TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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Fund <strong>IV</strong><br />
148<br />
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
erklärt, dass alle Mittel, die Zeichner als Kapitaleinlage<br />
an die Gesellschaft zahlen, auf ein Konto des<br />
Treuhänders fließen und der Treuhänder diese Mittel<br />
erst dann an die Fondsgesellschaft weiterleitet, wenn<br />
ein Betrag von USD 2.000.000 erreicht wurde (Mittelfreigabevoraussetzung).<br />
Wird dieser Betrag bis zum<br />
30. Juni 2012 nicht erreicht, so wird der Treuhänder<br />
die Mittel an die Anleger zurückzahlen. Dies gilt nicht<br />
für das von den Anlegern zu zahlende Agio sowie für<br />
eine Organisationsgebühr in Höhe von 13,9 Prozent<br />
des jeweiligen Eigenkapitals, diese werden von der<br />
Komplementärin zurückgezahlt. Die Pflichten des<br />
Treuhänders sind auf die Verwaltung der Mittel auf<br />
dem Konto und die Auszahlung derselben gemäß<br />
den Bestimmungen des Treuhandvertrags begrenzt.<br />
Weitere Aufgaben oder Pflichten, insbesondere im<br />
Zusammenhang mit der Eigenkapitaleinwerbung der<br />
Fondsgesellschaft, hat der Treuhänder nach dem<br />
Treuhandvertrag nicht wahrzunehmen. Es obliegt ihm<br />
keine Kontrolle über die letztendliche Verwendung<br />
der Mittel, die von ihm ausgezahlt wurden.<br />
Rechte und Pflichten des Treuhänders,<br />
Haftung<br />
Der Treuhänder hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte<br />
Vergütung in Höhe von USD 10.000.<br />
Der Treuhänder wird dafür Sorge tragen, dass die auf<br />
dem Treuhandkonto eingegangenen Beträge bis zur-<br />
Freigabe oder zur Rückzahlung mit einem marktüblichen<br />
Zinssatz verzinst werden, wobei sämtliche Zahlungen<br />
ausschließlich in US-Dollar erfolgen.<br />
Der Treuhänder haftet gegenüber der Gesellschaft<br />
oder Dritten nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
Im Übrigen hält die Gesellschaft den Treuhänder<br />
von allen Ansprüchen o.ä. frei, die aufgrund seiner<br />
Treuhandtätigkeit für die Fondsgesellschaft ihm gegenüber<br />
geltend gemacht werden. Der Treuhänder<br />
haftet nicht für die Auswahl der Bank, bei der sich das<br />
Treuhandkonto befindet, und auch nicht für Mittel, die<br />
er nicht erhält. Soweit es zwischen der Gesellschaft,<br />
den Anlegern, dem Treuhänder oder auch Dritten zu<br />
Meinungsverschiedenheiten wegen solcher Mittel<br />
kommt, die sich auf dem Treuhandkonto befinden, ist<br />
der Treuhänder berechtigt, diese Mittel beim Superior<br />
Court des Bezirks Fulton zu hinterlegen.<br />
Der Treuhänder ist weder inhaltlich für die ihm erteilten<br />
schriftlichen Weisungen verantwortlich, noch für<br />
die Identität oder Berechtigung der Personen, die<br />
diese Weisungen erteilt haben, wobei der Treuhänder<br />
auf die Richtigkeit schriftlicher Telefaxanweisungen<br />
vertrauen darf. Dritte können nicht auf diese Vereinbarung<br />
vertrauen oder als Drittbegünstigte dieser<br />
Vereinbarung betrachtet werden.<br />
Vergütung<br />
Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit eine pauschale<br />
Vergütung von USD 10.000. Als Sicherheit für<br />
die Vergütung hat der Treuhänder ein Pfandrecht an<br />
den Geldern auf dem Treuhandkonto und ist berechtigt,<br />
im Hinblick auf den Vergütungsanspruch mit diesen<br />
Geldern aufzurechnen.<br />
Kommunikation<br />
Der Treuhänder kann bei seiner Tätigkeit auf alle<br />
schriftlichen Unterlagen oder Dokumente oder Unterschriften<br />
vertrauen, die er in gutem Glauben für<br />
echt und richtig hält. Er darf ebenso davon ausgehen,<br />
dass sämtliche Personen, die diese Unterlagen oder<br />
Dokumente ausgestellt haben, dazu wirksam bevollmächtigt<br />
waren.<br />
Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten<br />
als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie persönlich oder<br />
durch Kurierdienst an der zuletzt benannten Anschrift<br />
an den beabsichtigten Empfänger während der üblichen<br />
Geschäftszeiten übergeben wurden, wenn sie<br />
durch vorfrankierten eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung<br />
an den beabsichtigten Empfänger<br />
an dessen zuletzt benannte Anschrift oder wenn sie<br />
per Telefax mit Sendeprotokoll an die zuletzt benannte<br />
Telefaxnummer des Empfängers gesandt wurden.<br />
Eine persönlich oder durch Boten übergebene Mitteilung<br />
gilt am Tag der Übergabe als zugestellt, eine per<br />
Post oder durch Kurierdienst zugestellte Mitteilung<br />
gilt entweder am Tag des tatsächlichen Empfangs,<br />
am Tag der ersten Ablehnung der Zustellung durch<br />
den Empfänger oder am Tag der versuchten Zustellung<br />
durch die Post oder den Kurierdienst als zugestellt<br />
und zwar je nachdem, was zuerst der Fall war,<br />
und eine Telefaxmitteilung gilt am Tag des Erhalts als<br />
zugestellt. Die Änderung der Anschrift oder der Telefaxnummer<br />
einer Partei, an die eine Mitteilung erfolgt<br />
oder erfolgen muss, ist gemäß den Bestimmungen<br />
der Treuhandvereinbarung bekannt zu geben.<br />
Sonstiges<br />
Der Treuhandvertrag ist ursprünglich in englischer<br />
Sprache verfasst und ins Deutsche übersetzt worden.<br />
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden<br />
Fassungen ist die englische Fassung ausschlaggebend.<br />
Die Deutsch-Niederländische Investmentagentur für<br />
US-Immobilien, e. K. (im Folgenden <strong>DNL</strong> Investment-