TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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<strong>IV</strong>. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
der Beteiligung<br />
Allgemeines<br />
Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds<br />
ist ein unternehmerisches Engagement,<br />
das selbst bei sorgfältiger Auswahl der Immobilien<br />
Risiken in sich birgt. Es ist wichtig, das der Anleger<br />
(im Folgenden auch als „Investor“ oder<br />
„Kommanditist“ bezeichnet) sich darüber im Klaren<br />
ist, dass er eine unternehmerische Investition tätigt<br />
und dass er sich vor Zeichnung der Vermögensanlage<br />
anhand des Prospekts, insbesondere der folgenden<br />
Risikobeschreibung, ein eigenes Urteil bildet.<br />
Diese Kapitalanlage ist nur solchen Anlegern zu<br />
empfehlen, die nicht darauf angewiesen sind, auf das<br />
gebundene Kapital innerhalb der Laufzeit zurückzugreifen.<br />
Mit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
sind entsprechende Risiken im Zusammenhang mit<br />
dieser Vermögensanlage nicht auszuschließen. So<br />
können sich die Werthaltigkeit der Immobilien und die<br />
Ertragslage entgegen der Prognoserechnungen in<br />
den Folgejahren verändern. Der Initiator kann nicht<br />
gewährleisten, dass über die Dauer der Beteiligung<br />
alle im Prospekt beschriebenen und prognostizierten<br />
Umstände – und damit eine positive Wertentwicklung<br />
– tatsächlich eintreten werden. Die Annahmen der im<br />
Prospekt beschriebenen Prognosen basieren auf den<br />
Wirtschaftsdaten der Vorjahre sowie auf den Erfahrungen<br />
des Initiators. Die zukünftigen Faktoren, die<br />
Einfluss auf die gesamte Volkswirtschaft, die Rechtslage<br />
und die verschiedenen Gewerbebranchen nehmen,<br />
sind heute jedoch weder für den Initiator noch<br />
für den Anleger vorhersehbar.<br />
Als beteiligter Unternehmer sollte der Kommanditist<br />
sich mit dem Inhalt dieses Prospektes und vor allem<br />
den nachfolgend beschriebenen Risiken vertraut machen.<br />
Für die Beurteilung der Wesentlichkeit sind<br />
als Kriterien Risikopotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
herangezogen worden.<br />
Die von der individuellen Lebenssituation des Anlegers<br />
abhängigen Risiken sind der Anbieterin aber<br />
naturgemäß nicht bekannt, so dass die nachstehend<br />
dargestellten Risiken für jeden einzelnen Anleger<br />
unterschiedlich starke Bedeutung bzw. Auswirkung<br />
haben können. Da jeder Anleger mit seiner Beteiligung<br />
unterschiedliche Ziele verfolgt, sollte der An-<br />
leger vor der Zeichnung das Anlagekonzept der<br />
Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung seiner<br />
persönlichen Situation prüfen und bewerten. Zusätzlich<br />
sollte der Anleger vor einer Anlageentscheidung<br />
fachlichen Rat (z. B. eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters)<br />
einholen.<br />
Im Folgenden werden alle dem Initiator bekannten<br />
wesentlichen, tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Risiken dargestellt, die mit der angebotenen<br />
Vermögensanlage verbunden sind. Hierbei wird zwischen<br />
so genannten prognose-, anlage- und anlegergefährdenden<br />
Risiken unterschieden.<br />
Prognosegefährdende Risiken sind diejenigen Risiken,<br />
deren Eintritt die prognostizierten Ergebnisse<br />
geringer ausfallen lassen und damit zu geringeren<br />
Auszahlungen an die Anleger führen können. Anlagegefährdende<br />
Risiken sind diejenigen Risiken, die<br />
entweder die Anlageobjekte oder die Vermögensanlage<br />
als solche gefährden und somit zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen<br />
können. Unter anlegergefährdenden Risiken versteht<br />
man diejenigen Risiken, die neben dem Verlust der<br />
Zeichnungssumme auch, z. B. über Nachschuss-<br />
pflichten, Steuerzahlungen oder Ähnliches, auf<br />
das weitere Vermögen des Anlegers Auswirkungen<br />
haben und dieses gefährden können.<br />
Durch die Unterscheidung dieser Risikotypen wird<br />
jedoch keine Aussage über die tatsächliche Gefahr<br />
der Risikoverwirklichung oder über die Auswirkungen<br />
einer Risikoverwirklichung beim Anleger getroffen. So<br />
kann ein ursprünglich prognosegefährdendes Risiko<br />
durch Zusammentreffen mit anderen Risiken oder<br />
durch eine besonders intensive Risikoverwirklichung<br />
auch die Vermögensanlage als solche gefährden<br />
und damit ein anlagegefährdendes Risiko darstellen.<br />
Die Reihenfolge der angegebenen Risiken ist nicht<br />
gleichzustellen mit einer Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der Risiken.<br />
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