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TSO-DNL FUND IV, L.P. • USA - Scope

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Finanz- und Wirtschaftskrise nicht absehbar. Denkbar<br />

ist jedoch, dass sich zum einen die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der dargestellten Risiken, insbesondere<br />

bezüglich Bonität und Vertragserfüllungsrisiken der<br />

Vertragspartner, Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko und<br />

Prognoserisiko erhöht und zum anderen die Immobilienwerte<br />

und damit der erzielbare Verkaufspreis zum<br />

Verkaufszeitpunkt niedriger ausfallen. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass sich als Folge<br />

für den Investor die Rentabilität der Beteiligung verschlechtert.<br />

Veränderung der steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die in diesem Prospekt dargestellten Informationen<br />

und Berechnungen beziehen sich auf die aktuelle<br />

Rechts-, insbesondere auf die aktuelle Steuerrechtslage<br />

unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen den <strong>USA</strong> und Deutschland,<br />

der Steuergesetze sowie der einschlägigen Richt-<br />

linien, Erlasse und der Rechtsprechung in Deutschland<br />

und den <strong>USA</strong>. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich während der Beteiligungsdauer<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

ergeben, die zu einer nachteiligen Beeinflussung des<br />

steuerlichen Ergebnisses und damit unter Umständen<br />

zu einem schlechteren Gesamtergebnis der Beteiligung<br />

führen können.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die eine<br />

Kapitalanlage in US-Dollar wünschen. Die Investition<br />

der Fondsgesellschaft, sämtliche Ausschüttungen<br />

sowie die Kapitalrückzahlung erfolgen ausschließlich<br />

in US-Dollar. Soweit ein Anleger für die Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft Euro in US-Dollar tauscht, besteht<br />

für ihn ein Wechselkursrisiko. Fällt der Kurs des<br />

US-Dollar gegenüber dem Euro, kann ein Kursverlust<br />

beim Umtausch der Auszahlung bzw. des Liquidationserlöses<br />

in Euro entstehen. Das Währungskursrisiko<br />

kann für Anleger, deren Vermögen grundsätzlich<br />

in Euro besteht, das Ergebnis der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft erheblich negativ beeinflussen.<br />

Das Risiko kann sich bei der Ausübung des Widerrufsrechts,<br />

bei Leistung der geplanten Auszahlungen,<br />

bei Steuererstattungen sowie beim Ausscheiden aus<br />

der Gesellschaft oder der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

ergeben. Eine Einschätzung für die Entwicklung<br />

des US-Dollarkurses kann vom Initiator<br />

nicht abgegeben werden.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Blindpool-Risiko<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen nur<br />

sechs der geplanten Immobilieninvestitionen fest, in<br />

dem Absichtserklärungen über den Kauf von Gesellschaftsanteilen<br />

gegenüber den einzelnen Objektgesellschaften<br />

abgegeben wurden. 82,66 % des Kommanditkapitals<br />

werden in Immobilien investiert, davon<br />

rund 42,26 % in die bereits bekannten Immobiliengesellschaften.<br />

Die Immobilien oder Beteiligungen an<br />

Immobiliengesellschaften, in die das übrige geplante<br />

Eigenkapital investiert werden soll, stehen indes noch<br />

nicht fest. Insofern besteht ein Blind-Pool-Risiko. Es<br />

kann weder garantiert werden, dass die Fondsgesellschaft<br />

das gesamte Eigenkapital platzieren kann,<br />

noch, dass sie im Fall der vollständigen Platzierung die<br />

Immobilieninvestitionen, die ihrer Investitionsstrategie<br />

entsprechen, tatsächlich wird durchführen können.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass am Markt zum Zeitpunkt<br />

der geplanten Investitionen keine geeigneten<br />

Investitionsobjekte angeboten werden und das nicht<br />

investierbare Kapital an die Kommanditisten zurückgezahlt<br />

wird.<br />

Platzierungsrisiko<br />

Zur Investition in eine der sechs bereits feststehenden<br />

Immobilien ist ein Eigenkapital von mindestens<br />

USD 2.000.000 erforderlich.<br />

Die Komplementärin der Fondsgesellschaft geht davon<br />

aus, dass spätestens bis zum 30. Juni 2012 das<br />

erforderliche Mindesteigenkapital von USD 2.000.000<br />

erreicht wird. Sollte dies nicht gelingen, so bestimmt<br />

der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, dass<br />

die Investition nicht erfolgt und die Beiträge der Anleger<br />

vom Treuhänder und der Komplementärin an die<br />

Anleger lediglich mit einer marktüblichen Verzinsung<br />

zurückgezahlt werden.<br />

Zur Freigabe des Agios und einer Organisationsgebühr<br />

in Höhe von 13,9 % auf das jeweils eingezahlte<br />

Kommanditkapital ist der Treuhänder bereits vor<br />

Erreichen des Mindesteigenkapitals in Höhe von<br />

USD 2.000.000 berechtigt und verpflichtet. Wird das<br />

Mindesteigenkapital nicht erreicht und der Fonds<br />

rückabgewickelt, so hat die Komplementärin die<br />

bereits frei gegebenen Mittel zu erstatten. Insoweit<br />

besteht das Risiko, dass die Komplementärin die<br />

Rückzahlung der Organisationsgebühr und des Agios<br />

ganz oder teilweise – gleich aus welchem Grund –<br />

nicht leistet oder leisten kann und eine Rückführung<br />

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