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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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fallenen Kosten zu zahlen (s. S. 109 f.). Wird bis einschließlich<br />

30. Juni 2012 nicht das erforderliche Mindestkapital<br />

eingezahlt, soll das Beteiligungsangebot<br />

beendet werden. Das Kapital wird dann abzüglich des<br />

Agios und der Organisationsgebühr vom Treuhänder<br />

an die Anleger im Verhältnis ihrer Beteiligungen zurückgezahlt.<br />

Für die Rückzahlung des Agios als auch<br />

für die Rückzahlung der Organisationsgebühr steht<br />

die Komplementärin ein.<br />

Der Betrag von USD 50.000.000 soll ebenfalls bis<br />

einschließlich 30. Juni 2012 eingeworben sein. Die<br />

Komplementärin hat jedoch das Recht, diese Frist<br />

zweimal zu verlängern, zunächst bis zum 31. Dezember<br />

2012 sowie dann bis längstens zum 31. Dezember<br />

2013. Eine Schließung des Fonds vor Erreichen<br />

des geplanten Eigenkapitals ist somit nur möglich,<br />

wenn der Zeitpunkt für das Angebotsende zuvor eintritt.<br />

Die Komplementärin leistet nach Vorliegen der Mittelfreigabevoraussetzung<br />

eine weitere Einlage in Höhe<br />

von mindestens USD 999.000. Sie ist befugt, die<br />

Summe auf bis zu USD 3.500.000 zu erhöhen.<br />

Beitritt, Einzahlung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt USD 15.000<br />

zuzüglich eines Agios von 5 %. Der Gesamtbetrag ist<br />

14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

die Komplementärin in bar auf das Konto des Treuhänders<br />

einzuzahlen. Soweit ein Zeichner den zu<br />

zahlenden Betrag nicht wie vereinbart leistet, kann er<br />

nicht als Kommanditist in die Fondsgesellschaft aufgenommen<br />

werden und er erhält keine Kommanditanteile<br />

an dieser.<br />

Die Anleger treten der Gesellschaft als Kommanditisten<br />

zum nächsten Ersten des Monats, der der Annahme<br />

ihrer Beitrittserklärung und der Einzahlung folgt,<br />

der Gesellschaft bei. Sie sind nicht verpflichtet, weitere<br />

Einlagen zu leisten. Die Kommanditisten haften<br />

insbesondere über die Summe ihrer Einlagen hinaus<br />

nicht für Verbindlichkeiten oder Verluste der Gesellschaft.<br />

Gesellschafterkonten, Auszahlungen<br />

Die Gesellschaft führt für jeden Gesellschafter ein<br />

gesondertes Kapitalkonto. Die Kapitalkonten der<br />

Gesellschafter werden während des Bestehens der<br />

Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Regeln für<br />

die Führung von Kapitalkonten gemäß § 1.704-1(b)<br />

Treasury Regulation in deren jeweils geltender Fassung<br />

festgesetzt und geführt.<br />

Aus dem laufenden Netto-Cash-Flow der Gesellschaft<br />

sollen alle Gesellschafter eine Vorzugsrendite<br />

von 8 Prozent des Eigenkapitals erhalten. Der Netto-Cash-Flow<br />

der Gesellschaft soll innerhalb von 60<br />

Tagen nach dem Ende eines jeden Kalendervierteljahres<br />

wie folgt an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />

werden:<br />

erstens anteilmäßig an die Gesellschafter, bis<br />

sich ihre jeweilige nicht ausbezahlte Vorzugsrendite<br />

auf Null reduziert hat;<br />

zweitens anteilmäßig an die Gesellschafter, bis<br />

sich ihre jeweilige Nettokapitaleinlage auf Null reduziert<br />

hat; und<br />

drittens 85 Prozent an die Kommanditisten anteilmäßig<br />

entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungshöhe<br />

und 15 Prozent an die Komplementärin.<br />

Auszahlungen gemäß der oben dargestellten Verteilungsart<br />

werden unter den Gesellschaftern, zeitanteilig<br />

zur Dauer ihrer jeweiligen Beteiligung an der Gesellschaft,<br />

verteilt. Für das erste Jahr der Gesellschaft<br />

erfolgen die Zuteilungen zeitanteilig für jeden Gesellschafter<br />

zur Dauer seiner jeweiligen Beteiligung an<br />

der Gesellschaft in diesem Kalenderjahr.<br />

Die Auszahlungen der Netto-Verkaufserlöse der Gesellschaft<br />

aus einzelnen Immobilienverkäufen sollen<br />

spätestens 90 Tage nach dem Closing erfolgen und<br />

verteilen sich wie folgt:<br />

zunächst wird anteilmäßig an die Gesellschafter<br />

ausgezahlt, bis sich ihre jeweilige nicht ausbezahlte<br />

Vorzugsrendite auf Null reduziert hat;<br />

sodann wird anteilmäßig an die Gesellschafter<br />

der geringere der folgenden Beträge ausgezahlt: Entweder<br />

das, was erforderlich ist, um die Nettokapitaleinlage<br />

jeweils auf Null zu reduzieren oder die<br />

noch nicht erstattete Nettokapitaleinlage anteilig bezogen<br />

auf die Immobilie, aus der der Verkaufserlös<br />

stammt;<br />

im Folgenden wird an die Gesellschafter der geringere<br />

der folgenden Beträge ausgezahlt: Entweder<br />

das, was erforderlich ist, um die Nettokapitaleinlage<br />

jeweils auf Null zu reduzieren oder die noch nicht erstattete<br />

Nettokapitaleinlage anteilig bezogen auf eine<br />

oder mehrere Immobilien, für die zuvor bereits ein<br />

Verkaufserlös ausgeschüttet worden ist;<br />

schließlich werden die verbleibenden Erlöse zu<br />

85 Prozent an die Kommanditisten ihrer Beteiligungsquote<br />

entsprechend und zu 15 Prozent an die Komplementärin<br />

verteilt.<br />

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