TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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fallenen Kosten zu zahlen (s. S. 109 f.). Wird bis einschließlich<br />
30. Juni 2012 nicht das erforderliche Mindestkapital<br />
eingezahlt, soll das Beteiligungsangebot<br />
beendet werden. Das Kapital wird dann abzüglich des<br />
Agios und der Organisationsgebühr vom Treuhänder<br />
an die Anleger im Verhältnis ihrer Beteiligungen zurückgezahlt.<br />
Für die Rückzahlung des Agios als auch<br />
für die Rückzahlung der Organisationsgebühr steht<br />
die Komplementärin ein.<br />
Der Betrag von USD 50.000.000 soll ebenfalls bis<br />
einschließlich 30. Juni 2012 eingeworben sein. Die<br />
Komplementärin hat jedoch das Recht, diese Frist<br />
zweimal zu verlängern, zunächst bis zum 31. Dezember<br />
2012 sowie dann bis längstens zum 31. Dezember<br />
2013. Eine Schließung des Fonds vor Erreichen<br />
des geplanten Eigenkapitals ist somit nur möglich,<br />
wenn der Zeitpunkt für das Angebotsende zuvor eintritt.<br />
Die Komplementärin leistet nach Vorliegen der Mittelfreigabevoraussetzung<br />
eine weitere Einlage in Höhe<br />
von mindestens USD 999.000. Sie ist befugt, die<br />
Summe auf bis zu USD 3.500.000 zu erhöhen.<br />
Beitritt, Einzahlung<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt USD 15.000<br />
zuzüglich eines Agios von 5 %. Der Gesamtbetrag ist<br />
14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />
die Komplementärin in bar auf das Konto des Treuhänders<br />
einzuzahlen. Soweit ein Zeichner den zu<br />
zahlenden Betrag nicht wie vereinbart leistet, kann er<br />
nicht als Kommanditist in die Fondsgesellschaft aufgenommen<br />
werden und er erhält keine Kommanditanteile<br />
an dieser.<br />
Die Anleger treten der Gesellschaft als Kommanditisten<br />
zum nächsten Ersten des Monats, der der Annahme<br />
ihrer Beitrittserklärung und der Einzahlung folgt,<br />
der Gesellschaft bei. Sie sind nicht verpflichtet, weitere<br />
Einlagen zu leisten. Die Kommanditisten haften<br />
insbesondere über die Summe ihrer Einlagen hinaus<br />
nicht für Verbindlichkeiten oder Verluste der Gesellschaft.<br />
Gesellschafterkonten, Auszahlungen<br />
Die Gesellschaft führt für jeden Gesellschafter ein<br />
gesondertes Kapitalkonto. Die Kapitalkonten der<br />
Gesellschafter werden während des Bestehens der<br />
Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Regeln für<br />
die Führung von Kapitalkonten gemäß § 1.704-1(b)<br />
Treasury Regulation in deren jeweils geltender Fassung<br />
festgesetzt und geführt.<br />
Aus dem laufenden Netto-Cash-Flow der Gesellschaft<br />
sollen alle Gesellschafter eine Vorzugsrendite<br />
von 8 Prozent des Eigenkapitals erhalten. Der Netto-Cash-Flow<br />
der Gesellschaft soll innerhalb von 60<br />
Tagen nach dem Ende eines jeden Kalendervierteljahres<br />
wie folgt an die Gesellschafter ausgeschüttet<br />
werden:<br />
erstens anteilmäßig an die Gesellschafter, bis<br />
sich ihre jeweilige nicht ausbezahlte Vorzugsrendite<br />
auf Null reduziert hat;<br />
zweitens anteilmäßig an die Gesellschafter, bis<br />
sich ihre jeweilige Nettokapitaleinlage auf Null reduziert<br />
hat; und<br />
drittens 85 Prozent an die Kommanditisten anteilmäßig<br />
entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungshöhe<br />
und 15 Prozent an die Komplementärin.<br />
Auszahlungen gemäß der oben dargestellten Verteilungsart<br />
werden unter den Gesellschaftern, zeitanteilig<br />
zur Dauer ihrer jeweiligen Beteiligung an der Gesellschaft,<br />
verteilt. Für das erste Jahr der Gesellschaft<br />
erfolgen die Zuteilungen zeitanteilig für jeden Gesellschafter<br />
zur Dauer seiner jeweiligen Beteiligung an<br />
der Gesellschaft in diesem Kalenderjahr.<br />
Die Auszahlungen der Netto-Verkaufserlöse der Gesellschaft<br />
aus einzelnen Immobilienverkäufen sollen<br />
spätestens 90 Tage nach dem Closing erfolgen und<br />
verteilen sich wie folgt:<br />
zunächst wird anteilmäßig an die Gesellschafter<br />
ausgezahlt, bis sich ihre jeweilige nicht ausbezahlte<br />
Vorzugsrendite auf Null reduziert hat;<br />
sodann wird anteilmäßig an die Gesellschafter<br />
der geringere der folgenden Beträge ausgezahlt: Entweder<br />
das, was erforderlich ist, um die Nettokapitaleinlage<br />
jeweils auf Null zu reduzieren oder die<br />
noch nicht erstattete Nettokapitaleinlage anteilig bezogen<br />
auf die Immobilie, aus der der Verkaufserlös<br />
stammt;<br />
im Folgenden wird an die Gesellschafter der geringere<br />
der folgenden Beträge ausgezahlt: Entweder<br />
das, was erforderlich ist, um die Nettokapitaleinlage<br />
jeweils auf Null zu reduzieren oder die noch nicht erstattete<br />
Nettokapitaleinlage anteilig bezogen auf eine<br />
oder mehrere Immobilien, für die zuvor bereits ein<br />
Verkaufserlös ausgeschüttet worden ist;<br />
schließlich werden die verbleibenden Erlöse zu<br />
85 Prozent an die Kommanditisten ihrer Beteiligungsquote<br />
entsprechend und zu 15 Prozent an die Komplementärin<br />
verteilt.<br />
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