28.05.2013 Aufrufe

TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

die noch nicht ausgeschüttete Vorzugsrendite<br />

und die Nettogesellschaftseinlage sind auf Null zurückgeführt<br />

worden und<br />

die Gesellschaft hat zusätzlich an die Komplementärin<br />

einen Betrag in Höhe des Betrages bezahlt,<br />

der der Komplementärin zustehen würde, sofern der<br />

Verkauf aller Vermögenswerte der Gesellschaft an<br />

dem der Abberufung vorausgehenden Tag erfolgt<br />

wäre.<br />

Zur Ermittlung des an die Komplementärin auszuzahlenden<br />

Betrags ist der Verkehrswert der Immobilien<br />

durch MAI- Gutachten zu ermitteln. Sofern ein Kommanditist<br />

gegenüber der Komplementärin innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses schriftlich<br />

anzeigt, dass er mit dem Ergebnis des Gutachtens<br />

nicht einverstanden ist, kann der Kommanditist auf eigene<br />

Kosten einen zweiten Gutachter bestellen. Ein<br />

abweichendes Ergebnis des zweiten MAI-Gutachtens<br />

ist allen Gesellschaftern zu übermitteln. Zeigt<br />

die Komplementärin gegenüber dem Kommanditisten<br />

innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ergebnisses<br />

des zweiten Gutachters an, dass sie mit dem zweiten<br />

MAI-Gutachten nicht einverstanden ist, wird der<br />

Durchschnittswert der beiden MAI-Gutachten ermittelt,<br />

welcher für alle<br />

Gesellschafter verbindlich ist.<br />

Sämtliche genannten Zahlungen an die Komplementärin<br />

entfallen jedoch dann, wenn ein US-amerikanisches<br />

Gericht rechtskräftig feststellt, dass die<br />

Komplementärin eine Untreue oder einen Betrug zu<br />

Lasten der Gesellschaft begangen hat oder gegen<br />

ihre gesellschaftsvertraglichen Pflichten anderweitig<br />

vorsätzlich verstoßen hat.<br />

Jede zukünftige Haftung oder vertragliche Verpflichtung<br />

der Komplementärin gilt mit der Abberufung<br />

als erloschen. Die Gesellschaft stellt die abberufene<br />

Komplementärin von allen Verlusten, Ansprüchen<br />

oder Kosten im Zusammenhang mit irgendeinem<br />

Handeln oder Unterlassen der Gesellschaft bei oder<br />

nach der Abberufung der Komplementärin frei.<br />

Im Falle des Ausscheidens der Komplementärin können<br />

die Kommanditisten innerhalb von 30 Tagen eine<br />

neue Komplementärin wählen, welche die Geschäfte<br />

der Gesellschaft fortführt. Die ausgeschiedene Komplementärin<br />

hat der neu gewählten Komplementärin<br />

sämtliche Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu<br />

überlassen.<br />

Im Falle eines Ausscheidens der Komplementärin,<br />

die nicht zur Auflösung der Gesellschaft führt, geht<br />

die Beteiligung der ausgeschiedenen Komplementä-<br />

rin an der Gesellschaft auf die neu gewählte Komplementärin<br />

über.<br />

Sonstiges<br />

Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht<br />

werden müssen, gelten als zugestellt:<br />

an die Komplementärin, wenn sie mit eingeschriebener<br />

Luftpost oder Express-Kurier entweder an den<br />

eingetragenen Sitz oder den Hauptgeschäftssitz der<br />

Gesellschaft und<br />

an einen Kommanditisten, wenn sie mit eingeschriebener<br />

Luftpost oder Express- Kurier, per Telefax<br />

oder E-Mail an die zuletzt mitgeteilte oder der<br />

Komplementärin anderweitig bekannte Anschrift, Telefaxnummer<br />

oder E-Mailadresse geschickt wurden.<br />

Die ursprüngliche Fassung des Gesellschaftsvertrages<br />

ist in englischer Sprache erfolgt und ist neben<br />

der deutschen Übersetzung in diesem Prospekt abgedruckt.<br />

Im Falle eines Widerspruchs zwischen der<br />

deutschen und der englischen Fassung ist die englische<br />

Fassung maßgeblich.<br />

Der Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht des<br />

US-Bundesstaates Georgia. Vor einem dort zuständigen<br />

Gericht sind alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug<br />

auf diesen Gesellschaftsvertrag zu führen. Jede<br />

Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ist teilbar.<br />

Wenn eine Regelung oder Bestimmung aus irgendeinem<br />

Grund nichtig oder nicht einklagbar sein sollte,<br />

so lässt diese Nichtigkeit oder mangelnde Einklagbarkeit<br />

die Wirksamkeit oder Einklagbarkeit der<br />

übrigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

unberührt.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandtätigkeit, Mittelfreigabe<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Treuhänders<br />

Specialized Title Service, Inc., mit Sitz in Atlanta,<br />

Georgia, <strong>USA</strong>, ist der mit der Fondsgesellschaft geschlossene<br />

Treuhandvertrag, wobei der Treuhänder<br />

auch an die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

gebunden ist.<br />

Laut Gesellschaftsvertrag soll die Fondsgesellschaft<br />

erst zu dem Zeitpunkt Kapitalbeiträge von Anlegern<br />

erhalten, zu dem eine die erste geplante Investition<br />

tragende Summe von Anlegern auch einbezahlt wurde.<br />

Um dies sicherzustellen, hat sich die Fondsgesellschaft<br />

gegenüber dem Treuhänder einverstanden<br />

147

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!