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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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Vorbericht <strong>2012</strong> 2: <strong>Haushaltsplan</strong><br />

• Es wird ein mittelfristiger Zeitraum beplant (4 Jahre). Die Haushaltsansätze im<br />

Ergebnisplan entsprechen jedoch dem Jährlichkeitsprinzip.<br />

• Im Ergebnisplan werden alle Aufwendungen bzw. Erträge dem Haushaltsjahr zugerechnet,<br />

in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Hierzu gehören auch Rückstellungen<br />

und Abschreibungen.<br />

• Ein positiver oder negativer Gesamtsaldo im Ergebnisplan eines Haushaltsjahres<br />

führt zu einer Veränderung der Bilanzposition „Eigenkapital“<br />

• Erträge größer als Aufwendungen: Stadt ist „reicher“ geworden<br />

• Erträge kleiner als Aufwendungen: Stadt ist „ärmer“ geworden.<br />

Beispiel Pensionsrückstellungen<br />

Die Zuführung zu den bzw. die Entnahme aus den Pensionsrückstellungen werden in<br />

dem Haushaltsjahr berücksichtigt, in dem die Pensionsansprüche erworben werden<br />

(Zuführung = in der Periode erworbene Ansprüche = Aufwand; Entnahme = in der Periode<br />

erforderliche Auflösung zur Finanzierung der erworbenen Ansprüche = Ertrag)<br />

Beispiel Abschreibungen<br />

Die Auszahlungen für Investitionsgüter werden flächendeckend entsprechend ihrer<br />

Nutzungsdauer auf die einzelnen Haushaltsjahre als Abschreibungen (=Aufwand) verteilt.<br />

Investitionen werden damit erfolgswirksam und belasten den Ergebnisplan durch<br />

Abschreibungen (Wertverluste).<br />

Finanzplan<br />

Im Finanzplan werden die gesamten Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode<br />

dargestellt, unabhängig davon, welchem Zeitraum der zugrunde liegende Ertrag bzw.<br />

Aufwand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dabei wird differenziert nach den Bereichen<br />

„Laufende Verwaltungstätigkeit“, „Investitionstätigkeit“ und „Finanzierungstätigkeit“.<br />

Hier sind somit u. a. die abgebildeten Ein- und Auszahlungen für Investitionen, Kreditaufnahmen<br />

und Tilgungen zu finden.<br />

Bilanz<br />

(die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010 liegt vor / siehe Seite 162ff)<br />

• Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Die Differenz entspricht dem<br />

städtischen Eigenkapital.<br />

• Standen in der Kameralistik bisher nur die investiven Bankschulden im Fokus,<br />

gibt die Bilanz einen vollständigen Überblick über alle Verpflichtungen der Stadt<br />

incl. der zu bildenden Rückstellungen, z.B Pensionsrückstellungen. Auch die<br />

Kassenkredite, die zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen notwendig<br />

werden zählen zu den Verbindlichkeiten. Ebenso enthält die Bilanz das vollständig<br />

bewertete Vermögen der Stadt (inkl. bestehende Forderungen).<br />

• Verkäufe von Vermögenswerten bewirken nicht automatisch eine Erhöhung des<br />

Eigenkapitals, sondern führen lediglich zu einem Tausch von Anlagevermögen<br />

zu Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz und somit zu einer Verbesserung<br />

der Liquidität. Der Haushalt wird nur insoweit besser dargestellt, als der<br />

Verkaufserlös den bilanziellen Wert der Vermögensgegenstände übersteigt.<br />

Vermögensveräußerungen „unter Wert“ verschlechtern sogar das Ergebnis.

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