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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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Vorbericht <strong>2012</strong> 1: Strukturdaten<br />

1.5.3 Noch nicht - oder nicht vollständig - umgesetzte Maßnahmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 8 b<br />

GemHVO)<br />

Auf der Grundlage eines Haushaltsbegleitbeschlusses zur Haushaltssatzung 2004 und ergänzenden<br />

Beschlüssen sind eine Reihe von Maßnahmen - zur Haushaltskonsolidierung<br />

fortzusetzen bzw. umzusetzen:<br />

(Hinweis: Die Maßnahmen werden in der Regel im Rahmen des Monitoring-Verfahrens abgearbeitet.<br />

Eine tabellarische Gesamtzusammenstellung der laufenden Monitoring-<br />

Maßnahmen befindet sich am Schluss dieses Kapitels.)<br />

Auf folgende wesentliche Maßnahmen wird an dieser Stelle detaillierter eingegangen:<br />

Beiträge der Beteiligungen und Betriebe<br />

Die Geschäftsführungen der städtischen Mehrheitsbeteiligungen und die Werkleitungen der<br />

Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen erhielten den Auftrag, Ihre Gesellschaften<br />

und Betriebe durch interne Maßnahmen (auf der Kosten- und Erlös/Entgeltseite)<br />

wirtschaftlich so aufzustellen, dass sie spätestens ab dem Jahr 2010:<br />

o die seitens der <strong>Hansestadt</strong> verbürgten Kredite auch außerordentlich (vorzeitig) zurückzahlen<br />

können<br />

o die seitens der <strong>Hansestadt</strong> gegebenen Patronatserklärungen durch Stärkung des Eigenkapitals<br />

zur Aufhebung bringen.<br />

Darüber hinaus sind die Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungen und Mehrheitsgesellschaften<br />

angehalten, bis zum Jahr 2010:<br />

o um 20 % geringere Verlustzuweisungen der <strong>Hansestadt</strong> ggü dem Haushaltsjahr 2003<br />

in Anspruch zu nehmen bzw.<br />

o zu Ausschüttungen an die <strong>Hansestadt</strong> um 10 % p.a. ggü. heute zu kommen.<br />

o die seitens der <strong>Hansestadt</strong> gewährten Betriebsmittelkredite zurückzuzahlen.<br />

Die Fraktionen sind gebeten worden, auf die von ihnen in die Aufsichtsräte entsandten Mitglieder<br />

zur vorbehaltlosen Unterstützung dieser Vorschläge hinzuwirken. Die Vertreter der<br />

HL in den jeweils zuständigen Gremien wurden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu<br />

fassen.<br />

Bei künftig anstehenden Entscheidungen über die Verlängerung von GeschäftsführerInnen-<br />

Verträgen oder Verträgen mit sonstigem Führungspersonal in städtischen Gesellschaften<br />

und Betrieben ist das Maß der Erreichung der oben erwähnten Unternehmensziele angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

1. Folgende Gesellschaften/Betriebe wurden unter den folgenden fachlichen Gesichtspunkten<br />

von der Umsetzung dauerhaft ausgenommen:<br />

1.1 GGM, GG Kurhausbetriebe Travemünde (die Aufgabenstellung dieser Gesellschaften und<br />

die daraus resultierenden feststehenden Belastungen lassen keine weiteren Einsparungen zu),<br />

1.2 SeniorInneneinrichtungen (keine Gewinnerzielungsabsicht: Zielvorgabe daher weiterhin<br />

Kostendeckung; Der durch die Einrichtungsleitung zu erarbeitende Businessplan 2011-2014<br />

steht aus.<br />

1.3 Die Flughafen Lübeck GmbH ist zwar zwischenzeitlich wieder im vollen HL-Besitz, über die<br />

Fortführung der Findung eines neuen strategischen Partners sollen aber alle weiteren finanziellen<br />

Auswirkungen minimiert, wenn nicht gar ganz vermieden werden.<br />

2. Folgende Gesellschaften/Betriebe unterliegen den Einsparvorgaben:<br />

2.1 LHG<br />

Das Wirtschaftsjahr 2009 endete im LHG Konzern mit einem Verlust von 4.781.888,75<br />

EURO. der aufgrund der durch den strategischen Partner RREEF und der HL vorgenomme-

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