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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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1.5.6 Haushaltsbegleitbeschlüsse 2009<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 1: Strukturdaten<br />

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 12.5 mit Drs. Nr. 645 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen<br />

Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und BfL wie folgt angenommen:<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der nachfolgenden<br />

Maßnahmen einzuleiten bzw. der Bürgerschaft die notwendigen Beschlussvorlagen unverzüglich<br />

vorzulegen:<br />

1. Einsetzung eines Finanz- und Personalausschusses<br />

(mit Mehrheit angenommen)<br />

Es soll ein „Finanz- und Personalausschuss“ gemäß § 45 GO<br />

eingerichtet werden.<br />

Der Ausschuss soll aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen<br />

(6 Mitgliedern der Bürgerschaft / 5 bürgerlichen Mitgliedern).<br />

Die Aufgabengebiete des Ausschusse sollen sein:<br />

- Finanzen (allg. Finanzwirtschaft, Steuern, Stadtkasse, Investitionen, Förderprogramme,<br />

Doppik)<br />

- Stellenplan und Grundsätze der Personalwirtschaft<br />

- Vergaben von Lieferungen und Leistungen<br />

- Liegenschaftsverwaltung als Vermögensverwaltung (insbesondere Grundstücksverkehr,<br />

Vermietung/Verpachtung)<br />

Die Aufgabenwahrnehmung des Hauptausschusses, des Bauausschusses und des Wirtschaftsausschusses<br />

wird entsprechend verändert.<br />

Im Rahmen der Aufgabe Finanzen/Investitionen sind vor Beauftragung von Investitionsmaßnahmen,<br />

die zwar bereits im Vermögenshaushalt geordnet sind, aber hinsichtlich derer die <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck noch keine Verpflichtungen eingegangen ist (Haushaltsausgabereste), diese Investitionen<br />

dem Finanz- und Personalausschuss nochmals zur Beratung vorzulegen.<br />

Jegliche Maßnahmen mit Mehrbelastungen für den Haushalt und Investitionen sowie Personaleinstellungen<br />

sollen nur dann durchgeführt werden, wenn die Rentierlichkeit der Maßnahmen im<br />

Sinne einer eindeutig positiven Kosten/Nutzen-Relation für die Kommune bzw. den städtischen<br />

Haushalt soweit möglich qualitativ und quantitativ nachgewiesen wird.<br />

Die Verrechnung der zentralen Verwaltungskosten an die Serviceprodukte soll verursachungsnah<br />

entsprechend betriebswirtschaftlicher Gemeinkostenverrechnungsmethoden angepasst<br />

werden.<br />

Dem Finanz- und Personalausschuss sollen folgende Entscheidungen übertragen werden:<br />

- Vergabe von Aufträgen im Umfang wie bisher im Bauausschuss<br />

(vgl. § 1 Abs.1 Nr. 1.1. der Zuständigkeitsordnung)<br />

- Vergabe von externen Gutachten/Planungsaufträgen ab einem Auftragswert von €<br />

25.000,00 (netto)<br />

- Vermietung und Verpachtung von städtischen Liegenschaften und Gebäuden (ausgenommen<br />

Wohnungen) sowie Anmietung/Anpachtung von Gebäuden, Liegenschaften und beweglichen<br />

Sachen ab einer Jahresmiete bzw. Jahrespacht von € 50.000,00<br />

- Entscheidung über die Anmeldung von Projekten zu Förderprogrammen außerhalb der<br />

<strong>Haushaltsplan</strong>ung<br />

Verwaltungsseitig ist eine enge Kooperation mit dem Rechnungsprüfungsausschusses sicherzustellen.<br />

Der Bürgermeister soll bis Mai 2009 eine entsprechende Beschlussvorlage unter Berücksichtigung<br />

der notwendigen Änderungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vorlegen.<br />

Die Hauptsatzung der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck und die Zuständigkeitsordnung sind entsprechend<br />

anzupassen.

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