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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Fund <strong>IV</strong><br />

160<br />

IX. Steuerliche Grundlagen<br />

Schenkungssteuer in den <strong>USA</strong><br />

Die Schenkung von in den <strong>USA</strong> belegenem unbeweglichem<br />

Vermögen unterliegt grundsätzlich der<br />

Schenkungssteuer, wobei die Schenkung eines Gesellschaftsanteils<br />

als anteilige Schenkung des Grundstücks<br />

verstanden wird. Es gelten insoweit im Wesentlichen<br />

die Grundsätze der Nachlasssteuer.<br />

Unklar ist, ob die Schenkung einer Beteiligung an einer<br />

Limited Partnership (Fondsgesellschaft), die wiederum<br />

an einer anderen Limited Partnership als Muttergesellschaft<br />

beteiligt ist, schenkungssteuerpflichtig<br />

ist, weil sich der belegende Grundbesitz in den <strong>USA</strong><br />

befindet. Hierüber gibt es jedoch keine einheitliche<br />

Auffassung bzw. es liegen noch keine abschließenden<br />

Stellungnahmen der US Finanzverwaltung oder<br />

der US Finanzgerichte vor.<br />

Sollte die Schenkung eines Anteils der Schenkungssteuer<br />

unterliegen, so würde das Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zur Schenkungssteuer zur<br />

Anwendung gelangen. Dann gelten bezüglich des<br />

Besteuerungsrechtes sowie der Besteuerungsgrundlage<br />

und des Besteuerungsobjektes die anzuwendenden<br />

Steuersätze, ähnlich der Nachlassbesteuerung<br />

in den <strong>USA</strong>. Ausnahme ist die pauschale<br />

Steuergutschrift, welche in diesem Zusammenhang<br />

jährlich USD 13.000 für Nicht-Ehegatten und USD<br />

136.000 für Ehegatten im Jahr 2011 beträgt.<br />

Der bis 2013 gleichbleibende Steuerfreibetrag von<br />

USD 5.000.000 kann grundsätzlich nur von US-<br />

Staatsbürgern oder in den <strong>USA</strong> ansässigen Personen<br />

geltend gemacht werden.<br />

In Deutschland unterliegen solche Schenkungen mit<br />

dem Verkehrswert der Beteiligung der deutschen<br />

Schenkungssteuer, die derzeit einen Freibetrag von<br />

EUR 500.000 für Ehegatten und EUR 400.000 für<br />

Kinder innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren<br />

vorsieht. Die Steuersätze betragen in Abhängigkeit<br />

vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker<br />

und Beschenktem zwischen 7% und 50%.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft erbringt keine nach deutschem<br />

Umsatzsteuerrecht steuerbaren Lieferungen<br />

oder sonstige Leistungen.<br />

Investmentsteuergesetz<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt nicht den Regeln<br />

des deutschen Investmentsteuergesetzes.<br />

Vorbehalt<br />

Wegen möglicher Risiken, die sich zukünftig aufgrund<br />

der steuerlichen Rahmenbedingungen ergeben können,<br />

wird auf das Kapitel „<strong>IV</strong>. Wesentliche tatsächliche<br />

und rechtliche Risiken der Beteiligung“ (S. 21ff.)<br />

hingewiesen.<br />

Übernahme von Steuern<br />

Weder der Anbieter noch die Emittentin übernehmen<br />

die Zahlung von Steuern.

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