TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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Fund <strong>IV</strong><br />
222<br />
III. Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt durch Vervollständigung<br />
und Unterzeichnung des Zeichnungsscheins<br />
durch den Anleger und durch Annahme des<br />
Zeichnungsangebots durch die Komplementärin. Der<br />
Zeichnungsbetrag zzgl. eines Agios von 5 % ist von<br />
dem Anleger 14 Tage nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Komplementärin in bar auf das<br />
Konto des Treuhänders einzuzahlen. Ein Anleger tritt<br />
mit dem Ersten eines Monats, der seiner Zeichnung<br />
und Einzahlung folgt, der Gesellschaft bei. Soweit<br />
ein Zeichner den zu zahlenden Betrag nicht wie vereinbart<br />
leistet, kann er nicht als Kommanditist in die<br />
Fondsgesellschaft aufgenommen werden und er erhält<br />
keine Kommanditanteile.<br />
2.2 Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />
Kündigungsmöglichkeiten (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr.<br />
5 und Abs. 2 Nr. 3 EGBGB)<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 13. September 2011<br />
begonnen und endet am 31. Oktober 2021, sofern<br />
sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, durch<br />
Gerichtsbeschluss oder die Vertragsdauer durch Änderung<br />
des Gesellschaftsvertrages verlängert oder<br />
verkürzt wird (§ 1.5 des Gesellschaftsvertrages). Die<br />
Gesellschaft ist außerdem aufzulösen, wenn sämtliche<br />
Vermögensgegenstände verkauft und alle daraus<br />
resultierenden Erlöse eingezogen wurden, durch Beschluss<br />
der Kommanditisten oder mit dem Ausscheiden<br />
der Komplementärin sofern die Kommanditisten<br />
nicht beschließen, die Gesellschaft fortzusetzen.<br />
Eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen.<br />
2.3 Leistungsvorbehalte (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 6<br />
EGBGB)<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an private<br />
Kapitalanleger, die in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind. Anleger können sich als Limited<br />
Partner unmittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Die Anteile an der Fondsgesellschaft werden<br />
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der<br />
jeweils gültigen Fassung registriert. Die Beteiligung<br />
wird daher ausschließlich in Deutschland und nur solchen<br />
Personen angeboten, bei denen es sich nicht<br />
um US-Personen im Sinne der Regulation S des U.S.<br />
Securities Act von 1933 handelt.<br />
Ein Anspruch des Anlegers auf Aufnahme in die<br />
Fondsgesellschaft besteht nicht.<br />
Auch nach erfolgter Annahmeerklärung durch die<br />
Komplementärin, kann der Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn der Mindestbetrag<br />
von USD 2.000.000 bis zum 30. Juni 2012<br />
nicht gezeichnet wurde. In diesem Fall werden die<br />
bereits eingegangenen Anlegerbeiträge abzüglich<br />
des Agios sowie der Organisationsgebühr vom Treuhänder<br />
an die Anleger zurückgezahlt. Die Rückzahlung<br />
des Agios sowie der Organisationsgebühr übernimmt<br />
die Komplementärin gegenüber den Anlegern.<br />
2.4 Preise (Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB)<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt USD 15.000<br />
zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % auf den gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrag, höhere Beträge sollen<br />
durch 1.000 teilbar sein.<br />
2.5 Weitere vom Anleger zu tragende Kosten und<br />
Steuern, zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
(Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8, 11 EGBGB)<br />
Bei der Einzahlung ihrer Beteiligungsbeträge nebst<br />
Agio auf das US-amerikanische Treuhandkonto haben<br />
die Anleger voraussichtlich die Kosten der Auslandsüberweisung<br />
zu tragen. Die tatsächlichen Kosten<br />
werden von den einzelnen Banken festgesetzt,<br />
weshalb ihre genaue Höhe hier nicht angegeben<br />
werden kann. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen<br />
Übertragung der Beteiligung hat der Erwerber eine<br />
Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent des<br />
Beteiligungsbetrags an die Komplementärin zu zahlen,<br />
im Falle einer Übertragung der Beteiligung von<br />
Todes wegen hat der Erbe seine Erbenstellung u.U.<br />
durch einen Erbschein nachzuweisen, wodurch weitere<br />
Kosten entstehen können. Für die Beantragung<br />
der persönlichen US-Steuernummer fallen ca. USD<br />
25 sowie ggf. für die Erstellung der jährlichen US-<br />
Steuererklärung derzeit USD 85 an. Bei Abberufung<br />
der Komplementärin können dem Anleger im Zusammenhang<br />
mit der Beauftragung eines weiteren MAI -<br />
Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilien<br />
gemäß Ziffer 7.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
hier nicht bezifferbare Gutachterkosten entstehen.<br />
Durch den Anleger selbst veranlasste Kosten, wie<br />
beispielsweise für die Einsichtnahme in die Bücher<br />
der Fondsgesellschaft, für Rechts- und Steuerberatung,<br />
Reisekosten sowie für Telefon, Internet, Porto<br />
etc. hat der Anleger zu tragen. Die Höhe der vorstehend<br />
genannten Kosten ist vom Einzelfall abhängig<br />
und kann aus diesem Grund nicht beziffert werden.<br />
Darüberhinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />
weiteren Kosten verbunden.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für<br />
den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt,<br />
insbesondere auf S. 153 ff „IX. Steuerliche Grundlagen“<br />
verwiesen. Bei weiteren Fragen sollte sich der<br />
Anleger an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />
seinen steuerlichen Berater wenden.