TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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IX. Steuerliche Grundlagen<br />
Allgemeines<br />
Die Investition in US Immobilien mittels geschlossener<br />
Immobilienfonds hat sich bei deutschen Privatanlegern<br />
als attraktives Anlageprodukt über viele<br />
Jahre etabliert.<br />
Die Beteiligung an einem geschlossenen US Immobilienfonds<br />
ist steuerlich auf vermögende Privatanleger<br />
ausgerichtet, die die Vorteile einer günstigen Besteuerung<br />
in den <strong>USA</strong> ausnutzen wollen.<br />
Die deutschen Anleger profitieren vom Grundfreibetrag<br />
– für das Jahr 2011 USD 3.700 p.a. (dieser Freibetrag<br />
reduziert sich für das US Einkommen eines<br />
deutschen Investors bis 2013 nicht) - sowie den niedrigen<br />
Eingangssteuersätzen in den <strong>USA</strong>. In Deutschland<br />
sind die Einkünfte aus der Beteiligung weitgehend<br />
nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen<br />
Grundlagen gelten für<br />
natürliche Personen, die<br />
nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />
und abkommensrechtlich<br />
ansässig sind, und<br />
die nicht Staatsbürger der <strong>USA</strong> sind oder früher<br />
waren,<br />
sich auch nicht im Besitz einer sogenannten<br />
Greencard für die <strong>USA</strong> befinden,<br />
keine weiteren Einkünfte in den <strong>USA</strong> haben und<br />
die Fondsbeteiligung direkt im steuerlichen<br />
Privatvermögen halten.<br />
Außerdem gelten die in diesem Prospekt gemachten<br />
Aussagen nicht für solche Anleger, die ihren Wohnsitz<br />
in Deutschland haben, einer nichtselbständigen<br />
Tätigkeit in den <strong>USA</strong> nachgehen und nicht unter die<br />
sogenannte 183-Tage-Regelung fallen.<br />
Anleger sollten sich vor Zeichnung der Vermögensanlage<br />
fachkundig, z.B. durch einen Steuerberater,<br />
beraten lassen.<br />
Die steuerlichen Angaben in diesem Prospekt wurden<br />
nach bestem Wissen auf Grundlage der heutigen<br />
steuerlichen Situation zusammengestellt. Es kann<br />
aber nicht ausgeschlossen werden, dass Finanzbe<br />
hörden und / oder Finanzgerichte abweichende Auffassungen<br />
vertreten oder Gesetzesänderungen in<br />
den <strong>USA</strong> oder Deutschland dazu führen, dass eine<br />
abweichende Beurteilung erfolgt. Weder der Initiator<br />
noch die Fondsgesellschaft können deshalb eine Gewähr<br />
dafür übernehmen, dass die dem Prospekt zugrunde<br />
liegenden steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
auch in Zukunft Bestand haben werden. Zwar weisen<br />
die steuerlichen Rahmenbedingungen des Fonds ein<br />
hohes Maß an Kontinuität auf, im amerikanischen und<br />
deutschen Steuerrecht - beide kommen bei dieser<br />
Anlage zur Anwendung - können sich Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung und Erlasse sowie die anwendbaren<br />
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
(DBA) aber ändern. Investoren benötigen daher eine<br />
fortlaufende steuerliche Beratung.<br />
Besteuerung in den <strong>USA</strong><br />
Besteuerung der Einkünfte aus „Vermietung<br />
und Verpachtung“ in den <strong>USA</strong><br />
(Federal Income Tax)<br />
Die im Prospekt beschriebene Fondsgesellschaft ist<br />
als Limited Partnership (vergleichbar mit einer Kommanditgesellschaft)<br />
aufgelegt, an der sich verschiedene<br />
Anleger als Kommanditisten beteiligen. Die<br />
Gesellschaft investiert über die Beteiligung an Objektgesellschaften<br />
in Einzelhandels – und Büroimmobilien<br />
und erzielt hieraus anteilig Vermietungseinkünfte.<br />
Hier erfolgt zunächst die Ermittlung des jährlichen<br />
steuerlichen Betriebsergebnisses nach Grundsätzen<br />
der US Vorschriften.<br />
Grundlage der Investition für den Anleger an geschlossenen<br />
US Immobilienfonds – also auch am<br />
<strong>TSO</strong>-<strong>DNL</strong> Fund <strong>IV</strong> L.P. – ist das zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und den Vereinigten Staaten<br />
abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung vom 29. August 1989, einschließlich<br />
des Protokolls unterschrieben am 1. Juni<br />
2006. Hiernach steht das Besteuerungsrecht für die<br />
Einkünfte aus der Immobilienvermietung den <strong>USA</strong> zu.<br />
Die Erträge aus der amerikanischen Immobilie werden,<br />
wenn es sich bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
um eine Limited Partnership handelt, nicht bei der<br />
Gesellschaft, sondern als anteilige Einkünfte der<br />
einzelnen Gesellschafter besteuert, da die Limited<br />
Partnership für die Besteuerung aus US-Quellen als<br />
sogenannte transparente Personengesellschaft behandelt<br />
wird.<br />
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