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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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Zu Ziffer 9 – Auflösung Sondervermögen:<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 1: Strukturdaten<br />

Hierzu laufen die Prüfungen noch. Im Rahmen des für den 14.9.2009 terminierten Haushaltsgespräches<br />

mit der Kommunalaufsicht soll mit den VertreterInnen des Ministeriums erörtert<br />

werden, wo das Land hier die im Haushaltserlass beschriebenen „erheblichen Beiträge<br />

zur Hauhaltskonsolidierung“ sieht.<br />

Ergänzung:<br />

Richtig ist, dass die Vorzüge der doppelten Buchführung nunmehr auch im Kernhaushalt<br />

genutzt werden. Gegen eine Auflösung der Sondervermögen spricht zurzeit allerdings, dass<br />

der Verwaltungsaufwand, den dies verursachen würde, gerade in der jetzigen Anfangsphase<br />

des Doppik-Echtbetriebs in der Kernverwaltung erheblich wäre. Dem stünde als erkennbare<br />

Aufwandsersparnis lediglich gegenüber, dass die jährliche Abschlussprüfung der Sondervermögen<br />

durch einen Wirtschaftsprüfer entfallen würden. Auf der anderen Seite müsste ein<br />

vergleichbarer Prüfungsaufwand dann vom städtischen Rechnungsprüfungsamt geleistet<br />

werden. Ob die Kosten einer internen Prüfung geringer wären als die einer externen, ist zurzeit<br />

nicht bekannt. Im Übrigen wird in den Entsorgungsbetrieben zurzeit geprüft, ob die Umwandlung<br />

in ein Kommunalunternehmen nach § 106a GO (Anstalt des öffentlichen Rechts)<br />

sinnvoll ist. Das Prüfungsergebnis soll erst abgewartet werden, bevor weitere Betriebsformen<br />

untersucht werden. Das GMHL ist mit seiner Aufbauphase noch nicht so weit fortgeschritten,<br />

dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Anschluss der GHL ohne Probleme erfolgen könnte. Das<br />

Thema wird im FB 5 weiterverfolgt, jedoch müssen erst die organisatorischen Voraussetzungen<br />

weiter verbessert werden und die Prozesse im GMHL bzw. die praktische Arbeit mit der<br />

neuen Geschäftsanweisung GMHL gefestigt sein.<br />

Zu Ziffer 10 – amtliche Bekanntmachungen:<br />

Die Lübecker Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 31.05.2007 den Bürgermeister beauftragt,<br />

einen entsprechenden Vertrag mit dem Wittich-Verlag zum Abdruck der amtlichen Bekanntmachungen<br />

in der Lübecker Stadtzeitung auf weitere fünf Jahre zu schließen. Dem ist der<br />

Bürgermeister mit Vertragsunterschrift vom 07.06.2007 nachgekommen. Die vertragliche<br />

Bindung mit dem Wittich-Verlag zum ausschließlichen Abdruck der amtlichen Bekanntmachungen<br />

in der Lübecker Stadtzeitung kann frühestens zum 31.12.<strong>2012</strong> beendet werden.<br />

Vor diesem Hintergrund kann die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck zurzeit der Empfehlung, amtliche Bekanntmachungen<br />

ausschließlich im Internet zu veröffentlichen, nicht nachkommen. Nach<br />

Auslaufen des Vertrages mit dem Wittich-Verlag ist hierzu neu zu entscheiden.<br />

Zur Frage, welche Variante der Veröffentlichung kostengünstiger ist, werden die Ausführungen<br />

des Landesrechnungshofes in seiner Prüfungsmitteilung zur Querschnittsprüfung<br />

2006/2007 geteilt (S. 710 ff. Langfassung). Der LRH kommt dort auch unter Einbeziehung<br />

der unterschiedlichen Lübecker Berechungen im Vorlauf der oben zitierten Bürgerschaftsentscheidung<br />

aus dem Mai 2007 (Berechungen Verwaltungsvorlage / Berechungen RPA)<br />

letztlich zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung im Internet die kostengünstigste Variante<br />

darstellt. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck wird diese Einschätzung des LRH bei der erneuten Entscheidungsfindung<br />

für den Zeitraum ab 2013 berücksichtigen.<br />

Ergänzung: keine<br />

Zu Ziffer 11 – Gebührensätze Bücherei:<br />

Nach eingehender Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, die Empfehlung des<br />

Landes zur Erhöhung der Gebühren bei der Stadtbibliothek derzeit nicht weiterzuverfolgen. In<br />

der damaligen Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des LRH – auf die das Land Bezug

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