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Neue Wege beruflicher Qualifizierung zur Stärkung der ...

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Fazit<br />

Deutscher<br />

Son<strong>der</strong>weg<br />

kommission wirkte sich bisher nicht aus. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n kam ebenfalls nicht zustande.<br />

Der Begriff Dualsystem wurde von Heinrich Abel im Deutschen Ausschuss für<br />

das Erziehungs- und Bildungswesen festgeschrieben und am Beispiel <strong>der</strong> Kooperation<br />

von Betriebsberufsschulen und Fertigungsabteilungen in <strong>der</strong> gleichen<br />

Unternehmung erläutert. Im Einzelnen hob Abel hervor:<br />

„In <strong>der</strong> dualen Ausbildung tragen Betrieb und Berufsschule eine gemeinsame<br />

Verantwortung. ... Um die Gemeinsamkeit <strong>der</strong> Verantwortung zu verstärken<br />

und sichtbar zu machen, veranstalten beide Partner zum Abschluß <strong>der</strong> beruflichen<br />

Ausbildung am Ende <strong>der</strong> obligatorischen Berufsschulzeit eine gemeinsame<br />

Prüfung und erteilen das Abschlußzeugnis gemeinsam.“ 77<br />

Mit den Ausführungen des Deutschen Ausschusses vom Jahre 1964 stimmen<br />

folgende Initiativen überein:<br />

– Das erste Modell in Baden-Durlach 1769, in dem schon früh <strong>der</strong> positive<br />

Abschluss <strong>der</strong> besuchten Zeichenschule ein Dualsystem begründete.<br />

– Das Modell <strong>der</strong> Handwerkskammer Stuttgart 1902 bis 1909, in dem in den<br />

Lehrabschlussprüfungen die Leistungen in Betrieb und Teilzeitschule im<br />

Nebeneinan<strong>der</strong> dargestellt wurden.<br />

– Die Bemühungen von Bundeskanzler Brandt mit den Markierungspunkten<br />

vom Jahre 1973, den Einfluss des Staates zu stärken.<br />

– Die von <strong>der</strong> EU-Kommission in Verbindung mit dem Beratenden Ausschuss<br />

für Berufsbildung, also auch unter Beteiligung <strong>der</strong> deutschen Mitglie<strong>der</strong>, erarbeiteten<br />

Empfehlungen <strong>zur</strong> alternierenden Ausbildung von 1979.<br />

Das Berufsbildungsgesetz 1969 schrieb die Zuständigkeit <strong>der</strong> Kammern erneut<br />

fest; es erweitert <strong>der</strong>en Zahl vom Bereich Industrie und Handwerk ausgehend und<br />

überträgt die Ausbildung in vollem Umfang an die Wirtschaft, so dass den zuständigen<br />

Stellen verglichen mit <strong>der</strong> Zunftzeit eine höhere Kompetenz zukommt,<br />

denn in jener Zeit galten städtische Ordnungen, und auch das alte Deutsche Reich<br />

kann mit seinen Reichsabschieden als oberste Instanz gesehen werden.<br />

Die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes 2005 schreibt den deutschen Son<strong>der</strong>weg<br />

fort, bei dem die Betriebe die Ausbildung allein verantworten.<br />

Nicht berücksichtigt wurde zu diesem Zeitpunkt, dass vor allem wegen des<br />

Lehrstellenmangels nur noch knapp die Hälfte <strong>der</strong> Schulentlassenen eine betriebliche<br />

Ausbildung antritt und <strong>der</strong> verbleibende Rest in Maßnahmen des<br />

Übergangssystems, also in Warteschleifen verwiesen wird.<br />

Ohne eine den Betrieb entlastende Mitwirkung im Sinne einer Aufgabenteilung<br />

mit <strong>der</strong> Teilzeitberufsschule ist die Durchführung <strong>der</strong> Ausbildung von Schulentlassenen<br />

in anspruchsvollen Berufen kaum erfolgversprechend. So erweist sich<br />

die alleinige Verantwortung des Betriebs als Hauptgrund für den <strong>der</strong>zeitigen<br />

Notstand im Berufsbildungsangebot.<br />

77 Empfehlungen und Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen,<br />

a.a.O., S. 493<br />

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