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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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Zu Ziffer 3 - Bezügeabrechnung:<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 1: Strukturdaten<br />

Eine derzeitige Vergabe der Bezügeabrechnung an die VAK – entsprechend der Empfehlung<br />

des Landes und des LRH - enthält aus der Sicht der Verwaltung nicht verantwortbare Risiken.<br />

Durch die länderübergreifende Entwicklung sind in den nächsten Jahren Weichenstellungen<br />

zu erwarten, die das IT-Umfeld im Personalbereich sowie auch die Dienstleistungsstruktur<br />

maßgeblich bestimmen werden. Kurzfristige Weichenstellungen können diese Entwicklung<br />

nicht vorwegnehmen und riskieren finanzielle, organisatorische und personellen<br />

Fehlplanungen. Ein jetziger Wechsel zur VAK würde bedeuten, dass die HL in ein auslaufendes<br />

EDV-System einsteigt, das absehbar in den nächsten 5 Jahren abgeschaltet wird.<br />

Dringend benötigte Berichtswerkzeuge bzw. Auswertungen aus den Abrechnungsdaten werden<br />

durch dieses EDV-System nicht zur Verfügung gestellt. Die für PAISY bereits eingerichtete<br />

Schnittstelle zur Finanzsoftware und anderen Programmen müsste kurzfristig neu hergestellt<br />

werden, dazu hin zu einem auslaufenden System (Permis). Die in Zusammenarbeit<br />

mit dem ZPD oder innerhalb des Personal- und Organisationsservice in der letzten Zeit erarbeiteten<br />

Prozessoptimierungen – z.B. durch Entwicklung und Nutzung maschineller Möglichkeiten<br />

für die Übermittlung der Monatsnachweise und der Krank-Gesund-Meldungen - wären<br />

nicht mehr gesichert. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch vorübergehend Mehrarbeit entstehen<br />

würde. Im Ergebnis scheidet danach derzeit eine Initiative seitens der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

im Sinne des Konsolidierungsvorschlages der Kommunalaufsicht gemäß der v.g. Ziffer<br />

3 aus den genannten Gründen aus.<br />

Ergänzung: Die vom Landesrechnungshof von einer Vergabe an die VAK erhofften Einsparmöglichkeiten<br />

(2,8 Stellen) sind inzwischen durch einen umfangreichen Reorganisationsprozess<br />

innerhalb des Personal- und Organisationsservice unter Beibehaltung und Intensivierung<br />

der bisherigen Zusammenarbeit mit dem ZPD Hamburg als Dienstleister für die<br />

Bezügeabrechnung bereits realisiert.<br />

Zu Ziffer 4 - Stadtteilbüros:<br />

Der Empfehlung der Kommunalaufsicht in ihrem Haushaltserlass folgend und in Umsetzung<br />

eines Prüfauftrages der Bürgerschaft vom 26.2.2009 wird der Bürgerschaft zu ihrer September-Sitzung<br />

eine Vorlage entgegengebracht, mit der die beiden Stadtteilbüros Travemünde<br />

und Kücknitz zusammengefasst werden am Standort Kücknitz. Konkret sind damit Einsparungen<br />

von über 70 TEUR p.a. verbunden.<br />

Ergänzung: Das Stadtteilbüro Travemünde hat seine Servicezeiten seit dem 01.01.2010<br />

reduziert: dienstags von 8:00 - 14:00 Uhr; freitags von 8:00 - 12:00 Uhr. Der Personalbestand<br />

wurde infolgedessen um eine Planstelle reduziert.<br />

Zu Ziffer 5 – Konsolidierungskatalog Kommunalaufsicht:<br />

Die Hinweise zur Ausschöpfung Einnahme-/Ertrags- und Einzahlungsquellen und Beschränkung<br />

der Ausgaben /Aufwendungen und Auszahlungen sind regelmäßig eine Grundlage bei<br />

allen Überlegungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Haushaltssituation. Aktuell fließen<br />

mögliche Ansätze aus dem Paket von Hinweisen und Anregungen in das derzeit laufende<br />

Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2010 ein. Ein letzter umfassender Sachstandsbericht<br />

zu dieser Thematik ist der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 zur ihrer<br />

Sitzung am 26.2.2009 entgegengebracht worden.<br />

Ergänzung:<br />

Die Fachbereiche sind mit den Vorgaben zur Aufstellung des Haushalts 2011 erneut aufgefordert<br />

worden, alle Möglichkeiten zur Ausschöpfung möglicher Einnahmenquellen auszuschöpfen.<br />

Hierzu wird gesondert im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 berichtet werden.<br />

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass nicht alle Aufgabenbereiche einen wirksamen Einfluss auf<br />

Erträge haben. Als Beispiel seien hier die Gebühren in der Bauordnung genannt, die abhän-

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