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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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<strong>Haushaltsplan</strong> der<br />

Kulturstiftung <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Bürgerschaft in ihrer<br />

Sitzung am 23.02.<strong>2012</strong> den <strong>Haushaltsplan</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1. im Ergebnisplan mit<br />

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.764.800 EUR<br />

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.764.800 EUR<br />

einen Jahresüberschuss von 0 EUR<br />

einen Jahresfehlbetrag von 0 EUR<br />

2. im Finanzplan mit<br />

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf<br />

1.764.800 EUR<br />

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf<br />

1.614.800 EUR<br />

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

400 EUR<br />

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf<br />

6.600 EUR<br />

Einem Finanzmittelüberschuss von 6.200 EUR<br />

Auf die Ausführung des <strong>Haushaltsplan</strong>es finden die Durchführungsbestimmungen zur<br />

Haushaltssatzung der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck sinngemäß Anwendung.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die Kulturstiftung <strong>Hansestadt</strong> Lübeck ist am 14. Juni 1995 als eine gemeinnützige,<br />

rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet worden. Sie verfolgt ausschließlich<br />

und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“<br />

der Abgabenordnung.<br />

Die Verwaltung der Stiftung ist mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27.01.2005 dem<br />

Fachbereich Kultur übertragen worden.

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