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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Fund <strong>IV</strong><br />

148<br />

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

erklärt, dass alle Mittel, die Zeichner als Kapitaleinlage<br />

an die Gesellschaft zahlen, auf ein Konto des<br />

Treuhänders fließen und der Treuhänder diese Mittel<br />

erst dann an die Fondsgesellschaft weiterleitet, wenn<br />

ein Betrag von USD 2.000.000 erreicht wurde (Mittelfreigabevoraussetzung).<br />

Wird dieser Betrag bis zum<br />

30. Juni 2012 nicht erreicht, so wird der Treuhänder<br />

die Mittel an die Anleger zurückzahlen. Dies gilt nicht<br />

für das von den Anlegern zu zahlende Agio sowie für<br />

eine Organisationsgebühr in Höhe von 13,9 Prozent<br />

des jeweiligen Eigenkapitals, diese werden von der<br />

Komplementärin zurückgezahlt. Die Pflichten des<br />

Treuhänders sind auf die Verwaltung der Mittel auf<br />

dem Konto und die Auszahlung derselben gemäß<br />

den Bestimmungen des Treuhandvertrags begrenzt.<br />

Weitere Aufgaben oder Pflichten, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der Eigenkapitaleinwerbung der<br />

Fondsgesellschaft, hat der Treuhänder nach dem<br />

Treuhandvertrag nicht wahrzunehmen. Es obliegt ihm<br />

keine Kontrolle über die letztendliche Verwendung<br />

der Mittel, die von ihm ausgezahlt wurden.<br />

Rechte und Pflichten des Treuhänders,<br />

Haftung<br />

Der Treuhänder hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte<br />

Vergütung in Höhe von USD 10.000.<br />

Der Treuhänder wird dafür Sorge tragen, dass die auf<br />

dem Treuhandkonto eingegangenen Beträge bis zur-<br />

Freigabe oder zur Rückzahlung mit einem marktüblichen<br />

Zinssatz verzinst werden, wobei sämtliche Zahlungen<br />

ausschließlich in US-Dollar erfolgen.<br />

Der Treuhänder haftet gegenüber der Gesellschaft<br />

oder Dritten nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

Im Übrigen hält die Gesellschaft den Treuhänder<br />

von allen Ansprüchen o.ä. frei, die aufgrund seiner<br />

Treuhandtätigkeit für die Fondsgesellschaft ihm gegenüber<br />

geltend gemacht werden. Der Treuhänder<br />

haftet nicht für die Auswahl der Bank, bei der sich das<br />

Treuhandkonto befindet, und auch nicht für Mittel, die<br />

er nicht erhält. Soweit es zwischen der Gesellschaft,<br />

den Anlegern, dem Treuhänder oder auch Dritten zu<br />

Meinungsverschiedenheiten wegen solcher Mittel<br />

kommt, die sich auf dem Treuhandkonto befinden, ist<br />

der Treuhänder berechtigt, diese Mittel beim Superior<br />

Court des Bezirks Fulton zu hinterlegen.<br />

Der Treuhänder ist weder inhaltlich für die ihm erteilten<br />

schriftlichen Weisungen verantwortlich, noch für<br />

die Identität oder Berechtigung der Personen, die<br />

diese Weisungen erteilt haben, wobei der Treuhänder<br />

auf die Richtigkeit schriftlicher Telefaxanweisungen<br />

vertrauen darf. Dritte können nicht auf diese Vereinbarung<br />

vertrauen oder als Drittbegünstigte dieser<br />

Vereinbarung betrachtet werden.<br />

Vergütung<br />

Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit eine pauschale<br />

Vergütung von USD 10.000. Als Sicherheit für<br />

die Vergütung hat der Treuhänder ein Pfandrecht an<br />

den Geldern auf dem Treuhandkonto und ist berechtigt,<br />

im Hinblick auf den Vergütungsanspruch mit diesen<br />

Geldern aufzurechnen.<br />

Kommunikation<br />

Der Treuhänder kann bei seiner Tätigkeit auf alle<br />

schriftlichen Unterlagen oder Dokumente oder Unterschriften<br />

vertrauen, die er in gutem Glauben für<br />

echt und richtig hält. Er darf ebenso davon ausgehen,<br />

dass sämtliche Personen, die diese Unterlagen oder<br />

Dokumente ausgestellt haben, dazu wirksam bevollmächtigt<br />

waren.<br />

Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten<br />

als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie persönlich oder<br />

durch Kurierdienst an der zuletzt benannten Anschrift<br />

an den beabsichtigten Empfänger während der üblichen<br />

Geschäftszeiten übergeben wurden, wenn sie<br />

durch vorfrankierten eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung<br />

an den beabsichtigten Empfänger<br />

an dessen zuletzt benannte Anschrift oder wenn sie<br />

per Telefax mit Sendeprotokoll an die zuletzt benannte<br />

Telefaxnummer des Empfängers gesandt wurden.<br />

Eine persönlich oder durch Boten übergebene Mitteilung<br />

gilt am Tag der Übergabe als zugestellt, eine per<br />

Post oder durch Kurierdienst zugestellte Mitteilung<br />

gilt entweder am Tag des tatsächlichen Empfangs,<br />

am Tag der ersten Ablehnung der Zustellung durch<br />

den Empfänger oder am Tag der versuchten Zustellung<br />

durch die Post oder den Kurierdienst als zugestellt<br />

und zwar je nachdem, was zuerst der Fall war,<br />

und eine Telefaxmitteilung gilt am Tag des Erhalts als<br />

zugestellt. Die Änderung der Anschrift oder der Telefaxnummer<br />

einer Partei, an die eine Mitteilung erfolgt<br />

oder erfolgen muss, ist gemäß den Bestimmungen<br />

der Treuhandvereinbarung bekannt zu geben.<br />

Sonstiges<br />

Der Treuhandvertrag ist ursprünglich in englischer<br />

Sprache verfasst und ins Deutsche übersetzt worden.<br />

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden<br />

Fassungen ist die englische Fassung ausschlaggebend.<br />

Die Deutsch-Niederländische Investmentagentur für<br />

US-Immobilien, e. K. (im Folgenden <strong>DNL</strong> Investment-

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