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Haushaltsplan 2012 Band 2 - Hansestadt LÜBECK

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2.4 Entwicklung der Sozial- und Jugendhilfe:<br />

Vorbericht <strong>2012</strong> 2: <strong>Haushaltsplan</strong><br />

Wegen der umfangreichen Ausgleichszahlungen, Erstattungen und Kostenersätze für<br />

Zwecke der Sozialhilfe wird die Nettobelastung Sozialhilfe (vorabdotiert) dargestellt:<br />

T€<br />

90000<br />

80000<br />

70000<br />

60000<br />

50000<br />

Nettobelastung Vorabdotierung Sozialhilfe<br />

ab 2003 einschl. Grundsicherung<br />

2005 Zusammenlegung SH und ALG II<br />

(Hartz IV / SGB II)<br />

2007 Kommunalisierung der<br />

Eingliederungshilfe<br />

Grafik: Haushalt und Steuerung<br />

2003-2009 Ist-Zahlen, ab 2010 Planung<br />

40000<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen:<br />

Neben der Hilfe zur Pflege bildet insbesondere die Eingliederungshilfe für behinderte<br />

Menschen den Schwerpunkt in der Sozialhilfe. Mit für das Jahr <strong>2012</strong> geplanten<br />

Aufwendungen in Höhe von rund 61 Mio. EUR umfasst die Eingliederungshilfe knapp 50 %<br />

des gesamten Sozialhilfeaufwands.<br />

Die Eingliederungshilfe bietet ein umfangreiches und vielfältiges Spektrum an Leistungen für<br />

Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen,<br />

angefangen von der Frühförderung für Kinder über die Werkstatt bis zum Platz in einer<br />

Wohneinrichtung und vielem mehr.<br />

Die Anzahl der Menschen mit Behinderung steigt seit vielen Jahren bundesweit. Ursachen<br />

hierfür sind vor allem die verbesserte medizinische Versorgung und die insgesamt steigende<br />

Lebenserwartung auch bei Menschen mit Behinderung.<br />

Um über erforderliche Eingliederungshilfemaßnahmen effizient, wirtschaftlich und<br />

wohnortnah entscheiden zu können, hat das Land Schleswig-Holstein mit dem Gesetz zur<br />

Ausführung des SGB XII (AG-SGB XII, Fundstelle: GVOBl. 2005, S. 568) ab 2007 die bisher<br />

getrennten Entscheidungskompetenzen für alle Leistungsarten auf die Kreise und kreisfreien<br />

Städte übertragen und eine Finanzierungsregelung geschaffen (Kommunalisierung der<br />

Eingliederungshilfe).<br />

Mit der Verlagerung der Aufgaben der Eingliederungshilfe auf die Kreise und kreisfreien<br />

Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe wurde vom Land Schleswig-Holstein auch eine<br />

Regelung zur Erstattung der Kosten im Ausführungsgesetz verankert. Hierfür standen<br />

festgelegte Beträge zur Verfügung, die auf der Grundlage der tatsächlichen und<br />

nachgewiesenen Nettoaufwendungen für die einzelnen Hilfearten an die örtlichen Träger der<br />

Sozialhilfe erstattet wurden. Mittel für den sog. umsteuerungsbedingten Mehraufwand<br />

(Differenzbetrag) und zum Aufbau der Hilfeplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten<br />

komplettierten die Finanzierung durch das Land. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck hat in den Jahren

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