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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Vertriebsvereinbarung<br />

agentur) ist von dem Initiator beauftragt, in seinem<br />

Namen Vertriebsvereinbarungen mit deutschen Vertriebspartnern<br />

abzuschließen. Die <strong>DNL</strong> Investmentagentur<br />

wird dabei die gesamte Koordination des<br />

Vertriebs übernehmen und die Vertriebspartner mit<br />

der Einwerbung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

beauftragen. Die von ihr eingeschalteten<br />

Vertriebspartner erhalten für die Vermittlung der<br />

Kommanditbeteiligungen 5 Prozent des vermittelten<br />

Eigenkapitals zuzüglich des von den Anlegern zu<br />

zahlenden Agios in Höhe von 5 Prozent. Bei Platzierung<br />

des geplanten Gesamtvolumens werden somit<br />

Vermittlungsprovisionen in Höhe von USD 5.000.000<br />

gezahlt.<br />

Die Beteiligungen an den Immobiliengesellschaften<br />

unterliegen keinerlei dinglichen Belastungen. Aller-<br />

Weitere Angaben nach der<br />

Vermögensanlageverkaufsprospekt-<br />

verordnung<br />

dings werden die Immobiliengesellschaften zur Besicherung<br />

der Immobilienfinanzierung Hypotheken an<br />

den Grundstücken bestellen lassen.<br />

Es bestehen, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,<br />

keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des<br />

Anlageobjekts.Es liegen alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen vor.<br />

Keine gewährleistete Vermögensanlage<br />

Eine Gewährleistung im Hinblick auf die Auszahlungen,<br />

Verzinsung oder Rückzahlung der Zeichnungssumme<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

übernommen (§ 14 VermVerkProspV).<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der zu zahlenden Provisionen beträgt<br />

USD 5.000.000.<br />

Bewertungsgutachten<br />

Es wurden keine Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt<br />

erstellt.<br />

Weitere Kosten der Vermögensanlage<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von<br />

5 Prozent können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Vermögensanlage<br />

entstehen:<br />

Bei der Einzahlung ihrer Beteiligungsbeträge nebst<br />

Agio auf das US-amerikanische Treuhandkonto haben<br />

die Anleger voraussichtlich die Kosten der Auslandsüberweisung<br />

zu tragen. Die tatsächlichen Kosten<br />

werden von den einzelnen Banken festgesetzt,<br />

weshalb ihre genaue Höhe hier nicht angegeben<br />

werden kann. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen<br />

Übertragung der Beteiligung hat der Erwerber eine<br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />

an die Komplementärin zu zahlen,<br />

im Falle einer Übertragung der Beteiligung von Todes<br />

wegen hat der Erbe seine Erbenstellung u.U. durch einen<br />

Erbschein nachzuweisen, wodurch weitere Kosten<br />

entstehen können. Soweit einem Gesellschafter<br />

im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Quellensteuer<br />

von der Gesellschaft ein Darlehen überlassen<br />

wird (vgl. § 3.3 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft), hat er hierauf jährliche Zinsen in<br />

Höhe von 8 Prozent zu leisten. Für die Beantragung<br />

der persönlichen US-Steuernummer fallen ca. USD<br />

25 sowie ggf. für die Erstellung der jährlichen US-<br />

Steuererklärung derzeit USD 85 an. Bei Abberufung<br />

der Komplementärin können dem Anleger im Zusammenhang<br />

mit der Beauftragung eines weiteren MAI -<br />

Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilien<br />

gemäß Ziffer 7.5 des Gesellschaftsvertrages<br />

hier nicht bezifferbare Gutachterkosten entstehen.<br />

Durch den Anleger selbst veranlasste Kosten, wie<br />

beispielsweise für die Einsichtnahme in die Bücher<br />

der Fondsgesellschaft, für Rechts- und Steuerberatung,<br />

Reisekosten sowie für Telefon, Internet, Porto<br />

etc. hat der Anleger zu tragen. Die Höhe der vorstehend<br />

genannten Kosten ist vom Einzelfall abhängig<br />

und kann aus diesem Grund nicht beziffert werden.<br />

Darüberhinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage keine<br />

weiteren Kosten verbunden.<br />

Weitere Angaben über das Kapital der<br />

Emittentin<br />

Es wurden bislang noch keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

in Bezug auf die Emittentin<br />

ausgegeben. Da es sich bei der Emittentin nicht um<br />

eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien handelt, können keine weiteren<br />

Angaben über das Kapital der Emittentin oder den<br />

Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere, die den<br />

Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Akti-<br />

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