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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Eingangs-<br />

qualifikation<br />

Organisation<br />

des Schulbesuchs<br />

Ausbildungs-<br />

abschluss<br />

Ziel muss sein, dass je<strong>der</strong> Schüler Angebote zum weiteren Aufstieg im Beruf, für<br />

ein mögliches Umsteigen in Nachbargebiete o<strong>der</strong> auch zum Erwerb <strong>der</strong> Hochschulreife<br />

wählen kann und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite För<strong>der</strong>unterricht in Fächern<br />

erhält, die etwa zum bislang nicht erreichten Hauptschulabschluss führen. 216<br />

Auch <strong>der</strong> berufsbezogene Anteil sieht in begrenztem Umfang Wahlmöglichkeiten<br />

<strong>zur</strong> Vertiefung bestimmter Spezialgebiete vor. Im Übrigen bleibt die Fachbreite<br />

<strong>der</strong> zweijährigen Grundqualifizierung als Einheit erhalten.<br />

Als Eingangsniveau in eine berufliche Erstausbildung gilt formal <strong>der</strong> Abschluss<br />

<strong>der</strong> Sekundarstufe I; auch die hier vorgeschlagene zweijährige Grundqualifizierung<br />

baut darauf auf. Als paralleles Ausbildungsangebot zu einer dualen betriebsgebundenen<br />

Ausbildung treten die Jugendlichen ebenfalls mit verschiedenartigen<br />

allgemein bildenden Schulabschlüssen ein. Bei einer solchen Zusammensetzung<br />

<strong>der</strong> Schülerschaft bieten die Wahlmodule Gelegenheit <strong>zur</strong> individuellen<br />

För<strong>der</strong>ung.<br />

Die Schweiz, in <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> beruflichen Grundbildung gekoppelt mit <strong>der</strong> Berufsmaturität<br />

die Fachhochschulzugangsberechtigung erworben werden kann,<br />

löst das Problem dadurch, dass an einem bestimmten Tag als zweitem Berufsschultag<br />

speziell auf dieses Ziel hingearbeitet wird.<br />

Das hier empfohlene Modulsystem geht insgesamt von <strong>der</strong> gewählten Berufsgruppe<br />

aus, d. h. dem Block, <strong>der</strong> mit dem Ziel <strong>der</strong> beruflichen <strong>Qualifizierung</strong> in Einheiten,<br />

in denen verwandte Berufe zusammengeschlossen sind, zu absolvieren ist.<br />

Im bisherigen deutschen System mit ca. 350 anerkannten Ausbildungsberufen<br />

muss für den erfor<strong>der</strong>lichen berufsbezogenen Unterricht ein erheblicher Anteil<br />

in zentralen Schulen zusammengefasst werden, um die Fachklassenbildung zu<br />

ermöglichen. Allein mehr als hun<strong>der</strong>t Ausbildungsberufe weisen auf Bundesebene<br />

unter hun<strong>der</strong>t Lehrlinge aus; wegen des demografischen Wandels wird<br />

sich diese Situation noch verschärfen.<br />

Bei dem Konzept <strong>der</strong> Grundbildungsstufe ergibt sich die Möglichkeit, dass eine<br />

große Zahl von Auszubildenden wohnortnah die Berufsschule besuchen kann.<br />

Erst in <strong>der</strong> spezialisierenden Fachausbildung wird eine Zusammenführung an<br />

zentralen Standorten erfor<strong>der</strong>lich. 217<br />

Nach <strong>der</strong> EU-Empfehlung von 1979 ist <strong>der</strong> Ausbildungsabschluss gemeinsam<br />

von Schule und Betrieb durchzuführen. Im Abschlusszeugnis werden alle Module,<br />

die absolviert wurden, auch die Wahlmodule, aufgeführt. Das Zeugnis <strong>der</strong><br />

216 Gemäß einer KMK-Vereinbarung können berufliche Schulen schon heute auf freiwilliger<br />

Basis – unabhängig von einer Benotung im Zeugnis – eine Prüfung anbieten, die zu einer<br />

Zertifizierung <strong>der</strong> Fremdsprachenkenntnisse <strong>der</strong> Schüler führt. Es gibt vier Niveaus, jeweils<br />

zumindest nach Berufsbereichen differenziert, die sich an einem Referenzrahmen<br />

des Europarates orientieren. Vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen<br />

in <strong>der</strong> beruflichen Bildung“, KMK-Beschluss vom 20.11.1998 i. d. F.<br />

vom 27.06.2008.<br />

217 Vgl. Dörflinger, Rolf: Unterricht in <strong>der</strong> Berufsschule unter strukturellem und regionalem<br />

Aspekt. In: G. Rothe 2008, a.a.O., S. 509–513<br />

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