TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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Fund <strong>IV</strong><br />
160<br />
IX. Steuerliche Grundlagen<br />
Schenkungssteuer in den <strong>USA</strong><br />
Die Schenkung von in den <strong>USA</strong> belegenem unbeweglichem<br />
Vermögen unterliegt grundsätzlich der<br />
Schenkungssteuer, wobei die Schenkung eines Gesellschaftsanteils<br />
als anteilige Schenkung des Grundstücks<br />
verstanden wird. Es gelten insoweit im Wesentlichen<br />
die Grundsätze der Nachlasssteuer.<br />
Unklar ist, ob die Schenkung einer Beteiligung an einer<br />
Limited Partnership (Fondsgesellschaft), die wiederum<br />
an einer anderen Limited Partnership als Muttergesellschaft<br />
beteiligt ist, schenkungssteuerpflichtig<br />
ist, weil sich der belegende Grundbesitz in den <strong>USA</strong><br />
befindet. Hierüber gibt es jedoch keine einheitliche<br />
Auffassung bzw. es liegen noch keine abschließenden<br />
Stellungnahmen der US Finanzverwaltung oder<br />
der US Finanzgerichte vor.<br />
Sollte die Schenkung eines Anteils der Schenkungssteuer<br />
unterliegen, so würde das Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zur Schenkungssteuer zur<br />
Anwendung gelangen. Dann gelten bezüglich des<br />
Besteuerungsrechtes sowie der Besteuerungsgrundlage<br />
und des Besteuerungsobjektes die anzuwendenden<br />
Steuersätze, ähnlich der Nachlassbesteuerung<br />
in den <strong>USA</strong>. Ausnahme ist die pauschale<br />
Steuergutschrift, welche in diesem Zusammenhang<br />
jährlich USD 13.000 für Nicht-Ehegatten und USD<br />
136.000 für Ehegatten im Jahr 2011 beträgt.<br />
Der bis 2013 gleichbleibende Steuerfreibetrag von<br />
USD 5.000.000 kann grundsätzlich nur von US-<br />
Staatsbürgern oder in den <strong>USA</strong> ansässigen Personen<br />
geltend gemacht werden.<br />
In Deutschland unterliegen solche Schenkungen mit<br />
dem Verkehrswert der Beteiligung der deutschen<br />
Schenkungssteuer, die derzeit einen Freibetrag von<br />
EUR 500.000 für Ehegatten und EUR 400.000 für<br />
Kinder innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren<br />
vorsieht. Die Steuersätze betragen in Abhängigkeit<br />
vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker<br />
und Beschenktem zwischen 7% und 50%.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft erbringt keine nach deutschem<br />
Umsatzsteuerrecht steuerbaren Lieferungen<br />
oder sonstige Leistungen.<br />
Investmentsteuergesetz<br />
Die Fondsgesellschaft unterliegt nicht den Regeln<br />
des deutschen Investmentsteuergesetzes.<br />
Vorbehalt<br />
Wegen möglicher Risiken, die sich zukünftig aufgrund<br />
der steuerlichen Rahmenbedingungen ergeben können,<br />
wird auf das Kapitel „<strong>IV</strong>. Wesentliche tatsächliche<br />
und rechtliche Risiken der Beteiligung“ (S. 21ff.)<br />
hingewiesen.<br />
Übernahme von Steuern<br />
Weder der Anbieter noch die Emittentin übernehmen<br />
die Zahlung von Steuern.