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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Konsequenzen<br />

anteilige Kosten zu erstatten sind, ist die Lösung nach diesem Modell ein Weg,<br />

<strong>der</strong> den Staat insgesamt gesehen gegenüber dem Aufwand für das Übergangssystem<br />

entlastet und zugleich die kostenmäßig nicht abzuschätzenden Nachteile für<br />

die betroffenen Jugendlichen vermeidet.<br />

Es ist erstaunlich, dass die Öffentlichkeit und auch die Ämter für Rechnungsprüfung<br />

die Mehrkosten, die jährlich durch das Fehlen von Ausbildungsmöglichkeiten<br />

anfallen, noch nicht beanstandet haben. Da sich <strong>der</strong> Aufwand auf den Bund,<br />

die Län<strong>der</strong> und die Gemeinden verteilt, wurde offensichtlich noch nicht erkannt,<br />

dass ergänzende berufsqualifizierende schulische Berufsbildungsgänge gesamtfiskalisch<br />

betrachtet sowohl die Ausgaben für das Übergangssystem als auch die langfristigen<br />

Folgekosten ersparen würden.<br />

Auf längere Sicht geht es darum, die Kosten für das heterogene Übergangssystem,<br />

das sich als nicht effizient erweist, einzusparen und die frei werdenden<br />

Mittel gemäß den Zielen des EU-Reformpakets Lissabon 2000 für die Berufsausbildung<br />

<strong>der</strong> bislang Ausgegrenzten einzusetzen.<br />

Bei <strong>der</strong> Lösung <strong>der</strong> prekären Lage stehen Bund und Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pflicht, und<br />

zwar eigentlich schon seit den Jahren, als nach 1980 das mittlere Eintrittsalter in<br />

die duale Berufsausbildung das 18. Lebensjahr überschritten hat (vgl. Kap. 5.1).<br />

Zuständig für Bildung und Berufsbildung sind nach dem Grundgesetz zunächst<br />

die Län<strong>der</strong> und weniger die Betriebe. Denn in einem vom BMBF in Auftrag<br />

gegebenen Gutachten stellte F. Ossenbühl fest, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts<br />

könne man lediglich von einer sozialethischen, nicht jedoch<br />

von einer verfassungsrechtlich verankerten Ausbildungspflicht <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

ausgehen. 235<br />

An<strong>der</strong>erseits könnte die Ausbildung den Betrieben dadurch erleichtert werden,<br />

dass man ihnen nicht die Verantwortung für die Gesamtausbildung aufbürdet,<br />

son<strong>der</strong>n eine Arbeitsteilung mit den Berufsschulen praktiziert, so wie es die<br />

Vorschläge <strong>der</strong> EU vom Jahre 1979 ausführen. Die Berufsschule darf nicht mehr<br />

als „Anhängsel o<strong>der</strong> Juniorpartner“ <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe gelten. 236<br />

Die Konsequenz liegt also darin, dass auf Initiative von Bund und Län<strong>der</strong>n neue<br />

Bildungswege geschaffen werden:<br />

– Mit <strong>der</strong> Einrichtung von neuen in Regie <strong>der</strong> Kultusverwaltungen organisierten<br />

berufsqualifizierenden Ausbildungsgängen entstehen gesamtfiskalisch gesehen<br />

keine zusätzlichen Aufwendungen, vielmehr werden finanzielle Mittel<br />

eingespart.<br />

235 Vgl. Ossenbühl, Fritz: Zur verfassungsrechtlichen Pflicht <strong>der</strong> Arbeitgeber, betriebliche<br />

Ausbildungsplätze bereitzustellen. Rechtsgutachten erstellt im Auftrag des Bundesministers<br />

für Bildung und Wissenschaft. In: BMBW, Bonn, Studien zu Bildung u. Wissenschaft,<br />

Bd. 10, Bad Honnef 1985, S. 37f.<br />

236 Der Vorsitzende des Bundesverbandes <strong>der</strong> Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen<br />

in <strong>der</strong> Presseerklärung anlässlich des 23. Berufsschultages in Bamberg, November<br />

2009.<br />

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