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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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IX. Steuerliche Grundlagen<br />

Allgemeines<br />

Die Investition in US Immobilien mittels geschlossener<br />

Immobilienfonds hat sich bei deutschen Privatanlegern<br />

als attraktives Anlageprodukt über viele<br />

Jahre etabliert.<br />

Die Beteiligung an einem geschlossenen US Immobilienfonds<br />

ist steuerlich auf vermögende Privatanleger<br />

ausgerichtet, die die Vorteile einer günstigen Besteuerung<br />

in den <strong>USA</strong> ausnutzen wollen.<br />

Die deutschen Anleger profitieren vom Grundfreibetrag<br />

– für das Jahr 2011 USD 3.700 p.a. (dieser Freibetrag<br />

reduziert sich für das US Einkommen eines<br />

deutschen Investors bis 2013 nicht) - sowie den niedrigen<br />

Eingangssteuersätzen in den <strong>USA</strong>. In Deutschland<br />

sind die Einkünfte aus der Beteiligung weitgehend<br />

nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen<br />

Grundlagen gelten für<br />

natürliche Personen, die<br />

nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

und abkommensrechtlich<br />

ansässig sind, und<br />

die nicht Staatsbürger der <strong>USA</strong> sind oder früher<br />

waren,<br />

sich auch nicht im Besitz einer sogenannten<br />

Greencard für die <strong>USA</strong> befinden,<br />

keine weiteren Einkünfte in den <strong>USA</strong> haben und<br />

die Fondsbeteiligung direkt im steuerlichen<br />

Privatvermögen halten.<br />

Außerdem gelten die in diesem Prospekt gemachten<br />

Aussagen nicht für solche Anleger, die ihren Wohnsitz<br />

in Deutschland haben, einer nichtselbständigen<br />

Tätigkeit in den <strong>USA</strong> nachgehen und nicht unter die<br />

sogenannte 183-Tage-Regelung fallen.<br />

Anleger sollten sich vor Zeichnung der Vermögensanlage<br />

fachkundig, z.B. durch einen Steuerberater,<br />

beraten lassen.<br />

Die steuerlichen Angaben in diesem Prospekt wurden<br />

nach bestem Wissen auf Grundlage der heutigen<br />

steuerlichen Situation zusammengestellt. Es kann<br />

aber nicht ausgeschlossen werden, dass Finanzbe<br />

hörden und / oder Finanzgerichte abweichende Auffassungen<br />

vertreten oder Gesetzesänderungen in<br />

den <strong>USA</strong> oder Deutschland dazu führen, dass eine<br />

abweichende Beurteilung erfolgt. Weder der Initiator<br />

noch die Fondsgesellschaft können deshalb eine Gewähr<br />

dafür übernehmen, dass die dem Prospekt zugrunde<br />

liegenden steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

auch in Zukunft Bestand haben werden. Zwar weisen<br />

die steuerlichen Rahmenbedingungen des Fonds ein<br />

hohes Maß an Kontinuität auf, im amerikanischen und<br />

deutschen Steuerrecht - beide kommen bei dieser<br />

Anlage zur Anwendung - können sich Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und Erlasse sowie die anwendbaren<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

(DBA) aber ändern. Investoren benötigen daher eine<br />

fortlaufende steuerliche Beratung.<br />

Besteuerung in den <strong>USA</strong><br />

Besteuerung der Einkünfte aus „Vermietung<br />

und Verpachtung“ in den <strong>USA</strong><br />

(Federal Income Tax)<br />

Die im Prospekt beschriebene Fondsgesellschaft ist<br />

als Limited Partnership (vergleichbar mit einer Kommanditgesellschaft)<br />

aufgelegt, an der sich verschiedene<br />

Anleger als Kommanditisten beteiligen. Die<br />

Gesellschaft investiert über die Beteiligung an Objektgesellschaften<br />

in Einzelhandels – und Büroimmobilien<br />

und erzielt hieraus anteilig Vermietungseinkünfte.<br />

Hier erfolgt zunächst die Ermittlung des jährlichen<br />

steuerlichen Betriebsergebnisses nach Grundsätzen<br />

der US Vorschriften.<br />

Grundlage der Investition für den Anleger an geschlossenen<br />

US Immobilienfonds – also auch am<br />

<strong>TSO</strong>-<strong>DNL</strong> Fund <strong>IV</strong> L.P. – ist das zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und den Vereinigten Staaten<br />

abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung vom 29. August 1989, einschließlich<br />

des Protokolls unterschrieben am 1. Juni<br />

2006. Hiernach steht das Besteuerungsrecht für die<br />

Einkünfte aus der Immobilienvermietung den <strong>USA</strong> zu.<br />

Die Erträge aus der amerikanischen Immobilie werden,<br />

wenn es sich bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

um eine Limited Partnership handelt, nicht bei der<br />

Gesellschaft, sondern als anteilige Einkünfte der<br />

einzelnen Gesellschafter besteuert, da die Limited<br />

Partnership für die Besteuerung aus US-Quellen als<br />

sogenannte transparente Personengesellschaft behandelt<br />

wird.<br />

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