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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Fund <strong>IV</strong><br />

222<br />

III. Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt durch Vervollständigung<br />

und Unterzeichnung des Zeichnungsscheins<br />

durch den Anleger und durch Annahme des<br />

Zeichnungsangebots durch die Komplementärin. Der<br />

Zeichnungsbetrag zzgl. eines Agios von 5 % ist von<br />

dem Anleger 14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Komplementärin in bar auf das<br />

Konto des Treuhänders einzuzahlen. Ein Anleger tritt<br />

mit dem Ersten eines Monats, der seiner Zeichnung<br />

und Einzahlung folgt, der Gesellschaft bei. Soweit<br />

ein Zeichner den zu zahlenden Betrag nicht wie vereinbart<br />

leistet, kann er nicht als Kommanditist in die<br />

Fondsgesellschaft aufgenommen werden und er erhält<br />

keine Kommanditanteile.<br />

2.2 Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsmöglichkeiten (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr.<br />

5 und Abs. 2 Nr. 3 EGBGB)<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 13. September 2011<br />

begonnen und endet am 31. Oktober 2021, sofern<br />

sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, durch<br />

Gerichtsbeschluss oder die Vertragsdauer durch Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages verlängert oder<br />

verkürzt wird (§ 1.5 des Gesellschaftsvertrages). Die<br />

Gesellschaft ist außerdem aufzulösen, wenn sämtliche<br />

Vermögensgegenstände verkauft und alle daraus<br />

resultierenden Erlöse eingezogen wurden, durch Beschluss<br />

der Kommanditisten oder mit dem Ausscheiden<br />

der Komplementärin sofern die Kommanditisten<br />

nicht beschließen, die Gesellschaft fortzusetzen.<br />

Eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.<br />

2.3 Leistungsvorbehalte (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 6<br />

EGBGB)<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an private<br />

Kapitalanleger, die in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Anleger können sich als Limited<br />

Partner unmittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Die Anteile an der Fondsgesellschaft werden<br />

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der<br />

jeweils gültigen Fassung registriert. Die Beteiligung<br />

wird daher ausschließlich in Deutschland und nur solchen<br />

Personen angeboten, bei denen es sich nicht<br />

um US-Personen im Sinne der Regulation S des U.S.<br />

Securities Act von 1933 handelt.<br />

Ein Anspruch des Anlegers auf Aufnahme in die<br />

Fondsgesellschaft besteht nicht.<br />

Auch nach erfolgter Annahmeerklärung durch die<br />

Komplementärin, kann der Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn der Mindestbetrag<br />

von USD 2.000.000 bis zum 30. Juni 2012<br />

nicht gezeichnet wurde. In diesem Fall werden die<br />

bereits eingegangenen Anlegerbeiträge abzüglich<br />

des Agios sowie der Organisationsgebühr vom Treuhänder<br />

an die Anleger zurückgezahlt. Die Rückzahlung<br />

des Agios sowie der Organisationsgebühr übernimmt<br />

die Komplementärin gegenüber den Anlegern.<br />

2.4 Preise (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB)<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt USD 15.000<br />

zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % auf den gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrag, höhere Beträge sollen<br />

durch 1.000 teilbar sein.<br />

2.5 Weitere vom Anleger zu tragende Kosten und<br />

Steuern, zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

(Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8, 11 EGBGB)<br />

Bei der Einzahlung ihrer Beteiligungsbeträge nebst<br />

Agio auf das US-amerikanische Treuhandkonto haben<br />

die Anleger voraussichtlich die Kosten der Auslandsüberweisung<br />

zu tragen. Die tatsächlichen Kosten<br />

werden von den einzelnen Banken festgesetzt,<br />

weshalb ihre genaue Höhe hier nicht angegeben<br />

werden kann. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen<br />

Übertragung der Beteiligung hat der Erwerber eine<br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent des<br />

Beteiligungsbetrags an die Komplementärin zu zahlen,<br />

im Falle einer Übertragung der Beteiligung von<br />

Todes wegen hat der Erbe seine Erbenstellung u.U.<br />

durch einen Erbschein nachzuweisen, wodurch weitere<br />

Kosten entstehen können. Für die Beantragung<br />

der persönlichen US-Steuernummer fallen ca. USD<br />

25 sowie ggf. für die Erstellung der jährlichen US-<br />

Steuererklärung derzeit USD 85 an. Bei Abberufung<br />

der Komplementärin können dem Anleger im Zusammenhang<br />

mit der Beauftragung eines weiteren MAI -<br />

Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilien<br />

gemäß Ziffer 7.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

hier nicht bezifferbare Gutachterkosten entstehen.<br />

Durch den Anleger selbst veranlasste Kosten, wie<br />

beispielsweise für die Einsichtnahme in die Bücher<br />

der Fondsgesellschaft, für Rechts- und Steuerberatung,<br />

Reisekosten sowie für Telefon, Internet, Porto<br />

etc. hat der Anleger zu tragen. Die Höhe der vorstehend<br />

genannten Kosten ist vom Einzelfall abhängig<br />

und kann aus diesem Grund nicht beziffert werden.<br />

Darüberhinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />

weiteren Kosten verbunden.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für<br />

den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt,<br />

insbesondere auf S. 153 ff „IX. Steuerliche Grundlagen“<br />

verwiesen. Bei weiteren Fragen sollte sich der<br />

Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />

seinen steuerlichen Berater wenden.

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