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Prüfungen 2011 - Der Rechnungshof

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Tätigkeit des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

Einkommenserhebung über die durchschnittlichen<br />

Einkommen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes<br />

<strong>Der</strong> <strong>Rechnungshof</strong> erhebt gemäß Art. 121 Abs. 4 B–VG alle zwei Jahre<br />

bei allen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle<br />

unterliegen, die durchschnittlichen Einkommen einschließlich<br />

aller Sozial– und Sachleistungen sowie zusätzlichen Leistungen für<br />

Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie<br />

aller Beschäftigten.<br />

Für die Berichterstattung werden die durchschnittlichen Einkommen<br />

bestimmter Personengruppen, die im jeweiligen Berichtsjahr in einem<br />

Bezugsverhältnis zu den namentlich angeführten Rechtsträgern standen,<br />

erhoben und dargelegt. Das konkrete Einkommen einer bestimmten<br />

natürlichen Person kann nicht zwingend rückgerechnet werden.<br />

Dies vor allem deshalb, weil die angeführten Durchschnittswerte auch<br />

Zahlungen an aus dem Unternehmen oder der Einrichtung ausgeschiedene<br />

Personen beinhalten können. Damit sind auch bei sehr kleinen<br />

Berichtsgruppen keine gesicherten Rückschlüsse auf persönliche Einkommensdaten<br />

möglich.<br />

Den Bericht über die Jahre 2009 und 2010 legte der <strong>Rechnungshof</strong> im<br />

Dezember <strong>2011</strong> vor.<br />

Bund <strong>2011</strong>/13 31

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