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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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<strong>IV</strong>. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

der Beteiligung<br />

Allgemeines<br />

Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds<br />

ist ein unternehmerisches Engagement,<br />

das selbst bei sorgfältiger Auswahl der Immobilien<br />

Risiken in sich birgt. Es ist wichtig, das der Anleger<br />

(im Folgenden auch als „Investor“ oder<br />

„Kommanditist“ bezeichnet) sich darüber im Klaren<br />

ist, dass er eine unternehmerische Investition tätigt<br />

und dass er sich vor Zeichnung der Vermögensanlage<br />

anhand des Prospekts, insbesondere der folgenden<br />

Risikobeschreibung, ein eigenes Urteil bildet.<br />

Diese Kapitalanlage ist nur solchen Anlegern zu<br />

empfehlen, die nicht darauf angewiesen sind, auf das<br />

gebundene Kapital innerhalb der Laufzeit zurückzugreifen.<br />

Mit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

sind entsprechende Risiken im Zusammenhang mit<br />

dieser Vermögensanlage nicht auszuschließen. So<br />

können sich die Werthaltigkeit der Immobilien und die<br />

Ertragslage entgegen der Prognoserechnungen in<br />

den Folgejahren verändern. Der Initiator kann nicht<br />

gewährleisten, dass über die Dauer der Beteiligung<br />

alle im Prospekt beschriebenen und prognostizierten<br />

Umstände – und damit eine positive Wertentwicklung<br />

– tatsächlich eintreten werden. Die Annahmen der im<br />

Prospekt beschriebenen Prognosen basieren auf den<br />

Wirtschaftsdaten der Vorjahre sowie auf den Erfahrungen<br />

des Initiators. Die zukünftigen Faktoren, die<br />

Einfluss auf die gesamte Volkswirtschaft, die Rechtslage<br />

und die verschiedenen Gewerbebranchen nehmen,<br />

sind heute jedoch weder für den Initiator noch<br />

für den Anleger vorhersehbar.<br />

Als beteiligter Unternehmer sollte der Kommanditist<br />

sich mit dem Inhalt dieses Prospektes und vor allem<br />

den nachfolgend beschriebenen Risiken vertraut machen.<br />

Für die Beurteilung der Wesentlichkeit sind<br />

als Kriterien Risikopotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

herangezogen worden.<br />

Die von der individuellen Lebenssituation des Anlegers<br />

abhängigen Risiken sind der Anbieterin aber<br />

naturgemäß nicht bekannt, so dass die nachstehend<br />

dargestellten Risiken für jeden einzelnen Anleger<br />

unterschiedlich starke Bedeutung bzw. Auswirkung<br />

haben können. Da jeder Anleger mit seiner Beteiligung<br />

unterschiedliche Ziele verfolgt, sollte der An-<br />

leger vor der Zeichnung das Anlagekonzept der<br />

Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung seiner<br />

persönlichen Situation prüfen und bewerten. Zusätzlich<br />

sollte der Anleger vor einer Anlageentscheidung<br />

fachlichen Rat (z. B. eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters)<br />

einholen.<br />

Im Folgenden werden alle dem Initiator bekannten<br />

wesentlichen, tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Risiken dargestellt, die mit der angebotenen<br />

Vermögensanlage verbunden sind. Hierbei wird zwischen<br />

so genannten prognose-, anlage- und anlegergefährdenden<br />

Risiken unterschieden.<br />

Prognosegefährdende Risiken sind diejenigen Risiken,<br />

deren Eintritt die prognostizierten Ergebnisse<br />

geringer ausfallen lassen und damit zu geringeren<br />

Auszahlungen an die Anleger führen können. Anlagegefährdende<br />

Risiken sind diejenigen Risiken, die<br />

entweder die Anlageobjekte oder die Vermögensanlage<br />

als solche gefährden und somit zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen<br />

können. Unter anlegergefährdenden Risiken versteht<br />

man diejenigen Risiken, die neben dem Verlust der<br />

Zeichnungssumme auch, z. B. über Nachschuss-<br />

pflichten, Steuerzahlungen oder Ähnliches, auf<br />

das weitere Vermögen des Anlegers Auswirkungen<br />

haben und dieses gefährden können.<br />

Durch die Unterscheidung dieser Risikotypen wird<br />

jedoch keine Aussage über die tatsächliche Gefahr<br />

der Risikoverwirklichung oder über die Auswirkungen<br />

einer Risikoverwirklichung beim Anleger getroffen. So<br />

kann ein ursprünglich prognosegefährdendes Risiko<br />

durch Zusammentreffen mit anderen Risiken oder<br />

durch eine besonders intensive Risikoverwirklichung<br />

auch die Vermögensanlage als solche gefährden<br />

und damit ein anlagegefährdendes Risiko darstellen.<br />

Die Reihenfolge der angegebenen Risiken ist nicht<br />

gleichzustellen mit einer Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der Risiken.<br />

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