TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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Vertriebsvereinbarung<br />
agentur) ist von dem Initiator beauftragt, in seinem<br />
Namen Vertriebsvereinbarungen mit deutschen Vertriebspartnern<br />
abzuschließen. Die <strong>DNL</strong> Investmentagentur<br />
wird dabei die gesamte Koordination des<br />
Vertriebs übernehmen und die Vertriebspartner mit<br />
der Einwerbung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
beauftragen. Die von ihr eingeschalteten<br />
Vertriebspartner erhalten für die Vermittlung der<br />
Kommanditbeteiligungen 5 Prozent des vermittelten<br />
Eigenkapitals zuzüglich des von den Anlegern zu<br />
zahlenden Agios in Höhe von 5 Prozent. Bei Platzierung<br />
des geplanten Gesamtvolumens werden somit<br />
Vermittlungsprovisionen in Höhe von USD 5.000.000<br />
gezahlt.<br />
Die Beteiligungen an den Immobiliengesellschaften<br />
unterliegen keinerlei dinglichen Belastungen. Aller-<br />
Weitere Angaben nach der<br />
Vermögensanlageverkaufsprospekt-<br />
verordnung<br />
dings werden die Immobiliengesellschaften zur Besicherung<br />
der Immobilienfinanzierung Hypotheken an<br />
den Grundstücken bestellen lassen.<br />
Es bestehen, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,<br />
keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des<br />
Anlageobjekts.Es liegen alle erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen vor.<br />
Keine gewährleistete Vermögensanlage<br />
Eine Gewährleistung im Hinblick auf die Auszahlungen,<br />
Verzinsung oder Rückzahlung der Zeichnungssumme<br />
hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />
übernommen (§ 14 VermVerkProspV).<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der zu zahlenden Provisionen beträgt<br />
USD 5.000.000.<br />
Bewertungsgutachten<br />
Es wurden keine Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt<br />
erstellt.<br />
Weitere Kosten der Vermögensanlage<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von<br />
5 Prozent können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
einer etwaigen Veräußerung der Vermögensanlage<br />
entstehen:<br />
Bei der Einzahlung ihrer Beteiligungsbeträge nebst<br />
Agio auf das US-amerikanische Treuhandkonto haben<br />
die Anleger voraussichtlich die Kosten der Auslandsüberweisung<br />
zu tragen. Die tatsächlichen Kosten<br />
werden von den einzelnen Banken festgesetzt,<br />
weshalb ihre genaue Höhe hier nicht angegeben<br />
werden kann. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen<br />
Übertragung der Beteiligung hat der Erwerber eine<br />
Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />
an die Komplementärin zu zahlen,<br />
im Falle einer Übertragung der Beteiligung von Todes<br />
wegen hat der Erbe seine Erbenstellung u.U. durch einen<br />
Erbschein nachzuweisen, wodurch weitere Kosten<br />
entstehen können. Soweit einem Gesellschafter<br />
im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Quellensteuer<br />
von der Gesellschaft ein Darlehen überlassen<br />
wird (vgl. § 3.3 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft), hat er hierauf jährliche Zinsen in<br />
Höhe von 8 Prozent zu leisten. Für die Beantragung<br />
der persönlichen US-Steuernummer fallen ca. USD<br />
25 sowie ggf. für die Erstellung der jährlichen US-<br />
Steuererklärung derzeit USD 85 an. Bei Abberufung<br />
der Komplementärin können dem Anleger im Zusammenhang<br />
mit der Beauftragung eines weiteren MAI -<br />
Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilien<br />
gemäß Ziffer 7.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
hier nicht bezifferbare Gutachterkosten entstehen.<br />
Durch den Anleger selbst veranlasste Kosten, wie<br />
beispielsweise für die Einsichtnahme in die Bücher<br />
der Fondsgesellschaft, für Rechts- und Steuerberatung,<br />
Reisekosten sowie für Telefon, Internet, Porto<br />
etc. hat der Anleger zu tragen. Die Höhe der vorstehend<br />
genannten Kosten ist vom Einzelfall abhängig<br />
und kann aus diesem Grund nicht beziffert werden.<br />
Darüberhinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />
weiteren Kosten verbunden.<br />
Weitere Angaben über das Kapital der<br />
Emittentin<br />
Es wurden bislang noch keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
in Bezug auf die Emittentin<br />
ausgegeben. Da es sich bei der Emittentin nicht um<br />
eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien handelt, können keine weiteren<br />
Angaben über das Kapital der Emittentin oder den<br />
Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere, die den<br />
Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Akti-<br />
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