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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Verwaltungsreform <strong>2011</strong><br />

Schlussfolgerung<br />

Die Umsetzungsmaßnahmen sind bisher klar hinter den Erwartungen<br />

zurückgeblieben. Mit Ausnahme mehrerer Projekte aus dem Paket „Effizienz<br />

der Verwaltung“ und Maßnahmen der Länder zur Harmonisierung<br />

der Pensionssysteme fehlt in allen von den Experten abgearbeiteten<br />

Bereichen eine politische Entscheidung.<br />

Angesichts der eingangs dargestellten Zahlen, angesichts der Strukturdefizite<br />

hält der <strong>Rechnungshof</strong> eine umfassende Verwaltungs– und<br />

Verfassungsreform für unabdingbar. Aus Sicht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

müssen die Reformmaßnahmen zwei wesentliche Stoßrichtungen aufweisen:<br />

– die Konsolidierung der Finanzlage: Die öffentlichen Haushalte<br />

sind nachhaltig zu sanieren und es sind gleichzeitig Mittel für<br />

eine Wirtschaftsbelebung und zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit<br />

zur Verfügung zu stellen;<br />

– einen Qualitätsschub in der Verwaltung: Die Effizienz der öffentlichen<br />

Leistungserstellung ist zu steigern, die Qualität der Leistungen<br />

zu erhöhen und die Bürgerorientierung auszubauen.<br />

In die Reformanstrengungen müssen weiters alle Gebietskörperschaften<br />

eingebunden werden. Da die Wahrnehmung sämtlicher öffentlicher<br />

Aufgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften verteilt ist und vielfach<br />

überschneidende Aufgabenbereiche bestehen, können nachhaltige<br />

Verbesserungen nicht durch den Bund oder die Länder oder die<br />

Gemeinden allein umgesetzt, sondern nur durch eine gemeinsame Problemsicht<br />

und das Bekenntnis zum vereinbarten Lösungsweg erreicht<br />

werden. Einzelmaßnahmen ohne nachhaltige Strukturreformen werden<br />

nicht ausreichen, um die Budgetsituation zu konsolidieren.<br />

58 Bund <strong>2011</strong>/13

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