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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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13. Höhe und regelmäßige Anpassung der Gebühren der<br />

Gesundheitsämter<br />

14. Erhebung von Verwaltungsgebühren und regelmäßige Anpassung<br />

15. Gebühren für Beschäftigte (Parkplätze, private Telefonate<br />

und Kopien)<br />

16. Erhebung von Strandbenutzungsgebühren für Einwohnerinnen<br />

und Einwohner in Tourismusgemeinden<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 2: <strong>Haushaltsplan</strong><br />

jährlich angesetzten Betrag<br />

in Höhe von ca. 90 TEUR<br />

ergeben.<br />

FB 2/ 2.530<br />

Erfolgt im Rahmen der jährlichen<br />

Überprüfung der Gebührensatzung<br />

und Entgeltordnung<br />

nach Abfrage<br />

durch den Bereich 1.102 -<br />

Logistik<br />

FB 1/1.102<br />

Erfolgt im Rahmen der jährlichen<br />

Überprüfung der Gebührensatzung<br />

und der<br />

Entgeltordnung<br />

FB 5<br />

Werden erhoben<br />

FB 2/Kurbetrieb<br />

Gebühren (Ausnahme: Priwall)<br />

werden erhoben und<br />

regelmäßig angepasst.<br />

17. Höhe der Fremdenverkehrsabgabe FB 1/ 1.220<br />

Beschluss des Finanz- und<br />

Personalausschusses vom<br />

03.02.10: Vorrang Kulturabgabe<br />

(Satzung Übernachtungsteuerbeschlossen,<br />

Inkrafttreten für <strong>2012</strong><br />

geplant)<br />

Außerdem: juristische<br />

Schwierigkeiten bei der<br />

Umsetzung für das Lübe-<br />

18. Erhebung angemessener Entgelte für Veranstaltungen<br />

der Kurbetriebe<br />

19. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Überprüfung der<br />

Satzung auf eventuelle Regelungen zu Eckgrundstücken;<br />

Ausschöpfung des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes von<br />

90 % als Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand für<br />

den Ausbau von Anliegerstraßen<br />

cker Stadtgebiet<br />

FB 2/Kurbetrieb/LTM<br />

Veranstaltungen von der<br />

LTM wahrgenommen, um<br />

die Durchführung von Veranstaltungen<br />

aus einer<br />

Hand zu organisieren. Die<br />

LTM erhebt dafür aus-<br />

kömmliche Entgelte<br />

FB 5/5.661<br />

Eine Satzungsänderung<br />

wird unter Berücksichtigung<br />

zur Verfügung stehender<br />

personeller Ressourcen<br />

baldmöglichst in Angriff genommen.<br />

Die übrigen Einnahmemöglichkeitenwerden<br />

bereits realisiert<br />

20. Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für Sanierungsgebiete FB 5/5.610<br />

Wird praktiziert

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