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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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21. Rechtzeitige Vorauszahlungen bei allen Arten von Beiträgen<br />

22. Maßvolles Entgelt für die Nutzung der Sporthalle für den<br />

Erwachsenensport (d. h. kein kostendeckendes Entgelt für<br />

den Erwachsenensport, für den Jugendsport wird aus-<br />

drücklich nicht erwartet, dass ein Entgelt erhoben wird)<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 2: <strong>Haushaltsplan</strong><br />

FB 5/5.661<br />

Beitragserhebung erfolgt<br />

rechtzeitig nach Abschluss<br />

und Schlussrechnung der<br />

jeweiligen Baumaßnahme<br />

Für mehrjährige große Investitionen<br />

werden dennoch<br />

Vorauszahlungen er-<br />

hoben.<br />

FB 4/ 4.401<br />

Wird in Lübeck bereits<br />

praktiziert<br />

23. Entschädigung für Jugend- und Sportheim FB 4/ 4.401<br />

Wird in Lübeck bereits<br />

praktiziert<br />

24. Regelmäßige Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der Entgelte werden jährlich<br />

eigenen Räumlichkeiten der Kommune durch Dritte<br />

25. Kostendeckungsgrad kostenrechnender Einrichtungen, bei<br />

Volkshochschulen und Musikschulen grundsätzlich min.<br />

65% (Ausnahmen bei Volkshochschulen: Kurse zur Integration,<br />

Kurse zur Vorbereitung auf einen Abschluss, wie er<br />

bei allgemein bildenden Schulen abgelegt werden kann);<br />

bei Volkshochschulen sollen die Einnahmen aus den Kursgebühren<br />

jeweils mindestens das Dozentenhonorar abdecken,<br />

ebenso sollen bei Musikschulen die Gebühreneinnahmen<br />

mindestens die Ausgaben für die pädagogischen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter decken.<br />

26. Regelmäßige Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden<br />

Einrichtungen einfließenden Verwaltungskostenbeiträge<br />

der anderen Ämter der Kommune<br />

überprüft.<br />

FB 4<br />

Die HL unterhält keine eigene<br />

Musikschule.<br />

Der Kostendeckungsgrad<br />

der VHS beträgt regelmäßig<br />

65 %.<br />

Alle FB<br />

Erfolgt im Rahmen der jährlichen<br />

Überprüfung der Gebührensatzungen.<br />

27. Mietanpassung, Veräußerung von Gebäuden FB 5/GMHL<br />

Wird im Rahmen der gesetzlichen<br />

Möglichkeiten<br />

und der Bewirtschaftung<br />

28. Anpassung der Pachten; bei Kleingartenpachtverträgen soll<br />

möglichst der Höchstbetrag nach § 5 Bundeskleingartengesetz<br />

erhoben werden; Reduzierung der Kleingartenflä-<br />

chen um leer stehende Flächen<br />

kontinuierlich geprüft.<br />

FB 2/2.280<br />

Pacht wurde in 09/2010 erhöht;<br />

Flächen sind zu 100%<br />

vermietet<br />

29. Höhe der Erbbauzinsen, regelmäßige Anpassung FB 2/2.280<br />

Anpassung der Erbbauzinsen<br />

erfolgt regelmäßig.<br />

30. Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für Belange<br />

der Ortsentwicklung benötigt werden<br />

31. Veräußerung kleinerer Forstflächen, die nur einen geringen<br />

Ertrag, aber aufgrund ihrer Lage hohe Aufwendungen für<br />

die Verkehrssicherung verursachen<br />

FB 2/2.280<br />

Grundsätzlich werden solche<br />

Flächen zum Verkauf<br />

angeboten.<br />

FB 3/3.820<br />

Zwischenzeitlich konnte für<br />

eine ca. 4 ha große Fläche<br />

an der BAB 1 ein Käufer<br />

gefunden werden.

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