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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Sicherung des<br />

Schulbesuchs<br />

Zielsetzung des<br />

kurz gefassten<br />

Rückblicks<br />

Badische<br />

Gewerbeschule<br />

– Badische Gewerbeschule<br />

Sie wurde speziell als Teilzeitschule und damals beson<strong>der</strong>e Schulform für im<br />

Lehrverhältnis stehende Jugendliche in Baden 1834 landesweit eingeführt.<br />

Laut Gründungserlass hatte sie „den Zweck, jungen Leuten, die sich einem<br />

Handwerke o<strong>der</strong> einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische<br />

und wissenschaftliche Bildung erfor<strong>der</strong>t, und das sie praktisch zu erlernen bereits<br />

begonnen haben, diejenigen Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten<br />

beizubringen, die sie zum verständigen Betriebe dieses Gewerbes geschickt<br />

machen“.<br />

Hierbei handelt es sich um zwei grundverschiedene Modelle. Im erstgenannten<br />

bezogen sich die Unterrichtsstoffe zunächst auf allgemein bildende Fächer und<br />

später zunehmend auch auf berufsbezogene Inhalte wie Fachkunde, Werkstoffkunde<br />

und Zeichnen. Bei <strong>der</strong> neuen Schwerpunktbildung mit Einbeziehung berufsbezogener<br />

Inhalte blieben die allgemein bildenden Fächer erhalten.<br />

Im zweitgenannten Modell war Zeichnen mit Modellieren das wichtigste Fach.<br />

Lehrlinge mit Schwächen in den allgemein bildenden Schulfächern hatten die<br />

damals in Baden ebenfalls bestehenden Sonntagsschulen zu besuchen; die Gewerbeschulen<br />

verstanden sich als allein für den beruflich-fachlichen Teil <strong>der</strong><br />

Ausbildung verantwortlich.<br />

Zu den wesentlichen Unterschieden <strong>der</strong> beiden Modelle zählt die Verpflichtung<br />

<strong>der</strong> Lehrlinge zum Schulbesuch. Beim Modell <strong>der</strong> Sonntags- und Fortbildungsschulen<br />

war er über Gesetze <strong>der</strong> Schulverwaltung obligatorisch; <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong><br />

badischen Gewerbeschule galt als freiwillig. Offensichtlich gelang es nicht, ein<br />

beson<strong>der</strong>es Schulpflichtgesetz zu verabschieden, das gleichzeitig die Arbeitszeit<br />

im Betrieb reduzierte. So behalf man sich über den Erlass von Ortsstatuten.<br />

Das hier einbezogene Kapitel Entwicklungsstufen des deutschen Dualsystems<br />

beschränkt sich einmal auf die sich im Nacheinan<strong>der</strong> ergebenden Konstruktionsformen<br />

des Zusammenwirkens von Schule und Betrieb und zum an<strong>der</strong>en auf die<br />

durchgeführten Lehrabschlussprüfungen mit Beteiligung bei<strong>der</strong> Lernorte.<br />

Der erste Hinweis in <strong>der</strong> deutschen Berufsbildungsgesetzgebung mit For<strong>der</strong>ung<br />

einer engen Kooperation von Schule und Betrieb erfolgte erst mit dem Berufsbildungsreformgesetz<br />

im Jahre 2005, allerdings ohne entsprechende Regelungen zu<br />

treffen.<br />

a) Badische Gewerbeschule als zweiter Lernort ab 1834<br />

In <strong>der</strong> weiteren territorialen Entwicklung Südwestdeutschlands mit Gründung<br />

des Großherzogtums Baden 1806 und dem von beiden Kammern <strong>der</strong> badischen<br />

Volksvertretung geäußerten Interesse am Ausbau <strong>der</strong> beruflichen Bildung wurden<br />

1825 die Polytechnische Schule in Karlsruhe, Vorläuferin <strong>der</strong> späteren<br />

Technischen Hochschule, und im Jahre 1834 die Gewerbeschulen in allen gewerbereichen<br />

Städten eingeführt; letztere waren vor allem von den Lehrlingen<br />

anspruchsvoller Berufe mit Schwerpunkt Metall und Bau zu besuchen.<br />

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