestandteile<br />

(z.B. Bemessungsparameter, qualitative und/oder quantitative<br />

Zielvorgaben kurz und/oder langfristige Zielvorgaben) durch die<br />

zuständigen Organe des jeweiligen Unternehmens (z.B. Aufsichtsrat)<br />

36 Bund <strong>2011</strong>/13

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