TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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die noch nicht ausgeschüttete Vorzugsrendite<br />
und die Nettogesellschaftseinlage sind auf Null zurückgeführt<br />
worden und<br />
die Gesellschaft hat zusätzlich an die Komplementärin<br />
einen Betrag in Höhe des Betrages bezahlt,<br />
der der Komplementärin zustehen würde, sofern der<br />
Verkauf aller Vermögenswerte der Gesellschaft an<br />
dem der Abberufung vorausgehenden Tag erfolgt<br />
wäre.<br />
Zur Ermittlung des an die Komplementärin auszuzahlenden<br />
Betrags ist der Verkehrswert der Immobilien<br />
durch MAI- Gutachten zu ermitteln. Sofern ein Kommanditist<br />
gegenüber der Komplementärin innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses schriftlich<br />
anzeigt, dass er mit dem Ergebnis des Gutachtens<br />
nicht einverstanden ist, kann der Kommanditist auf eigene<br />
Kosten einen zweiten Gutachter bestellen. Ein<br />
abweichendes Ergebnis des zweiten MAI-Gutachtens<br />
ist allen Gesellschaftern zu übermitteln. Zeigt<br />
die Komplementärin gegenüber dem Kommanditisten<br />
innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ergebnisses<br />
des zweiten Gutachters an, dass sie mit dem zweiten<br />
MAI-Gutachten nicht einverstanden ist, wird der<br />
Durchschnittswert der beiden MAI-Gutachten ermittelt,<br />
welcher für alle<br />
Gesellschafter verbindlich ist.<br />
Sämtliche genannten Zahlungen an die Komplementärin<br />
entfallen jedoch dann, wenn ein US-amerikanisches<br />
Gericht rechtskräftig feststellt, dass die<br />
Komplementärin eine Untreue oder einen Betrug zu<br />
Lasten der Gesellschaft begangen hat oder gegen<br />
ihre gesellschaftsvertraglichen Pflichten anderweitig<br />
vorsätzlich verstoßen hat.<br />
Jede zukünftige Haftung oder vertragliche Verpflichtung<br />
der Komplementärin gilt mit der Abberufung<br />
als erloschen. Die Gesellschaft stellt die abberufene<br />
Komplementärin von allen Verlusten, Ansprüchen<br />
oder Kosten im Zusammenhang mit irgendeinem<br />
Handeln oder Unterlassen der Gesellschaft bei oder<br />
nach der Abberufung der Komplementärin frei.<br />
Im Falle des Ausscheidens der Komplementärin können<br />
die Kommanditisten innerhalb von 30 Tagen eine<br />
neue Komplementärin wählen, welche die Geschäfte<br />
der Gesellschaft fortführt. Die ausgeschiedene Komplementärin<br />
hat der neu gewählten Komplementärin<br />
sämtliche Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu<br />
überlassen.<br />
Im Falle eines Ausscheidens der Komplementärin,<br />
die nicht zur Auflösung der Gesellschaft führt, geht<br />
die Beteiligung der ausgeschiedenen Komplementä-<br />
rin an der Gesellschaft auf die neu gewählte Komplementärin<br />
über.<br />
Sonstiges<br />
Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht<br />
werden müssen, gelten als zugestellt:<br />
an die Komplementärin, wenn sie mit eingeschriebener<br />
Luftpost oder Express-Kurier entweder an den<br />
eingetragenen Sitz oder den Hauptgeschäftssitz der<br />
Gesellschaft und<br />
an einen Kommanditisten, wenn sie mit eingeschriebener<br />
Luftpost oder Express- Kurier, per Telefax<br />
oder E-Mail an die zuletzt mitgeteilte oder der<br />
Komplementärin anderweitig bekannte Anschrift, Telefaxnummer<br />
oder E-Mailadresse geschickt wurden.<br />
Die ursprüngliche Fassung des Gesellschaftsvertrages<br />
ist in englischer Sprache erfolgt und ist neben<br />
der deutschen Übersetzung in diesem Prospekt abgedruckt.<br />
Im Falle eines Widerspruchs zwischen der<br />
deutschen und der englischen Fassung ist die englische<br />
Fassung maßgeblich.<br />
Der Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht des<br />
US-Bundesstaates Georgia. Vor einem dort zuständigen<br />
Gericht sind alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug<br />
auf diesen Gesellschaftsvertrag zu führen. Jede<br />
Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ist teilbar.<br />
Wenn eine Regelung oder Bestimmung aus irgendeinem<br />
Grund nichtig oder nicht einklagbar sein sollte,<br />
so lässt diese Nichtigkeit oder mangelnde Einklagbarkeit<br />
die Wirksamkeit oder Einklagbarkeit der<br />
übrigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
unberührt.<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Treuhandtätigkeit, Mittelfreigabe<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Treuhänders<br />
Specialized Title Service, Inc., mit Sitz in Atlanta,<br />
Georgia, <strong>USA</strong>, ist der mit der Fondsgesellschaft geschlossene<br />
Treuhandvertrag, wobei der Treuhänder<br />
auch an die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
gebunden ist.<br />
Laut Gesellschaftsvertrag soll die Fondsgesellschaft<br />
erst zu dem Zeitpunkt Kapitalbeiträge von Anlegern<br />
erhalten, zu dem eine die erste geplante Investition<br />
tragende Summe von Anlegern auch einbezahlt wurde.<br />
Um dies sicherzustellen, hat sich die Fondsgesellschaft<br />
gegenüber dem Treuhänder einverstanden<br />
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