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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Fund <strong>IV</strong><br />

154<br />

IX. Steuerliche Grundlagen<br />

In den <strong>USA</strong> besteht ein Wahlrecht zwischen der sogenannten<br />

Bruttobesteuerung und der Nettobesteuerung.<br />

Da die Bruttobesteuerung aber den Nachteil<br />

hat, dass Abschreibungen, Schuldzinsen und Grundsteuern<br />

für den Investor nicht absetzungsfähig sind,<br />

wird <strong>TSO</strong>-<strong>DNL</strong> <strong>FUND</strong> <strong>IV</strong> L.P. durch ihren steuerlichen<br />

Berater für alle Gesellschafter zur Nettobesteuerung<br />

optieren. Durch diese Wahl werden auch spätere<br />

Veräußerungsgewinne aus den Immobiliengesellschaften<br />

den Gesellschaftern anteilig zugerechnet<br />

und in den <strong>USA</strong> versteuert. Mit Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung (Subscription Agreement) verpflichtet<br />

sich der Investor der Wahl zur Nettobestimmung<br />

zuzustimmen.<br />

Berechnungsgrundsätze<br />

(Abschreibungen etc.)<br />

In den <strong>USA</strong> gelten im Allgemeinen die folgenden<br />

Grundsätze bei der Berechnung des steuerpflichtigen<br />

Einkommens:<br />

Gebäudeanschaffungs- und/oder Herstellungskosten<br />

(abzgl. Grundstücksanteil) gewerblicher Immobilien<br />

werden in den <strong>USA</strong> über 39 Jahre linear abgeschrieben,<br />

Außenanlagen in der Regel 15 Jahre,<br />

sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter über 7 Jahre.<br />

Auf Wunsch eines Mieters vorgenommene bauliche<br />

Veränderungen in gemieteten Räumen einer gewerblichen<br />

Immobilie werden über 39 Jahre linear<br />

abgeschrieben – unabhängig von der Laufzeit des<br />

Mietvertrages. Falls die Einbauten bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses rückgängig gemacht werden,<br />

darf der Restwert zu diesem Zeitpunkt voll abgeschrieben<br />

werden.<br />

Organisationskosten wie z. B. Anwalts – und<br />

Steuerberatungshonorare im Zusammenhang mit der<br />

Gründung der Gesellschaft sowie Staatliche Registrierungsgebühren<br />

können in der Regel über einen<br />

Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden. Dies<br />

gilt jedoch nicht für die Kosten der Kapitalbeschaffung<br />

sowie die damit zusammenhängenden Beratungskosten.<br />

Diese sind zu aktivieren, werden aber<br />

bei einem etwaigen Veräußerungsgewinn der Gesellschaft<br />

steuerlich berücksichtigt.<br />

Zinsaufwendungen für ein Darlehen zur Finanzierung<br />

seiner Einlage können vom Anleger nicht von<br />

seinem Gewinnanteil abgesetzt werden. Steuerliche<br />

Verluste aus der Beteiligung an einer Gesellschaft<br />

können nur unter folgender Voraussetzung geltend<br />

gemacht werden:<br />

Die Verluste dürfen das Kapitalkonto zuzüglich des<br />

Anteils an denjenigen Gesellschaftsverbindlichkeiten,<br />

für die ausschließlich das Gesellschaftsvermögen<br />

haftet (Darlehen ohne Rückgriff), nicht überschreiten.<br />

Sie können mit weiteren, der US-Besteuerung unterliegenden<br />

Einkünften nur verrechnet werden, wenn<br />

diese nach US Steuerrecht als passive Einkünfte aus<br />

ähnlichen Beteiligungen gelten. Unter Umständen<br />

können nicht verbrauchte Verluste vorgetragen oder<br />

gegen einen Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden.<br />

Freibeträge in den <strong>USA</strong><br />

Für das Jahr 2011 gilt ein Freibetrag von USD 3.700 –<br />

dieser wird jährlich gemäß dem Inflationsindex angepasst.<br />

Über den Freibetrag hinaus gehende Beträge<br />

werden bis USD 8.500 mit 10% versteuert.<br />

Zu den Einkommensteuersätzen des Jahres 2011 beachten<br />

Sie folgende Tabellen:<br />

Für ledige Anleger gelten für 2011 folgende<br />

Steuersätze:<br />

Einkommen in USD<br />

Steuersatz für diesen<br />

Teil des Einkommens<br />

bis zu 8.500 10 %<br />

8.501 bis 34.500 15 %<br />

34.501 bis 83.600 25 %<br />

83.601 bis 174.400 28 %<br />

174.401 bis 379.150 33 %<br />

über 379.150 35 %<br />

Für getrennt veranlagte verheiratete Kapitalanleger*<br />

gelten für 2011 folgende Steuersätze:<br />

Einkommen in USD<br />

Steuersatz für diesen<br />

Teil des Einkommens<br />

bis zu 8.500 10 %<br />

8.501 bis 34.500 15 %<br />

34.501 bis 69.675 25 %<br />

69.676 bis 106.150 28 %<br />

106.151 bis 189.575 33 %<br />

über 189.575 35 %<br />

* Ehegatten, die nicht in den <strong>USA</strong> ansässig sind, werden grundsätzlich<br />

getrennt veranlagt und erhalten jeweils einen eigenen Freibetrag

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