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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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Vorbericht <strong>2012</strong> 1: Strukturdaten<br />

1.5.7 Konsolidierungsansätze gemäß Haushaltserlass 1. Nachtrag 2009<br />

Die Kommunalaufsicht in ihrem Haushalterlass vom 3.6.2009 folgende konkreten Ansatzpunkte<br />

für weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, auf die die Konsolidierungsanstrengungen<br />

insbesondere zu richten sind:<br />

1. Die Kostendeckungsgrade der Einrichtungen, wobei besonders auf die Gaststätten,<br />

die Wochenmärkte und Jahrmärkte, den Forstbetrieb sowie das Friedhofs-<br />

und Bestattungswesen hingewiesen wird.<br />

2. Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2006/2007 der kreisfreien Städte des Landesrechnungshofs<br />

Schleswig-Holstein - <strong>Hansestadt</strong> Lübeck -; Ziel der <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck muss es sein, die danach empfohlenen Prüfungen zügig abzuschließen, damit<br />

einige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nach Möglichkeit noch in diesem<br />

Jahr Wirkung entfalten können. Zur anstehenden Entscheidung, ob die Aufgabenwahrnehmung<br />

der Beihilfebearbeitung auf die VAK übertragen werden soll, darf<br />

ich darauf hinweisen, dass die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck die einzige kommunale Körperschaft<br />

in Schleswig-Holstein ist, die eine Übertragung auf die VAK noch nicht umgesetzt<br />

hat.<br />

3. Auch bei der anstehenden Entscheidung zur Übertragung der Bezügeabrechnungen<br />

auf die VAK bitte ich zu berücksichtigen, dass Jahr für Jahr weitere Kommunen<br />

diese Aufgabe auf die VAK übertragen.<br />

4. Auch muss sich die Bürgerschaft kurzfristig nochmals mit der Frage der Reduzierung<br />

der Zahl der Stadtteilbüros befassen.<br />

5. Hinweise zur Ausschöpfung der Einnahme-/ Ertrags- und Einzahlungsquellen<br />

und Beschränkung der Ausgaben/ Aufwendungen und Auszahlungen (Anlage<br />

zum Erlass vom 10. Oktober 2008 zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von<br />

Fehlbetragszuweisungen).<br />

6. Die Ausschussstruktur der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck; der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft,<br />

einen "Finanz- und Personalausschuss" gemäß § 45 GO einzurichten, entspricht<br />

nicht der Ziffer III. 7. der Hinweise zur Ausschöpfung der Einnahme-/Ertrags<br />

und Einzahlungsquellen und Beschränkung der Ausgaben/Aufwendungen und Auszahlungen.<br />

7. Eine maßvolle Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, der seit mehreren<br />

Jahren unveränderten Hundesteuer sowie eine Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe;<br />

8. Die freiwilligen Leistungen.<br />

9. Der Innenminister empfiehlt zudem, die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die<br />

Doppik zum Anlass zu nehmen, eine Auflösung der Sondervermögen "Entsorgungsbetriebe<br />

Lübeck", "Lübecker Schwimmbäder" "Gebäudereinigung <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck" zu prüfen. Eine Eingliederung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen<br />

Einrichtungen könnte nicht nur einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung<br />

leisten, sondern würde gleichzeitig eine deutlich verbesserte<br />

Transparenz der städtischen Finanzwirtschaft bewirken sowie eine bessere Steuerung<br />

ermöglichen.<br />

10. die amtlichen Bekanntmachungen im Internet ab 2013

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