TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope
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Finanz- und Wirtschaftskrise nicht absehbar. Denkbar<br />
ist jedoch, dass sich zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der dargestellten Risiken, insbesondere<br />
bezüglich Bonität und Vertragserfüllungsrisiken der<br />
Vertragspartner, Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko und<br />
Prognoserisiko erhöht und zum anderen die Immobilienwerte<br />
und damit der erzielbare Verkaufspreis zum<br />
Verkaufszeitpunkt niedriger ausfallen. Es kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass sich als Folge<br />
für den Investor die Rentabilität der Beteiligung verschlechtert.<br />
Veränderung der steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die in diesem Prospekt dargestellten Informationen<br />
und Berechnungen beziehen sich auf die aktuelle<br />
Rechts-, insbesondere auf die aktuelle Steuerrechtslage<br />
unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwischen den <strong>USA</strong> und Deutschland,<br />
der Steuergesetze sowie der einschlägigen Richt-<br />
linien, Erlasse und der Rechtsprechung in Deutschland<br />
und den <strong>USA</strong>. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass sich während der Beteiligungsdauer<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
ergeben, die zu einer nachteiligen Beeinflussung des<br />
steuerlichen Ergebnisses und damit unter Umständen<br />
zu einem schlechteren Gesamtergebnis der Beteiligung<br />
führen können.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die eine<br />
Kapitalanlage in US-Dollar wünschen. Die Investition<br />
der Fondsgesellschaft, sämtliche Ausschüttungen<br />
sowie die Kapitalrückzahlung erfolgen ausschließlich<br />
in US-Dollar. Soweit ein Anleger für die Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft Euro in US-Dollar tauscht, besteht<br />
für ihn ein Wechselkursrisiko. Fällt der Kurs des<br />
US-Dollar gegenüber dem Euro, kann ein Kursverlust<br />
beim Umtausch der Auszahlung bzw. des Liquidationserlöses<br />
in Euro entstehen. Das Währungskursrisiko<br />
kann für Anleger, deren Vermögen grundsätzlich<br />
in Euro besteht, das Ergebnis der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft erheblich negativ beeinflussen.<br />
Das Risiko kann sich bei der Ausübung des Widerrufsrechts,<br />
bei Leistung der geplanten Auszahlungen,<br />
bei Steuererstattungen sowie beim Ausscheiden aus<br />
der Gesellschaft oder der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
ergeben. Eine Einschätzung für die Entwicklung<br />
des US-Dollarkurses kann vom Initiator<br />
nicht abgegeben werden.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Blindpool-Risiko<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen nur<br />
sechs der geplanten Immobilieninvestitionen fest, in<br />
dem Absichtserklärungen über den Kauf von Gesellschaftsanteilen<br />
gegenüber den einzelnen Objektgesellschaften<br />
abgegeben wurden. 82,66 % des Kommanditkapitals<br />
werden in Immobilien investiert, davon<br />
rund 42,26 % in die bereits bekannten Immobiliengesellschaften.<br />
Die Immobilien oder Beteiligungen an<br />
Immobiliengesellschaften, in die das übrige geplante<br />
Eigenkapital investiert werden soll, stehen indes noch<br />
nicht fest. Insofern besteht ein Blind-Pool-Risiko. Es<br />
kann weder garantiert werden, dass die Fondsgesellschaft<br />
das gesamte Eigenkapital platzieren kann,<br />
noch, dass sie im Fall der vollständigen Platzierung die<br />
Immobilieninvestitionen, die ihrer Investitionsstrategie<br />
entsprechen, tatsächlich wird durchführen können.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass am Markt zum Zeitpunkt<br />
der geplanten Investitionen keine geeigneten<br />
Investitionsobjekte angeboten werden und das nicht<br />
investierbare Kapital an die Kommanditisten zurückgezahlt<br />
wird.<br />
Platzierungsrisiko<br />
Zur Investition in eine der sechs bereits feststehenden<br />
Immobilien ist ein Eigenkapital von mindestens<br />
USD 2.000.000 erforderlich.<br />
Die Komplementärin der Fondsgesellschaft geht davon<br />
aus, dass spätestens bis zum 30. Juni 2012 das<br />
erforderliche Mindesteigenkapital von USD 2.000.000<br />
erreicht wird. Sollte dies nicht gelingen, so bestimmt<br />
der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, dass<br />
die Investition nicht erfolgt und die Beiträge der Anleger<br />
vom Treuhänder und der Komplementärin an die<br />
Anleger lediglich mit einer marktüblichen Verzinsung<br />
zurückgezahlt werden.<br />
Zur Freigabe des Agios und einer Organisationsgebühr<br />
in Höhe von 13,9 % auf das jeweils eingezahlte<br />
Kommanditkapital ist der Treuhänder bereits vor<br />
Erreichen des Mindesteigenkapitals in Höhe von<br />
USD 2.000.000 berechtigt und verpflichtet. Wird das<br />
Mindesteigenkapital nicht erreicht und der Fonds<br />
rückabgewickelt, so hat die Komplementärin die<br />
bereits frei gegebenen Mittel zu erstatten. Insoweit<br />
besteht das Risiko, dass die Komplementärin die<br />
Rückzahlung der Organisationsgebühr und des Agios<br />
ganz oder teilweise – gleich aus welchem Grund –<br />
nicht leistet oder leisten kann und eine Rückführung<br />
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