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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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2.2: Hinweise zum Haushalt <strong>2012</strong><br />

Interne Leistungsabrechnung (ILA)<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 2: <strong>Haushaltsplan</strong><br />

Gem. § 15 GemHVO – Doppik – sind zum Nachweis des vollständigen<br />

Ressourcenverbrauchs die Aufwendungen für erbrachte Leistungen der Hilfsbetriebe<br />

den einzelnen Teilplänen über internen Leistungsbeziehungen zu belasten. Im<br />

Übrigen können interne Leitungsbeziehungen zwischen den Teilplänen veranschlagt<br />

werden. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck hat sich entschieden, im Rahmen einer umfassenden<br />

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) auch eine umfassende interne<br />

Leistungsverrechnung schrittweise einzuführen.<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck hat in ihrem Haushaltskonzept und insbesondere im KLR-<br />

Fachkonzept (Kap. 4) die abrechnungstechnischen Grundlagen für die Interne<br />

Leistungsabrechnung (ILA) im Rahmen des gesamtstädtischen<br />

Kostenrechnungskreises definiert. Danach ist die ILA Teil der Kostenrechnung der<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck und in den gesamtstädtischen Kostenrechnungskreis<br />

eingebunden. Die Bereiche bebuchen mit der KLR auch die ILA und bilden zur<br />

Preisermittlung die erforderlichen Abrechnungsschlüssel.<br />

Zur ILA sind im Frühjahr 2011 Rahmenregeln festgesetzt worden,<br />

wie die Steuerung der IDL mit dem Ziel einer wirtschaftlichen<br />

Leistungserstellung grundsätzlich erfolgen soll,<br />

welche Abnahmeverpflichtungen hinsichtlich interner Dienstleistungen für die<br />

Bereiche und die Sondervermögen bestehen bzw. wie diese im<br />

gesamtstädtischen Interesse im Einzelfall bei Bedarf modifiziert werden<br />

können,<br />

wie die internen Dienstleistungen grundsätzlich inhaltlich definiert werden.<br />

Welche Dienstleistungskategorien gebildet werden und welche<br />

Abrechnungsschlüssel jeweils Anwendung finden.<br />

Da sich verlässliche Zahlen für die ILA erst nach und nach durch Buchungen in der<br />

Kosten- und Leistungsrechnung ergeben werden, sind die vollständig im<br />

Haushaltsentwurf <strong>2012</strong> eingestellten Zahlen als erster Schritt hin zu einer belastbaren<br />

Kalkulation zu sehen, Abschreibungen sind bereits enthalten.<br />

Ein wesentlicher Bestandteil der ILA ist die Abrechnung der gebäudebezogenen<br />

Aufwendungen incl. der Abschreibungen<br />

Die Zahlen „leben“ also und stehen unter dem Vorbehalt der Weiterentwicklung und<br />

Festigung im Rahmen der KLR. Die Aufgabe der zentralen Betreuung und Steuerung<br />

der KLR ist eine neue Aufgabe, die im Bereich Haushalt und Steuerung zu verankern<br />

ist.<br />

Abschreibungen<br />

Im vorliegenden Entwurf <strong>2012</strong> ist ein Betrag von insgesamt rd. 28,8 Mio EUR<br />

produktbezogen enthalten, der Betrag berücksichtigt die notwendigen Abschreibungen<br />

basierend auf den Inventurdaten im Rahmen der Eröffnungsbilanz, fortgeschrieben<br />

um die Abschreibungen der Jahre 2011 und <strong>2012</strong> sowie die Abschreibungen auf<br />

gebildete Sonderposten (rd. 2,7 Mio EUR).<br />

Pensionsrückstellungen § 24 Abs. 1<br />

Beihilferückstellungen § 24 Abs. 2<br />

Pensions- und Beihilferückstellungen stellen ungewisse Verbindlichkeiten dar. Sie<br />

sind die bilanzielle Darstellung der Erfüllung zukünftig anfallender Zahlungen. Zur<br />

Wahrung der intergenerativen Gerechtigkeit ist es notwendig, den Aufwand für<br />

zukünftige Auszahlungen in der Periode der Entstehung des Anspruchs zu verbuchen

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