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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Betriebs-<br />

berufsschulen<br />

Erfahrungslernen<br />

als betriebliche<br />

Kernaufgabe<br />

Kooperation<br />

im Dualsystem<br />

<strong>der</strong>n sei offensichtlich aus dem Ru<strong>der</strong> gelaufen, wenn sich beispielsweise ein<br />

Betrieb, <strong>der</strong> zum Anlagenmechaniker ausbildet, mit 72 Seiten Ausbildungsverordnung<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen muss.“ 133<br />

In diesem Zusammenhang kann auf die erhebliche Anzahl von Berufsschulen<br />

verwiesen werden, die ab Mitte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts in industrielle Großbetriebe<br />

integriert wurden. Im Jahre 1911 bestanden im Reichsgebiet etwa 75 Werkberufsschulen<br />

(vgl. Kap. 2.2 e). In diesen ist das für das Dualsystem gefor<strong>der</strong>te<br />

enge Zusammenwirken zweifelsfrei leichter zu realisieren.<br />

So ist es durchaus verständlich, wenn private, also betriebliche Berufsschulen in<br />

die Ausbildung einbezogen werden. Hierzu gibt es bereits neuere Ansätze. In <strong>der</strong><br />

DDR war etwa die Hälfte <strong>der</strong> Teilzeitschulen in Betrieben eingerichtet. In<br />

Frankreich sind die Handwerkskammern oft Träger <strong>der</strong> Berufsschulen.<br />

Da die Arbeits- und Geschäftsprozesse komplexer werden und sich die Betriebe<br />

gleichzeitig auf engere Aufgabenbereiche konzentrieren, wird vorgeschlagen,<br />

dass in Lehrverhältnissen mehrere Betriebe kooperieren. Dieses Zusammenwirken<br />

bezieht sich dann auf das Erfahrungslernen, also den Bereich, <strong>der</strong> insgesamt<br />

von <strong>der</strong> betrieblichen Ausbildung zu for<strong>der</strong>n ist. Grundlage dafür wäre die Präzisierung<br />

aller Bereiche und Aufgaben, für die das Erfahrungslernen zwingend<br />

notwendig ist. Aufstellungen dieser Art fehlen in den deutschen Ausbildungsordnungen<br />

in <strong>der</strong> Regel noch immer. Sie sind nicht allein für die Kooperation<br />

mit einem Partnerbetrieb erfor<strong>der</strong>lich, son<strong>der</strong>n auch für das Zusammenwirken<br />

von Betrieb und Teilzeitschule.<br />

Mit <strong>der</strong>art definierten Elementen des Erfahrungslernens ist <strong>der</strong> Betrieb in <strong>der</strong><br />

Regel voll ausgelastet. Die in systematischer Form zu vermittelnden Kompetenzen<br />

gehören in den Aufgabenbereich <strong>der</strong> Teilzeitschule, da dafür pädagogischdidaktisch<br />

qualifizierte Lehrkräfte und eine spezifische Methodik erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Dessen ungeachtet ist es immer als positiv anzusehen, wenn <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong><br />

bei Bewältigung bestimmter Aufgaben im Gespräch mit dem Lehrling auch die<br />

entsprechenden Fachkenntnisse herausstellt.<br />

In <strong>der</strong> Praxis gibt es viele positive Beispiele für eine fruchtbare Kooperation von<br />

Berufsschullehrern und Ausbil<strong>der</strong>n, die dem Grundsatz des dualen Ausbildens<br />

entsprechen und die Ausbildungsaufgabe gesamtverantwortlich lösen. So kann auf<br />

die Zusammenarbeit <strong>der</strong> KFZ-Innung Rhein-Sieg mit <strong>der</strong> zuständigen Berufsschule<br />

im gemeinsamen Prüfungsausschuss verwiesen werden. 134<br />

Dessen ungeachtet sind regional und persönlich geprägte Verknüpfungen und<br />

Kooperationen kein Ersatz für eine amtlicherseits geregelte gemeinsame Verantwortung<br />

im System.<br />

133 Statement von DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun <strong>zur</strong> Zukunft <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Ausbildung am 22. Januar 2007 in Berlin<br />

134 „Gute Zusammenarbeit“ in Bonner Generalanzeiger vom 25.11.09<br />

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