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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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gesetz vom Jahre 2005 hielt es nicht für erfor<strong>der</strong>lich, dieser defizitären Entwicklung<br />

entgegenzusteuern.<br />

Die Empfehlung <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft vom Jahre 1979 zum Zusammenwirken<br />

von Ausbildungsbetrieb und Teilzeitberufsschule unter <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

Alternanz – dem französischen Begriff für duale Ausbildung – wurde in<br />

Deutschland ebenfalls kaum beachtet.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> EU erwarteten Rückmeldung betonte die offizielle deutsche<br />

Stellungnahme, dass <strong>Neue</strong>rungen nicht erfor<strong>der</strong>lich seien, da das empfohlene<br />

Vorgehen bereits „ganz überwiegend ... die Praxis <strong>der</strong> Berufsausbildung in<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland“ darstelle. 246<br />

Tatsächlich enthält <strong>der</strong> EU-Vorschlag eine Erweiterung des überkommenen<br />

Dualsystems mit dreijährigen Ausbildungsgängen und alleiniger Zielsetzung<br />

Facharbeiterebene. Er betrifft speziell das Zusammenwirken von Betrieb und<br />

Schule und regelt die Aufgaben bei<strong>der</strong> Seiten ganz im Sinne <strong>der</strong> im Gutachten<br />

vom Jahre 1964 des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen,<br />

Leitung Prof. Wilhelm Hahn, und des vom ersten deutschen Ordinarius<br />

für Berufspädagogik, Heinrich Abel, als Ausschussmitglied geprägten Begriffs<br />

Dualsystem.<br />

Die EU-Empfehlung vom Jahre 1979 zielt darauf, die Zeitdauer für das Erfahrungslernen<br />

im Betrieb und den Besuch <strong>der</strong> Teilzeitberufsschule je nach Art <strong>der</strong><br />

Ausbildungsordnung und den damit gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen festzulegen (vgl.<br />

Abb. 16 in Kap. 3.2).<br />

Bei genauer Prüfung bezieht sich die EU-Empfehlung also auf alle Bildungswege<br />

und nicht – wie in Deutschland vorrangig betrachtet – nur auf die duale berufliche<br />

Erstausbildung. Dazu gehören nämlich auch kürzere Ausbildungsgänge<br />

als drei Jahre ebenso wie solche für höhere <strong>Qualifizierung</strong>en, <strong>Wege</strong> für das Umsteigen<br />

in an<strong>der</strong>e Fachgebiete und spezielle Angebote für benachteiligte Jugendliche<br />

mit entsprechendem Abschluss. Ferner überwindet die EU-Empfehlung die<br />

Trennung zwischen Dualsystem und berufsqualifizierenden Vollzeitschulen,<br />

indem auch in letzteren entsprechende Betriebspraktika einzubeziehen sind.<br />

Beim eingehenden Studium <strong>der</strong> Vorschläge ist aus deutscher Sicht festzustellen,<br />

dass gerade diese EU-Initiative den Kern <strong>der</strong> heute in Deutschland bestehenden<br />

Probleme trifft, also als Richtschnur für Reformen gelten könnte. Dabei käme es<br />

auch darauf an, alle am Bildungsprozess beteiligten Organisationen in die Verantwortung<br />

zu nehmen, so z. B. auch beim Zusammenwirken von Betrieb und<br />

Berufsschule, wogegen bereits laut Berufsbildungsgesetz von 1969 die alleinige<br />

Verantwortung beim Betrieb liegt.<br />

246 Län<strong>der</strong>berichte über den Stand <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Entschließung des Rates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft vom 18.12.1979 über die alternierende Ausbildung von Jugendlichen.<br />

Brüssel 1982<br />

181<br />

EU-Empfehlung<br />

zum Dualsystem<br />

Ausweitung<br />

dualer<br />

Ausbildungsgänge<br />

Betriebspraktika<br />

auch für<br />

Vollzeitschulen

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